Da meine Gartenhütte 16m² groß wird, ist es laut der Gemeinde ein Bewilligungspflichtiges Bauvorhaben.
-Am 16.12.2015 habe ich mein Bauansuchen mit Einreichplan für eine Errichtung einer
Gartenhütte bei der Gemeinde abgegeben.
Im Februar 2016 bekamen die Nachbarn eine Verständigung über mein Bauvorhaben.
-Am 22.02.2016 bekam ich von der Gemeinde den Bescheid, dass es seitens der Nachbarn
und der Gemeinde keine Einwände gegen das geplante Bauvorhaben gibt.
-Am 07.03.2016 gab ich die Baubeginnsmeldung mit Bauführerbekanntgabe auf der
Gemeinde ab.
Ich wusste von Freunden und Bekannten, dass ich nach dem Bescheid 2 Jahre Zeit habe die Baubeginnsmeldung abzugeben und mit dem Bau zu beginnen.
Ab diesen Zeitpunkt (03.2016), habe ich laut meiner Bekannten 3 Jahre Zeit, meine Gartenhütte fertig zu bauen.
Diese Woche erzählte mir ein Bauherr, dass ich 5 Jahre Zeit habe fertig zu werden.
Hat sich da was seit 2015/2016 geändert?
Und wenn ja, gelten diese 5 Jahre auch für mich, oder habe ich da Pech weil ich es 2015/2016 abgegeben habe?
Oder gelten die 5 Jahre nur bei einem massiven Hausbau, und nicht für eine Gartenhütte?
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