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Fenster - Mangel oder nicht

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  •  breeze77
2.10. - 23.10.2007
6 Antworten 6
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Hallo!
Die Holz-Alu-Fenster sind eingebaut und abgenommen. Bei der heutigen Abnahme habe ich auf einige Mängel - kleine Dellen, Harzeinschluss, leichte Blasenbildung sowie grob sichtbare Oberflächenabweichungen (Maserung, ev. Holzart) bei den senkrechten Holzstöcken - die 2,25 hoch sind und aus bis zu 4 Holzteilen bestehen, hingewiesen und damit gegen die ÖNORM-Wand gerannt ...
Kann mir jemand darüber (ÖNORM usw.) Auskunft geben? Es soll angeblich genau geregelt sein - zB auf gewisse Länge darf zB 2 x gestückelt werden, Teile müssen mind. 80 cm lang sein, Maserung?
O-Ton des Fensterherstellers und -händlers - Holz lebt, das ist halt so.
Nun gut - alles das lebt, ist irgendwann einmal nicht mehr ... schlüssig betrachtet müsste das dann unmittelbar nach der Garantiezeit auch für meine Fenster gelten, oder? emoji

Bitte um Hilfe, Danke.
lg
breeze77

  •  creator
2.10.2007  (#1)
hast du jetzt abgenommen oder nicht? - wenn du mängel zu erkennen vermeinst, verweigere die abnahme - und die önormen, auf die sich der händler beruft, hat ER beizustellen. er muss sich freibeweisen - also beweisen, dass die ware ok ist! da es sich offenbar und leicht erkennbare mängel handelt, sind diese möglichst gleich zu rügen. solltest du noch nihct gezahlt haben, halte die zahlung unter schriftlichem hinweis auf die mängel zurück und setze eine verbesserungsfrist.

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  •  Madl
16.10.2007  (#2)
Was sagt Dein Händler bzw der Hersteller - Gibt es vom Fensterhändler bzw. vom Fensterhersteller keine Lösung. Möchte mir auch solche Fenster kaufen und bin jetzt unsicher? Sollte ich bei der Bestellung hinsichtlich der Maserung was beachten?

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Hallo breeze77,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Fenster - Mangel oder nicht

  •  breeze77
16.10.2007  (#3)
Stand - @creator: danke für deine Hilfe

Ich habe es dokumentiert und dem Fensterhändler übergeben. Dieser hat mich auf http://www.fcio.at/Admin/Docs/Qualit%C3%A4tsrichtlinien%20-%20M%C3%A4rz%2007.pdf verwiesen. Hier stehen die Mindestanforderungen, abgesprochen zwischen allen führenden Herstellern. Verkauft wurde mir aber die beste Qualität, besser als alle anderen. Mein Problem damit - wenn alle nur auf der Mindestanforderung herumreiten, ist es meiner Meinung ja dann egal wo ich kaufe. - v. U-Wert/g-Wert usw. bzw. Preis abgesehen.

Obwohl ich nicht allzuviel davon für mich ablesen kann, sah ich meine rechtliche Chance schon eher gering.

Deshalb bin ich direkt zum Hersteller in den Schauraum und habe dort - ohne zu sagen wer ich wirklich bin - Recherche betrieben. Im Schauraum sehen die Fenster natürlich aus wie aus dem Ei gepellt. Der Techniker dort hat mir auch versichert, dass bei auf 1,80 m 2 x gestückelt werden kann, sie aber das vermeiden; außerdem wird, wenn stückeln notwendig ist auf die Maserung sehr viel Wert gelegt.

Weitere E-Mail-Anfragen beim Hersteller - ja unter falschem Namen - ich habe mich als Interessent ausgegeben, der nur kauft wenn neben der technischen Qualität auch die Optik passt hatten folgende Antworten zur Folge:
... wir achten besonders darauf - Maserung
... Keilverzinkung selten, aber vereinzelt möglich
... Holz lebt, kein besseres Holz auf dem Markt erhältlich *lol*
... bis zum letzten Mail, da für mich am wichtigste:
im Zweifelsfall, bevor ein Kunde wirklich unzufrieden ist, wird eine Kulanzlösung angeboten.

Damit habe ich den Fensterhändler bei der Falte, der mir versichert hat, dass da gar nichts geht und ich mit der Qualität, welche gerade den "Mindestanforderungen" entspricht, ohne Besserungen leben muss.

@madl - schriftlich geben lassen; kann dir auch ein Beispiel der Maserung per Mail senden. Dh. wird dir versprochen, dass du mehr als den Standard der Mitbewerber erhälst - den du natürlich auch bezahlen musst - vereinbare es schriftlich - ev. gibst ihm das Foto meiner Fenster. Ansonsten verweist dieser immer auf die Norm ...

Fazit: Fensterhändler deckt Hersteller - geht wahrscheinlich um seine Provision Hersteller zeigt sich kulant - bleibt nur abzuwarten wie.

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  •  breeze77
16.10.2007  (#4)
breeze77 - @creator: abgenommen mit Einschränkung auf die Mängel - dh. ich musste mit dem Einbauer eine Runde durchs Haus drehen. bezahlt habe natürlich noch nicht die ganze Rechnungssumme.

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  •  heinzi
19.10.2007  (#5)
du kannst dich natürlich auch selbstverrückt machen und dir deine freude an deinem haus selbst nehmen. es gibt kein holzfenster und kein parkettboden der beim einziehen ins haus wirklich noch makellos ist. so sauber wie bei uns (mal bei uns im westen zumindest)wird eh auf der ganzen welt nicht gearbeitet. schau mal in andere länder? also trotzdem vie freude mit deinem haus!

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  •  Madl
23.10.2007  (#6)
Hat sich der Händler nochmals gemeldet - Hallo breeze77!

Hast du kein "Angebot" einer Mängelbehebung vom Händler oder vom Hersteller bekommen. Find ich schon komisch.
Habe mich vor Vertragsabschluss meiner zukünftigen Fenster vom Händler die Richtlinien ausführlich erklären lassen.
Der hat mir auch alles in seinem Schauraum gezeigt und erklärt. Da waren auch keilgezinkte Elemente dabei, aber die sind ok.
Denke dass alles klappen wird.

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