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Nachdem die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) ausschließlich die Vergabe von Wohnimmobilienfinanzierungen an Verbraucher regelt, gilt es vorab herauszufinden, ob du die Wohnung eben als Verbraucher oder als Gesellschaft kaufen und finanzieren möchtest. Für Verbraucher sind die Fragen wie folgt rasch zu beantworten: Alles was für die gegenständliche Immobilienfinanzierung hypothekarisch besichert werden kann, kann als Sicherheit herangezogen werden. alles außer Familienbeihilfe + Familienbonus. Prämien und Mieteinnahmen nur dann, wenn sie nachhaltig (zumindest die letzten 3 Jahre) erzielt wurden. Wenn mit einer simultanen Besicherung weiterer Liegenschaften die Belehnwertgrenzen erreicht werden, ist der Verordnung entsprochen. Die Kreditlaufzeit ist mit 35 Jahren begrenzt. Für alle Vorgaben hinsichtlich Kreditlaufzeit, Beleihungsquote und Schuldendienstquote gibt zu Überschreitung der entsprechenden Grenzwerte institutsspezifische Ausnahmekontingente (die derzeit bankenweit aber teilweise sehr spärlich vorhanden sind) - kann man nur im Rahmen der Einreichung in Erfahrung bringen. Bestkonditionen bei den genannten Fixzinsperioden aktuell ab 3,5% nach oben. |
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Kurzer Nachsatz zu den Mieteinnahmen: angesetzt kann die NETTO-Miete werden, davon üblicherweise 70% Für 20 und 25J FIX aktuell 3,5%. Die kürzeren Laufzeiten höher mit rund 1-1,25% Aufschlag auf den jeweiligen SWAP-Satz. |
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Danke für eure schnelle Hilfe, dann sollte das alles passen! |
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