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Hier wurde das mal diskutiert: https://www.energiesparhaus.at/forum-firma-existiert-nicht-mehr/37957 |
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Mal als Grundsätzliches und zur Verwendung der RICHTIGEN Begriffe: Die FERTIGSTELLUNGSANZEIGE macht der Bauherr, also DU! Das ist ein simples Schreiben an die Baubehörde, in dem du mitteilst, dass dein Bauvorhaben nun fertiggestellt ist. Eine "BAUFIRMA" macht keine Fertigstellungsmeldung!!! Dieser Fertigstellungsanzeige musst DU diverse Beilagen anschließen, unter anderem eine BAUFÜHRERBESCHEINIGUNG. In dieser bestätigt dein Bauführer, dass alles so gebaut wurde wie bewilligt. Somit stellt sich zunächst die Frage: Wer war der bei der Baubehörde von dir gemeldete BAUFÜHRER deines Bauvorhabens und ist er es noch?? Und wenn er es nicht mehr ist, dann hätte er das der Baubehörde eigentlich mitteilen müssen, dass er die BAuführerschaft zurückgelegt hat. Ist das geschehen? Wär mal interessant zu wissen, was da jetzt formal die konkrete Situation ist, um auch konkret antworten zu können. Versteh nicht ganz was du damit meinst? Hättest du die Absicht, dass einer dieser beiden "Bekannten" die Bauführerschaft übernimmt? In welchem Stadium ist dein Bauvorhaben überhaupt?? Bist du erst am Anfang und suchst einen Bauführer? Oder ist dein Bau schon fertig und dir ist dein Bauführer "abhanden" gekommen und du brauchst jetzt einen für die Bauführerbescheinigung? Kann man alles aus dem Eingangsposting nicht erkennen. Du musst schon den maßgeblichen Sachverhalt genauer beschreiben! @chrismo in dem von dir verlinkten thread befindet sich ein Beitrag von mir, der inhaltlich heute nicht mehr 100% passt. Bezog sich auf die Gesetzeslage vor der BAuordnung 2014. Die von mir damals angesprochene Überprüfung durch die Baubehörde bei fehlender Bauführerbescheinigung gibt es nun nicht mehr! |
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Stimme @Karl10 zu! Wir haben die Fertigstellungsmeldung auf der Gemeinde auch selber gemacht, haben vom Bauführer das Dichtheitsattest für den Kanal angefordert und sind damit auf die Gemeinde gegangen. Beim Einreichplan sollte doch ein Bauführer eingetragen sein? Sollte es diesen nicht mehr geben bzw. übernimmt jemand diese Aufgabe, muss es der Gemeinde gemeldet werden. Ohne Bauführer keine offizielle Fertigstellung. Das erwähnte Dichtheitsattest muss ja auch ausgestellt werden bzw. muss der Bauführer dafür haften. |
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