« Forum für Sonstiges  |

feuerpolizeiliche Beschau vom Rauchfangkehrer

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  bkw2023
6.4. - 13.4.2025
6 Antworten | 5 Autoren 6
6
Liebe Leute!
Ich hatte unlängst den ersten feuerpolizeilichen Beschau vom Rauchfangkehrer. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus das um den Jahrtausendwechsel gebaut wurde. Es hat eine Gaszentralheizung und voriges Jahr habe ich einen Holzofen im Wohnzimmer aufgestellt.
In der Niederschrift des Beschaues finde ich eine Mängelliste welche ich innerhalb eines halben Jahres beheben soll und dieses dem Rauchfangkehrer melden soll. Ansonsten müsse er es der Behörde melden sagt er.
Zahlreiche Punkte betreffen den „Heizraum“, welche laut Rauchfangkehrer obsolet werden, wenn ich mit dem Hausplan aufs Gemeindeamt wandere und dort beantrage den Schriftzug „Heizraum“ im Plan durch den Schriftzug „Technikraum“ zu ersetzen.
Ein weiterer Punkt: Brandschutzmaßnahmen: Feuerlöscher fehlt in Garage.
Diese ist freistehend (3m Abstand zu Haus) und laut Plan hat diese 26.5m² und im Plan ist kein Feuerlöscher ausgewiesen. Bei der Mängelbesprechung habe ich darauf hingewiesen. Als Antwort habe ich sinngemäß bekommen: Früher haben die Gemeinden das nicht so genau genommen und diese hätte eigentlich einen vorschreiben müssen.
Ein weiterer Punkt: Lüftungen: Lüftung am Dachboden nicht brandbeständig geführt. Im Rigipsschacht führen bzw. mit einer Brandschutzmanschette versehen.
Es handelt sich um die Kanalentlüftung. Das Kunststoffkanalrohr ist zum Dach hoch geführt und mündet in einem Entlüftungsstutzen. Dabei ist im Spitzboden das letzte Stück sichtbar – etwa 0.5m. Beim durchstöbern des Internet hab ich solche Manschetten gefunden. Beim durchlesen der Montageanleitungen, werden diese bei Brandabschnittsgrenzen montiert. Gemäß Definition des Selben kann man das ganze Haus als ein Abschnitt ansehen oder irre ich mich da? Sind Brandabschnitte im Plan ausgewiesen? Ist der Spitzboden immer ein eigener Brandabschnitt?
Ein weiterer Punkt: Hinweis an die zuständige Behörde: Blitzschutzanlage augenscheinlich nicht in Ordnung. Kein gültiges Blitzschutzattest vorhanden.
Von der Gebäudehöhe her ist kein Blitzschutz her vorgegeben. Auch wenn man den höchsten Punkt durch den Blitzableiter als Gebäudehöhe nimmt. Für mich ist der Blitzschutz augenscheinlich in Ordnung – da ist nix lose oder abgebrochen. Die Ableitungen sind unter Putz geführt und in den Kellerwänden eingemauert und haben einen Fundamenterder - eingegossen in der Fundamentplatte. Bezüglich Überprüfung habe ich dazu im Internet gestöbert und bin auf eine Aussage gestoßen, dass die in der Norm angegebene Tabelle mit den Überprüfungszeiten lediglich eine Empfehlung darstellt. Leide habe ich diese Norm nicht frei im Internet erhältlich gefunden. Ich habe mir halt damals den Luxus geleistet. Ist es juridisch wirklich so, dass wenn man mal freiwillig was Gutes tut (z.B. was für „Licht ins Dunkle“ spendet) daraus die Verpflichtung entsteht dieses aufrecht zu erhalten?
Hat einer von Euch ähnliches bei so einem Beschau erlebt und gibt es eine Möglichkeit das zu beeinspruchen? Ich persönlich finde das nicht für richtig. Es mag ja sein, dass die Vorschläge des Rauchfangkehrers den Brandschutz verbessern (obwohl mir bei der Umbenennung im Plan ich mir nicht wirklich Vorstellen kann wie das ein Feuer aufhalten oder verhindern tut) aber eben nicht essenziell also eher ein „nice to have“ ist.  

  •  Dirm
  •   Bronze-Award
6.4.2025  (#1)
Hi, hatten wir auch gerade, aber da kam nicht der Rauchfangkehrer, sondern ein Sachverständiger oder so.

Der hat nur geschaut ob wir Flüssiggasflaschen fürn Griller lagern, ein Blech o.ä. vorm Holzofen liegt und ob wir den Dachboden vollgeräumt haben.

Fluchtwege, Feuerlöscher o.ä. haben ihn zb nicht interessiert. Sind ein 5 Parteienhaus mit Gasetagenheizung.

Hast du ihm den Ofen ev. nicht gemeldet und er hat was gesucht?

1
  •  bauherr79
  •   Gold-Award
8.4.2025  (#2)
Das mit der Beschau wird immer ernster genommen und genauer. Hatten auch erst kürzlich eine - war aber zum Glück alles ok. Feuerlöscher hatte ich kurz davor noch schnell besorgt für die Garage. Wurde im Keller im Technikraum, am Dachboden, beim offenen Kamin etc. alles inspiziert. Ist auch gut so, dass auf gewisse Dinge geschaut wird.

1
  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
8.4.2025  (#3)
nAbend,
hatten wir vor 5 oder 6 Jahren, war in unserm Fall fast easy cheesy, paar Kleinigkeiten hat er angemerkt, das Schlimmste davon war, dass am Spitzboden keine Kartons rumstehen dürfen, weh Brandgefahr bei Blitzschlag. Plastik- und Holzkisten besorgt und gut wars, paar Fotos gemacht und gut wars.
Bei groben Mängeln schadets sicher ned, wenn sie bissl pingeliger sind....

zitat..
bkw2023 schrieb: Zahlreiche Punkte betreffen den „Heizraum“, welche laut Rauchfangkehrer obsolet werden, wenn ich mit dem Hausplan aufs Gemeindeamt wandere und dort beantrage den Schriftzug „Heizraum“ im Plan durch den Schriftzug „Technikraum“ zu ersetzen.

Hihi, das Thema hatten wir auch indirekt, im Einreichplan usw. ists ein Heizraum (weil früher Gasbrennwertgerät drin stand) jetzt mit WP WP [Wärmepumpe] würde die Bezeichnung Technikraum reichen.
Ohne offizielle "Ummeldung" MUSS ich einen gewarteten Feuerlöscher davor stehen haben, wurscht, ob a Heizung drin ist oder nicht 🤣

LG

1


  •  Bembel
  •   Bronze-Award
9.4.2025  (#4)

zitat..
Dirm schrieb:

Fluchtwege, Feuerlöscher o.ä. haben ihn zb nicht interessiert. Sind ein 5 Parteienhaus mit Gasetagenheizung. 

zitat..
kraweuschuasta schrieb:

das Schlimmste davon war, dass am Spitzboden keine Kartons rumstehen dürfen, weh Brandgefahr bei Blitzschlag. Plastik- und Holzkisten besorgt und gut wars


Das klingt mir doch alles sehr fragwürdig und hart an der Grenze zu sinnbefreit.

Die Sache mit den vermeintlich unbrennbaren Holz- und Plastikkisten hat schon Comedy Qualität. Ganz ehrlich: wenn sich durch Blitzschlag Kartons am Spitzboden entzünden können, wird zu diesem Zeitpunkt auch der Dachstuhl bereits in Flammen stehen.


1
  •  bkw2023
9.4.2025  (#5)
Danke mal für die Erfahrungsberichte.
 
Es war der Beschau der vor nicht all zu langer Zeit in NÖ auch für ein und Zweifamilienhäuser im Landtag beschlossen wurde und vorher nicht für notwendig erachtet wurde. Bei Mehrfamilienhäusern war der Beschau Pflicht und wurde von einem Brandsachverständigen durchgeführt. Vielleicht wollte man den Rauchfangkehrern hier eine Zukunft sichern, wegen den gesetzlichen ausstieg aus Gas und Heizöl und Priorisierung der Wärmepumpe. All die Häuser ohne Kamin haben bis dahin ja nie einen Rauchfangkehrer gesehen.
 
Meinen Ofen hat der Rauchfangkehrer (in anderer Person) abgenommen und dicht geprüft und als in Ordnung attestiert. Auch macht er bei mir bei der Gasheizung regelmäßig die Abgaskontrolle. Mein Spitzboden ist nicht angeräumt und der Rauchfangkehrer schaut dort immer rein, da sich dort Kamintüren befinden. Er hat die nicht verkleideten Entlüftungen immer gesehen und nie etwas gesagt. Im so genannten Heizraum war er auch immer und hat auch nie was gesagt.
 
In einem anderen Thread hier hab ich gelesen, dass wenn in der Garage kein Feuerlöscher im Plan eingezeichnet ist auch keiner da sein muß. Hat sich hier etwas in der Rechtsmeinung  geändert?
 
Kann hier jemand etwas zu den Brandabschnitten bei einem Einfamilienhaus etwas sagen?
 
Auch wegen der Blitzschutzüberprüfung – kann da jemand sagen wo was vorgeschrieben ist und was bei „freiwilligen“ Blitzableitern gilt? Kann man das auch umbenennen – etwa in eine Elektrosmogabschirmung? Im Plan ist diese ja auch nicht drinnen.
 


1
  •  bkw2023
13.4.2025 19:54  (#6)
Bezüglich des Blitzschutzes habe ich beim heiligen Gral der deutschsprachigen Elektrotechniker folgendes in den FAQ gefunden:


_aktuell/20250413886047.png


Hier steht zumindest was man als vernunftbegabtes Wesen erwarten würde.
Kennt jemand anders lautende Judikaturen in Österreich?


1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Äußerer Blitzschutz bei Holzhäusern