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Fenster mit Sitzbank - im OG

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  •  MissT
6.3. - 9.3.2017
9 Antworten | 5 Autoren 9
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Hallo!

Ich stehe vor einem Problem: Wir wollen im Obergeschoß zwei Fenster (jeweils 180 cm breit) mit einer Sitzbank ausstatten. Parapet wäre hierfür mit 45-50 cm ideal. Allerdings hat mich jetzt ein Fensterfachmann darauf hingewiesen, dass das Parapet mindestens 60 cm sein müsste, damit ein kleiner französischer Balkon oder eine fixverglaste Unterlichte mit 30 cm Höhe als Absturzsicherung für 90 cm ab Fußbodenoberkante ausreicht. Ist das Sitzbank-Parapet unter 60 cm, könnte man (theoretisch) mit dem Fuß raufsteigen und dann werden die 90 cm Absturzsicherung vom Sitzbank-Parapet aus gemessen - zum Vergessen.
Weiß hier zufälligerweise jemand, wie man das so lösen könnte, dass auch ein Sitzbank-Parapet unter 60 cm möglich ist, ohne dass die Optik leidet?

LG, Miss T

PS: Sitzbank-Fenster im EG ist leider nicht möglich.

  •  ap99
  •   Gold-Award
7.3.2017  (#1)

zitat..
MissT schrieb: Weiß hier zufälligerweise jemand, wie man das so lösen könnte, dass auch ein Sitzbank-Parapet unter 60 cm möglich ist, ohne dass die Optik leidet?


Wenn du die Scheibe ohne enormen Aufwand von aussen reinigen kannst, z.B. VSG-Fixverglasung.
Oder VSG-Verglasung außen (vor dem Fenster).
Evt. ist auch ein öffenbarer Flügel (VSG) mit Sperrolive möglich (Schlüssel zum Öffnen für Reinigung nötig) ... hier bin ich mir aber nicht sicher.

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  •  MissT
7.3.2017  (#2)
Reinigen von außen ist leider sehr schwierig, davor ist die Terrassenüberdachung (Glas). Was versperrbare oder abnehmbare Griffe betrifft, so habe ich bis dato unterschiedliche Auskünfte erhalten. Die Mehrheit der Aussgaen war aber, dass das die Absturzabsicherung nicht ersetzt.

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  •  ap99
  •   Gold-Award
7.3.2017  (#3)

zitat..
MissT schrieb: so habe ich bis dato unterschiedliche Auskünfte erhalten


Geht mir auch so. Ein Hersteller hat mir Sperrolive mal bestätigt.

In Kindergärten und Schulen der Stadt Wien sind wohl Steckoliven erlaubt, wenn ich das richtig interpretiere. Nachstehender link S.6 unten:
https://www.wien.gv.at/wirtschaft/auftraggeber-stadt/gebaeudemanagement/pdf/ergaenzungen-kg.pdf


2017/20170307560893.jpg

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  •  STP123
  •   Gold-Award
8.3.2017  (#4)
Das Absperren der Fensterflügel ersetzt keine Absturzsicherung.
Ohne Absturzsicherung kannst du alles, was unter der Parapethöhe von 60cm (bin mir bei den 60 cm auch nicht ganz sicher!?)liegt vergessen.
Wir haben im OG eine Glasplatte (außen) als Absturzsicherung , diese Ausführung finde ich optisch am wenigsten stöhrend (im Vergleich zu einem Gitter oder Stangen).
War bei uns dann etwas tricky, da hinter den Raffstores nicht viel Platz war, um die Glasplatte zu montieren. Ging sich aber, trotz schlechter Prognosen dann doch noch aus.


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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
8.3.2017  (#5)
Jetzt zu meinem Verständnis.
"Wenn Arbeitstische vor den Fenstern situiert werden"
z.B. PH 90 aber darunter eine Liegemöglichkeit H=60cm und die Anforderung 120cm PH gilt selbst wenn ein Tisch darunter stehen würd laut diesem Text. Oder? Habs nicht so wie Karl mit der Wortklauberei. emoji

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
8.3.2017  (#6)
Zum Thema. Sitzbank sieht mit einer Fixverglasung sowieso um einiges schöner aus und vereinfacht die Sache natürlich.
Wenn ihr davor sowieso die Terrassenüberdachung habt müsst ihr dort sowieso rauf zum Reinigen. Oder wie reinigt ihr das Glas der Überdachung?

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  •  lidl
  •   Bronze-Award
8.3.2017  (#7)
Wir haben genau solche "Window-Seats".

Die Fenster sind öffenbar und als VSG ausgeführt.
Wir haben allerdings die "Tilt-First" Beschläge von Roto welche zusätzlich versperrbar sind. Dadurch können wir die Fenster immer kippen. Zum "ganz öffnen" was wir zum Putzen benötigen, benötigen wir dann den Schlüssel.
Angeblich ist das System für Kindergärten und Schulen zugelassen.

Der Baumeister ist damit zufrieden. Bundesland: Niederösterreich



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  •  lidl
  •   Bronze-Award
8.3.2017  (#8)
@STP123: Warum sollte ein versperrter Fensterflügel mit VSG-Glas keine Absturzsicherung ersetzen.

Versperrt = nicht öffenbar = fix. Oder geht es dir darum, dass man vergessen könnte abzusperren?

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  •  STP123
  •   Gold-Award
9.3.2017  (#9)
Ich denke das steht so in der NÖ Bauordnung. Unser Bauleiter hat mir jedenfalls versichert, dass die Absperrmöglichkeit nichts mit der Absturzsicherung zu tun hat.
Aber wenn du in der Bauordnung was anders findest, dann wäre das für missT sicher interessant.

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