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Festgelegtes Bezugsniveau

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  •  bibop
23.1. - 24.4.2020
5 Antworten | 3 Autoren 5
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NÖ, Bauklasse II, offene BW, leichte Hanglage
Hallo,
im Bebauungsplan wurde ein Bezugsniveau festgelegt. Dieses liegt zw. 20-50cm über dem Geländeniveau.
Was bedeutet das nun genau?
Muss ich, oder darf ich das Gelände an das Niveau anpassen?
Oder gilt das Bezugsniveau nur für die Berechnung der Gebäudehöhen?
Falls ja, würde das dann bedeuten, dass ich zb ein 3,5m hohes Nebengebäude errichten darf, dieses aber aufgrund des Bezugsniveaus nur als 3m hoch gilt und somit dem Baurecht entspricht? (das wäre schon sehr merkwürdig)
Bitte um Hilfe.
lg

  •  Hobbyplaner
  •   Bronze-Award
25.1.2020  (#1)
Nur bei ausdrücklicher Anordnung müsste das Bezugsnivau tatsächlich  hergestellt werden. Es dient zur Bemessung der Gebäudehöhe, die durchaus vom tatsächlichen Gelände abweichen kann.

zitat..
bibop schrieb: würde das dann bedeuten, dass ich zb ein 3,5m hohes Nebengebäude errichten darf, dieses aber aufgrund des Bezugsniveaus nur als 3m hoch gilt und somit dem Baurecht entspricht?

Ja.




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  •  bibop
24.4.2020  (#2)
Hallo, ich mache einfach mal bei meinem alten Tread weiter.
I

2020/20200424624301.png
ch möchte ein Nebengebäude an der Grundgrenze errichten, bin mir aber unsicher wegen der Berechnung der Gebäudehöhe.
Kann mir bitte wer sagen, wann welches Bezugsniveau gilt. Es geht mir hier um die Markierung die durch das NG geht. Gelten für den rechten Teil des NG schon die 185,50? (Dann wäre aber für diesen Bereich das Bezugsniveau ca 20cm unter Erdniveau).
Oder gelten die 185,50 erst am Grundstücksende? Nur was gilt dann dazwischen, dass Erdniveau?
lg


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.4.2020  (#3)
Die Frage ist glaube ich nicht richtig gestellt bzw. anders gemeint:

zitat..
bibop schrieb: Kann mir bitte wer sagen, wann welches Bezugsniveau gilt.

Wann? Zu jeder Zeit, wo genau diese Verordnung in Kraft ist.
Welches? Na das verordnete!

zitat..
bibop schrieb: Nur was gilt dann dazwischen, dass Erdniveau?

Das Erdniveau sicher nicht. Es gilt das "verordnete" Bezugsniveau. Und dafür gibts einige Höhenpunkte. Und wenn du wissen willst, was das für das zwischen den verordneten Höhenpunkten liegende Niveau bedeutet, dann musst du bloss die Punkte mit gerade verlaufenden Höhenlinien verbinden. Dann bekommst du für jeden Punkt des Grundstückes ein genaues Niveau.
Beispiel: Verbinde den Punkt 185,5 gleichmäßig ansteigend mit dem Punkt 186,1 entlang der Grundgrenze, dann bekommst du eine Höhenlinie mit dem maßgeblichen Bezugsniveau.
Wenn nun z.B. die Entfernung zwischen diesen beiden Punkten 10m ist und die Höhendifferenz 0,60m, dann ist der Anstieg pro cm Strecke 0,06 cm Höhe. Wenn nun z.B. das Garageneck an der Grundgrenze vom Höhenpunkt 185,5 6m (=600cm) entfernt ist, dann ist das Bezugsniveau an diesem Punkt 600x0,06=36 cm höher als 185,5 und liegt dort somit bei 185,86.
Und so kannst du das für jeden Punkt auf der Fläche herausfinden. Und damit genau die Gebäudehöhe für deine Bauwerke berechnen.

Alles klar??


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  •  bibop
24.4.2020  (#4)

zitat..
Karl10 schrieb: Alles klar??

 Es gibt also keine Stufe, sondern eine abfallende Linie. Dh ich komme nicht gleich von 186,1 auf 185,5, sonder es flacht sich ab.
Wenn das stimmt, dann hab ich es verstanden.

Danke.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.4.2020  (#5)
Ja, stimmt.

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