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Hi, hatten wir auch gerade, aber da kam nicht der Rauchfangkehrer, sondern ein Sachverständiger oder so. Der hat nur geschaut ob wir Flüssiggasflaschen fürn Griller lagern, ein Blech o.ä. vorm Holzofen liegt und ob wir den Dachboden vollgeräumt haben. Fluchtwege, Feuerlöscher o.ä. haben ihn zb nicht interessiert. Sind ein 5 Parteienhaus mit Gasetagenheizung. Hast du ihm den Ofen ev. nicht gemeldet und er hat was gesucht? |
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Das mit der Beschau wird immer ernster genommen und genauer. Hatten auch erst kürzlich eine - war aber zum Glück alles ok. Feuerlöscher hatte ich kurz davor noch schnell besorgt für die Garage. Wurde im Keller im Technikraum, am Dachboden, beim offenen Kamin etc. alles inspiziert. Ist auch gut so, dass auf gewisse Dinge geschaut wird. |
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nAbend, hatten wir vor 5 oder 6 Jahren, war in unserm Fall fast easy cheesy, paar Kleinigkeiten hat er angemerkt, das Schlimmste davon war, dass am Spitzboden keine Kartons rumstehen dürfen, weh Brandgefahr bei Blitzschlag. Plastik- und Holzkisten besorgt und gut wars, paar Fotos gemacht und gut wars. Bei groben Mängeln schadets sicher ned, wenn sie bissl pingeliger sind.... Hihi, das Thema hatten wir auch indirekt, im Einreichplan usw. ists ein Heizraum (weil früher Gasbrennwertgerät drin stand) jetzt mit WP WP [Wärmepumpe] würde die Bezeichnung Technikraum reichen. Ohne offizielle "Ummeldung" MUSS ich einen gewarteten Feuerlöscher davor stehen haben, wurscht, ob a Heizung drin ist oder nicht 🤣 LG |
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Das klingt mir doch alles sehr fragwürdig und hart an der Grenze zu sinnbefreit. Die Sache mit den vermeintlich unbrennbaren Holz- und Plastikkisten hat schon Comedy Qualität. Ganz ehrlich: wenn sich durch Blitzschlag Kartons am Spitzboden entzünden können, wird zu diesem Zeitpunkt auch der Dachstuhl bereits in Flammen stehen. |
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Danke mal für die Erfahrungsberichte. Es war der Beschau der vor nicht all zu langer Zeit in NÖ auch für ein und Zweifamilienhäuser im Landtag beschlossen wurde und vorher nicht für notwendig erachtet wurde. Bei Mehrfamilienhäusern war der Beschau Pflicht und wurde von einem Brandsachverständigen durchgeführt. Vielleicht wollte man den Rauchfangkehrern hier eine Zukunft sichern, wegen den gesetzlichen ausstieg aus Gas und Heizöl und Priorisierung der Wärmepumpe. All die Häuser ohne Kamin haben bis dahin ja nie einen Rauchfangkehrer gesehen. Meinen Ofen hat der Rauchfangkehrer (in anderer Person) abgenommen und dicht geprüft und als in Ordnung attestiert. Auch macht er bei mir bei der Gasheizung regelmäßig die Abgaskontrolle. Mein Spitzboden ist nicht angeräumt und der Rauchfangkehrer schaut dort immer rein, da sich dort Kamintüren befinden. Er hat die nicht verkleideten Entlüftungen immer gesehen und nie etwas gesagt. Im so genannten Heizraum war er auch immer und hat auch nie was gesagt. In einem anderen Thread hier hab ich gelesen, dass wenn in der Garage kein Feuerlöscher im Plan eingezeichnet ist auch keiner da sein muß. Hat sich hier etwas in der Rechtsmeinung geändert? Kann hier jemand etwas zu den Brandabschnitten bei einem Einfamilienhaus etwas sagen? Auch wegen der Blitzschutzüberprüfung – kann da jemand sagen wo was vorgeschrieben ist und was bei „freiwilligen“ Blitzableitern gilt? Kann man das auch umbenennen – etwa in eine Elektrosmogabschirmung? Im Plan ist diese ja auch nicht drinnen. |
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Bezüglich des Blitzschutzes habe ich beim heiligen Gral der deutschsprachigen Elektrotechniker folgendes in den FAQ gefunden: ![]() Hier steht zumindest was man als vernunftbegabtes Wesen erwarten würde. Kennt jemand anders lautende Judikaturen in Österreich? |
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