|
|
||
warum sammelst du von den Nachbarn die Unterschriften? Bei uns werden die Nachbarn angeschrieben, haben dann 2 Wochen Zeit um sich das anzuschauen und wenn nicht dann stellt sie nach den 2 Wochen den Baubescheid aus. |
||
|
||
Weil ihr offensichtlich nicht im selben Bundesland seid! |
||
|
||
Was heißt "vereinbart"? Ein Servitut "vereinbart" man nicht, das schreibt man in einen Vertrag (vom Notar erstellt) und der wird dann im Grundbuch verbüchert. Dann ist es tatsächlich ein (eingetragenes) Servitut und euer unbestreitbares Recht. Völlig wurscht, ob dieses "Beiblatt" jetzt Gültigkeit hat oder nicht und von wem aller es unterschrieben werden muss bzw. wird: Faktum ist, dass der Nachbar nicht unterschreibt (und ja auch nicht unterschreiben muss), und das war´s. Also Bauverhandlung! Hätt ich von Anfang an gemacht und keine Planpakete nach Polen geschickt.... Wo is das Problem mit der Bauverhandlung?? Hatten wir hier schon öfter diskutiert, dass du ja auch ohne Bauverhandlung Kosten hast (für Sachverständigengutachten, Zahlung einer Tarifpost für die Unterlagen gem. Verwaltungsabgabenordnung...). Die tatsächliche Kostendifferenz mit und ohne Bauverhandlung ist zu vernachlässigen. |
||
|
||
|
||
Der Hintergedanke war, dass wir mit den Unterschriften sich bei den Nachbarn gleich vorstellen können und wir das sympathischer finden, als eine Bauverhandlung zu machen. Zweitens hat unser Bauingenieur gemeint, dass wir uns ca. 2000 Euro sparen, wenn wir keine Bauverhandlung benötigen. Mittlerweise wissen wir, dass es wohl nur ein paar hundert Euro sind (Umgebung Graz). Das mit der Dienstbarkeitsverfügung wurde leider nur schwammig im Kaufvertrag definiert. Der Rechtsanwalt hätte wohl auch erst das Geld vom Treuhandkonto überweisen sollen, sobald das Servitut im Grundbuch verbüchert ist. Mit dem Anwalt stehen wir diesbezüglich natürlich im Kontakt. Er meint, wir müssen zuerst versuchen, die Mehrkosten für die neuen Anschlüsse vom Verkäufer einzutreiben. Sollte sich der weigern, könnten wir eventuell mit der Anwaltshaftung einen Schadenersatz erwirken. |
||
|
||
Ich werd das auch nie verstehen warum man sich das antut, bei allen Nachbarn als bittsteller aufzutreten für etwas das man leicht für geringe Mehrkosten und ohne nervenaufwand sowieso bekommt. |
||
|
||
@pramber: Wir haben selber ein geteiltes Grundstück gekauft. JEDES Grundstück bekommt Kanal- und Wasseranschlüsse. Die direkte Errichtungskosten werden NICHT an die Grundeigentümer verrechnet. Ihr bezahlt NUR eine Ergänzungsabgabe der Aufschliessungkosten. Somit würde ich mit der Gemeinde reden bzw. bei der Bauverhandlung das Thema ansprechen und ev. die Lage und die genaue Ausführung (Stichwort: Wasserzählerschacht, Kanalübergabeschacht) der Anschlüsse fixieren. Strom, Gas, Internet müsst ihr bei den jeweiligen Versorgern ansuchen. |
||
|
||
Hallo pramber, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Beiblatt zum Einreichplan rechtens (dringend) |
||
|
||
um welchen betrag geht es da konkret für die herstellung der anschlüsse? servitute haben oft ein gewisses konfliktpotential. ich kann verstehen, wenn da der nachbar nicht zustimmt. unterschriften nachrennen macht sinn, wenn die nachbarschaft überschaubar ist und man sich ohnehin kennt. als zugereister macht man da niemenden wirklich freude (einschl. sich selbst). unsere bauverhandlung hat vlt. 300,-- gekostet, und die nachbarn haben auch gleich kennen gelernt. |
||
|
||
@sharpener Guter Hinweis. Wir werden das mit der Gemeinde nochmals besprechen. @coisarica Aktuell gibt es nur eine grobe Schätzung. Diese liegt bei etwa 6000 Euro. Im Nachhinein sind wir auch schlauer. Falls wir nochmals bauen werden wirds definitv eine Bauverhandlung ;) |
||
|
||
Also das mit dem Servitut wird mir immer unverständlicher. Vor allem: was ist das für ein Rechtsanwalt?? Mit allem, was du da bis jetzt dazu gesagt hast, kann man sich überhaupt nicht mehr auskennen und somit auch nichts dazu sagen, solang man nicht den konkreten Text aus dem Vertrag kennt. Solang auf jeden Fall völlig verwirrend! Nur soviel: Was heißt "schwammig". Entweder es steht die Einräumung eines Servituts (was genau ist Gegenstand des Servituts, wer ist der Begünstigte, wer ist der Belastete...) im Vertrag oder nicht! Das Gericht muss ja bei der Verbücherung des vertrages wissen, ob da jetzt auch ein Servitut zu verbüchern ist oder nicht. Und wenn nicht, dann gibt es eben keine Servitut! Nein! Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Wenn im Vertrag die Einräumung eines Servituts enthalten ist, dann wird dieses bei der Verbücherung vom Gericht auch tatsächlich eingetragen. Das hat für das Gericht nichts damit zu tun, ob oder wann etwas bezahlt wurde oder nicht. Wie gesagt: steht im vertrag die Einräumung eines Servituts drinn, dann macht das Gericht das auch. Aber offensichtlich steht die Servitutseinräumung nicht im Vertrag drin. Was soll das wieder heißen?? Auf welcher rechtlichen Basis sollst du da jetzt Geld eintreiben Wo steht das konkret wie geschrieben?? Hast zu dem Anwalt wirklich Vertrauen?? "Anwaltshaftung"?? Also hat der Anwalt einen Fehler begangen und seine Versicherung soll dir das jetzt bezahlen?? |
||
|
||
Hallo Karl10, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
|
||
Versuche, das mit dem Servitut nochmals zu erklären. Sorry, wenn ich das bis jetzt unverständlich beschrieben habe. Bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags sind alle Beteiligten (wir, der Verkäufer vom Grund und der Anwalt) gemeinsam den Vertrag Punkt für Punkt durchgegangen. Bei dem Thema Gewährleistung ist im Vertrag festgehalten: Festgehalten wird weiters, dass sich die notwendigen Anschlüsse für Strom und Wasser, wie auch der Kanalanschluss an der Grundstücksgrenze befindet und eine diesbezügliche Anschlussberechtigung besteht.Für das Telefon wird eine Leitung vorbereitet. Der Anwalt glaubte, dass die Anschlüsse direkt zwischen den beiden Grundstücken liegt. Allerdings hat sich dann herausgestellt, dass sich diese doch in einem Abstand von 4m auf der anderen Hälfte befinden. Daraufhin hat der Anwalt zum Verkäufer gesagt, sie müssen sich dann darum kümmern, dass wir dort anschließen dürfen. Dieser hat zugestimmt. Leider wurde allerdings das nicht genauer bzw. besser im Vertrag festgehalten. Wir haben uns dann weiters auch nicht mehr den Kopf darüber zerbrochen und dies als erledigt betrachtet. Somit steht die Servitutseinräumung nicht im Vertrag. Der Anwalt hat dann nur gemeint, er ist unser Zeuge, dass wir das in dieser Form (mündlich) vereinbart haben. Und wir müssten uns zuerst an den Verkäufer wenden. Der Verkäufer meint, der Punkt der Gewährleistung ist erfüllt, nachdem sich die Anschlüsse bei der Straße und somit an der Grundstücksgrenze befinden, womit er leider recht hat. An die mündliche Abmachung kann er sich natürlich nicht mehr erinnern. Wenn somit der Verkäufer nicht bereit ist, hier etwas zu übernehmen, könnten wir vielleicht über die Anwaltshaftung etwas zurückbekommen. Dazu müsste der Anwalt, wie du geschrieben hast, einen Fehler begangen haben. Der wäre ja dann die verabsäumte Servitutseinräumung. Ich bin jetzt kein Rechtsexperte, deswegen nimmt man sich auch einen Anwalt für den Kaufvertrag ;) Deswegen um Nachsicht für meine laienhafte Erklärung. |
||
|
||
Wirklich blöd gelaufen für euch. Zeigt leider wieder mal, dass man sich bei so wichtigen Dingen wie einem Grundstückskauf alle Details schriftlich festhalten muss. Und wirklich unprofessionell vom Anwalt. Es ist eigentlich normal, dass man so Änderungen gleich in den Vertrag mit aufnimmt. Also bei uns hat das der Notar in so einem Fall direkt dazugeschrieben, neu ausgedruckt und nur das wurde dann unterschrieben. Sonst kann ich mir ja gleich den Vertrag sparen und alles per Handschlag machen. Naja, zumindest für den Nachbarn ist es gut gelaufen, da er jetzt keine fremde Leitungen über sein Grundstück hat |
||
|
||
@pramber Nun, das is ja jetzt ganz was anderes. Hättest halt gleich so beschrteiben sollen.... Wann war das "DANN"? Noch im Stadium des Vertragsentwurfes? Oder erst, nachdem schon alles unterschrieben war? Ansonsten: Schaut nicht gut aus für euch. Und zwar deshalb, weil ihr jetzt den Verkäufer klagen müsstet. Da kann man jetzt ausgiebig drüber streiten, ob der Vertragspunkt mit der Gewährleistung ausreicht, um den Verkäufer gerichtlich zum Herstellen der Leitungen bzw. zu einer Ersatzzahlung verpflichten kann bzw. was dieses rein mündliche Gespräch zu diesem Thema wert ist. Und ob man dann nach dem Scheitern dieser Klage noch mit einer Klage hinsichtlich Anwaltshaftung beginnen will, stellt ich mal sehr in Frage..... |
||
|
||
Nein, das war alles noch vor den Unterschriften. Eigentlich hätten wir zu diesem Zeitpunkt den Vertrag gleich ändern müssen. Der Anwalt hat noch gesagt, obwohl er als Vertragserrichter neutral ist, er uns als Zeuge zu Verfügung steht, dass dies mündlich so vereinbart wurden. Somit wären wir 3 gegen 1 (der Anwalt, meine Frau und ich gegen den Verkäufer). Aber ob sich hier lohnt sich zu streiten ist die große Frage. Vor allem ohne Rechtsschutzversicherung. Muss für die Anwaltshaftung eine aufwendige Klage durchgeführt werden oder reicht es, wenn der Verkäufer sich einfach weigert hier Kosten zu übernehmen? Wie sieht es eigentlich mit der Maklerin aus. Hier war auch immer die Rede davon, dass diese Anschlüsse verwendet werden. Muss diese eventuell auch haften? |
||
|
||
Bei der Frage sollte man noch viel früher ansetzen: Möchte man wirklich seine Ver- und Entsorgungsleitungen um jeden Preis über ein fremdes Privatgrundstück führen, obwohl man direkt über öffentliches Gut anschließen kann? Das kann durchaus zu größeren Problemen führen. Was passiert bei Schäden an einer gemeinsamen Leitung, wer bezahlt die Reinigung bei einer Verstopfung, wie kommt man auf das Nachbargrundstück um etwas zu reparieren? Dazu kommt ja noch, dass der Nachbar (noch) nicht in der Nähe wohnt. Und selbst wenn der das eher locker sehen würde, wer weiß wie das der nächste Eigentümer sieht. Ich würde die Mehrkosten dokumentieren und dem Verkäufer mit der höflichen Bitte um Begleichung und ev. dem Hinweis, dass der Rechtanwalt das auch so sieht, vorlegen. Wenn der das erwartungsgemäß anders sieht kommt der Vertragserrichter an die Reihe, nur wenn es um sein Geld (bzw. das seiner Versicherung) geht, könnte der ja auch plötzlich vergessen was mündlich vereinbart wurde. Als fairen Kompromiss könnte man sich ja letztendlich auf eine Drittelung der Mehrkosten einigen, nur wird auch das ohne Kosten für Rechtsanwälte eher schwierig sein. Auf jeden Fall aber bleibt der Mehrwert für das eigene Grundstück, dass man in Zukunft nicht von Nachbarn abhängig ist. Etwas ganz Anderes wäre es natürlich, wenn das Servitut die einzige Möglichkeit zum Anschluss an das öffentliche Leitungsnetz wäre. |
||
|
||
Wenn es um ein paar Tausend Euro geht, finde ich eigene Zuleitungen eigentlich auch sehr vorteilhaft auf lange Sicht. Klar will man mit dem Geld lieber was anderes machen. Zur Fragestellung, wo da noch was zu holen ist, kann ich leider nichts beitragen. |
||
|
||
Ich weiß da jetzt dein Bundesland nicht. Es stellt sich ja die Frage, wer diese Anschlussleitung herzustellen hat und wer sie zahlt. Am Beispiel NÖ: Das NÖ Kanalgesetz unterscheidet zwischen "Hausleitung" und "Anschlussleitung". Die "Hausleitung" sind alle Leitungen bis zur Liegenschaftsgrenze. Die Anschlussleitung ist die Verbindung zwischen Hausleitung und Hauptkanal. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass die Kosten der "Hausleitung" einschließlich dem Anschluss an die Anschlussleitung (="Übergabeschacht") vom Liegenschaftseigentümer/Bauwerber zu bezahlen ist. Die Anschlussleitung macht in NÖ die Gemeinde. Somit wäre das Ganze in NÖ für dich ja überhaupt kein Thema. Für andere Bundesländer weiß ich das aber nicht. Unabhängig davon geb ich aber cbl und MalcolmX recht: mach deinen eigenen Anschluss! Eines muss ich aber noch zum Anwalt los werden: Noch vor endgültigem Abschluss des Vertrages stellt sich heraus, dass der in Aussicht gestellte Anschluss nur über ein anderes Grundstück möglich ist. In dieser Situation gibts als dauerhafte und endgültige Lösung nur die Eintragung eines entsprechenden Servituts. Der Anwalt hätte also ein derartiges Servitut textlich ausformulieren und als verbücherungsfähigen Vertrag vorschlagen und ausarbeiten müssen. Alles andere sehe ich als Unfähigkeit. Jetzt zu sagen, er würde euch als Zeuge gehen, ist mehr als lächerlich und ausgesprochen schwach. |