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Siehe § 36 Abs. 1 Bauverordnung. Da steht: "Den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn nachstehende in den Anlagen angeschlossene Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik in der Fassung 2019 eingehalten werden:" Im §36 Abs. 1 Zif. 6 ist weiters die OIB-Richtlinie 3, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, (Anlage 6) angeführt, die es einzuhalten gilt. In der OIB RL RL [Rücklauf] 3 schaust dir den Punkt 9.1 "Anforderung an die Belichtung" an. Da steht im Detail, wie groß deine Fenster sein müssen. |
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