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Finanzierung Renovierung/ Zubau OÖ

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  •  urlasu
30.10. - 10.12.2015
18 Antworten 18
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Hallo an alle,

ich lese schon seit Längerem mit und da man hier sehr gute Ratschläge bekommt, hoffe ich auch auf ein paar Inputs für unsere bevorstehenden Banktermine.
Falls Infos fehlen, bitte einfach nachfragen.

Eckdaten:
Renovierung/ Zubau eines EFH zu einem Zweifamilienhaus. Start März 2016, die Pläne liegen derzeit auf der Gemeinde zur Einreichung.
Die Übergabe des Hauses haben wir bereits im Sommer abgewickelt (Meine Mutter hat für ihren Teil des Hauses das Wohnrecht, ich bin Eigentümerin).

zu uns:
33 und 34 Jahre
1 Kind
2. Kind nächstes Jahr in Planung
derzeit zahlen wir keine Miete, nur Betriebskosten
Ich beziehe noch bis Dezember 2015 einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld € 1900,00 (ohne Familienbeihilfe.)
2016 - kein Einkommen
2017/2018 - circa € 800 monatlich (Karenz, ohne Familienbeihilfe.)
ab 2019: Verdienst - € 1000 netto (Teilzeit)
Für Kinderbetreuung haben wir viele Omas emoji
Partner: € 2600 netto (ohne Urlaubs und Weihnachtsgeld)

Schätzkosten für Umbau/ Zubau: € 300.000 (die Schätzung, deckt sich mit den eingeholten Angeboten für alle Gewerke und der Schätzung unseres Baumeisters)
Eigenkapital: € 100.000
Also sind € 200.000 zu finanzieren.

Mit welchen Konditionen können wir rechnen? Bzw. was wäre in unserer Situation ein gutes Angebot? Ich hätte gerne ein variables (ganze Laufzeit) + ein Angebot mit Fixzins (solange wie möglich).
Wir werden Angebote in Österreich und Deutschland einholen, da wir grenznah wohnen.

Danke!
Liebe Grüße
urlasu

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.10.2015  (#1)
Hallo Ursula,

lies dich im Aufschlags-Thread quer, sofern du´s nicht eh schon gemacht hast ;)
http://www.energiesparhaus.at/forum/37055

Ansonsten kann man eine seriöses Einschätzung nur nach eine Einreichung und Sichtung aller relevanter Daten machen.

Grobe Schätzung ohne Gewähr wird vermutlich Richtung 1,125%- 1,3% gehen, sollten Leistbarkeit und Besicherung passen.

Fixzins in Ö auf 15 Jahre bei rund 2,375%.

Gruß

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  •  urlasu
31.10.2015  (#2)
Hallo,

danke für deine Einschätzung.
Berichte dann, was wir angeboten bekommen haben.

Liebe Grüße und schönes WE!

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  •  j.schneeweiss
  •   Gold-Award
1.11.2015  (#3)
Hi urlasu
Wenns ein bisserl komplizierter in der abwicklung sein darf geht's sogar um 1,075 variabel oder 2 fix auf 15 Jahre mit vorher genannter anschlusskondi
Die eierlegende wollmilchsau gibts ja leider nicht aber grad bei fixzins über die Laufzeit machen sich ein paar Stunden Arbeitsaufwand zum vorbereiten bei einem Zinsvorteil von 0,3-0,4 jährlich bezahlt emoji
(also ist meine ansichtsweise)

Den Wohnrecht deiner Mutter muss gegenüber der Bank und ein Vorrang eingeräumt werden - aber das ist ziemlich normal - und sehr normal für Banken die solch günstige kondis einräumen
Bin schon gespannt was du bei den Banken rausholst
Lg Jochen

1


  •  riekar
1.11.2015  (#4)
Hallo Jochen,
das klingt interessant! Welche Bank gibt denn zurzeit 2% auf 15 Jahre?
Lg Karl

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  •  rk515
  •   Gold-Award
2.11.2015  (#5)
Wie alt ist die Mutter. Davon hängt nämlich die Bewetung des Wohnrechtes ab,
sofern diese keinen Vorrang gewährt, ist das ein maßgeblicher Faktor.


1
  •  urlasu
2.11.2015  (#6)
Hallo,
meine Mutter ist 54.
Wir werden ihr das Wohnrecht vorrangig eintragen/ einräumen lassen. Außerdem besteht noch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot. Es ist allerdings vereinbart, dass sie es uns "erlaubt" das Haus zu belasten.
Das Wohnrecht und Belastungs- und Veräußerungsverbot besteht nur für ihren Teil des Hauses.

Lg urlasu

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  •  rk515
  •   Gold-Award
3.11.2015  (#7)
das Wohnrecht ist klar, dass dies geregelt ist, dass ie nur die teile benützen darf, auf welches sich das wohnrecht bezieht.
belastungs- und veräußerungsverbot kann jedoch nur auf der gesamten liegenschaft sein.
außer die liegenschaft ist parifiziert, dann wärs nur auf ihrer wohnung.
aber dann kümmert euch das wohnrecht und das BuV eh nicht.
ist die liegenschaft parifiziert? (eigene einlage für die mutter?)
wenn nicht,und sie unterschreibt eh schon fürs BuV, dann kann sie auch fürs wohnrecht unterschreiben, dass das pfandrecht der Bank nen vorrang vor dem wohnrecht bekommt.
54 ist noch nicht so alt, da ist das wohnrecht noch einiges wert. bedeutet, dass die liegenschaft um einen beträchtlichen betrag abwertet.

bin gespannt, wie es die banken bewerten. *G*

natürlich wärs auch ein risiko für die mutter, wenn das pfandrecht vorrangig drinnen steht. muss man auch sagen. (im versteigerungsfall ausschlaggebend)

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  •  urlasu
3.11.2015  (#8)
Hallo,
die Liegenschaft ist leider nicht parifiziert.
Meine Mutter unterschreibt das Belastungs- und Veräußerungsverbot, allerdings nicht den Vorrang für die Bank für das Wohnrecht (wollen wir auch nicht).
Derzeit ist es noch ein Eínfamilienhaus (wird zu einem Zweifamilienhaus umgebaut). Können wir das derzeitige Einfamilienhaus parifizieren lassen, wenn es noch kein 2 Wohnungen sind?
Beib ich bei einer Parifizierung weiterhin Eigentümer beider Wohnungen?
Wie lange dauert es? Was kostet es?

Danke für euere Hilfe



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  •  rk515
  •   Gold-Award
3.11.2015  (#9)
du kannst eigentümer beider einheiten werden, aber nur 1 teil davon belasten. ist ja dann ne eigene wohneinheit. die frage ist, wie ihr dann mit er bewertung des objektes hinkommt. ob die bank sagt, sie braucht auch die 2te einheit für die sicherheit. wenn das so ist, muss deine mutter als sicherheiten besteller mit unterschreiben.
am einfachsten ist, ihr lässt es nicht parifizieren, belastet die ganze liegenschaft, deine mutter unterschreibt beim BuV mit (muss sie ohnehin), und gibt auch den vorrang für die bank!
wenn sie das nicht will, dann wird das objekt abgewertet seitens der bank.
folgende kriterien sind da ausschlaggebend. man rechnet, wie alt die person ist, die drinnen lebt, auf die lebenserwartung.
die höhe der monatlichen reallast, sprich, um was könnt ich das vermieten, und was ist der zinssatz dafür.
daraus ergibt sich ein wert. hab mal gerechnet mit aler 54, monatlihe reallast 500 und zinssatz 1,5 % (rendite der wohnung), was aber eher wahrscheinlich niedrig ist. komme da auf ca.110k, was das wohnrecht wert ist.
und das wird dann vom sachwert natürlich abgezogen!

bin gespannt, wie das andere banken berechnen. das war jetzt nur schnell schnell, ohne irgendwelche marktüblichenpreise bei euch zhaus zu kennen, oder auch die größe der wohnung

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  •  urlasu
7.12.2015  (#10)
Hallo,

nach über einen Monat Bankenmarathon melde ich mich wieder...ist ja immer interessant und hilfreich für andere wie das so ausgegangen ist...hab ja hier selbst viel gelernt.

Also...wir wurden von einigen Banken aufgrund des Wohnrechts (und natürlich des jungen Alters ;.) meiner Mutter) abgewiesen (teilweise sogar ohne genauere Prüfung), haben dann aber doch 2 Banken gefunden von denen wir ohne "Wenn und Aber" eine Finanzierungszusage bekommen haben...sprich den ersten Kreditvertrag (€ 200.000) haben wir heute unterschrieben.

Grundbuch (Gebäude wurde nicht parifiziert)
1. Wohnrecht (Verzicht auf Veräußerungs- und Belastungsverbot)
2. Landesförderung Altbausanierung OÖ € 35.000
3. Kredit Deutschland € 260.000

Altbausanierung OÖ
circa € 35.000

Kredit in Deutschland
€ 200.000 (€ 180.000 + €20.000 auf Reserve für Unvorhergesehens, die € 20.000 können einmalig sondertilgen)
15 Jahre fix
2,24% (2,27% effektiv)
keine Bearbeitungsgebühren, nur € 4,90 monatlich für Kontoauszug
die Bank geht mit 130% ins Grundbuch (Pfandurkunde geht in D angeblich nicht, die 130% waren nicht verhandelbar)
nach 10,5 Jahren können wir dann sondertilgen (den Kredit teilkündigen)

in 15 Jahren heißt es dann wahrscheinlich umschulden....
Ich hoffe wir können dann wieder auf dieses Forum zurückgreifen!

Danke und schöne Adventszeit
urlasu




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Hallo urlasu, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  andare
8.12.2015  (#11)
Bei welcher deutschen Bank hast du das geschafft?

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  •  urlasu
9.12.2015  (#12)
Sparxxxxx

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  •  andare
10.12.2015  (#13)
danke für die info
vielleicht kannst du mir noch sagen ob du dabei Hilfe eines Maklers hattest oder selber in die Bank marschiert bist und gesagt hast: "Hallo ich bin aus Österreich und hatte gerne einen Kredit ...."

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  •  urlasu
10.12.2015  (#14)
Variante 2...."Hallo ich bin aus Österreich. .." emoji

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  •  urlasu
10.12.2015  (#15)
....mit einer sehr gut ausgestatteten bzw. kompletten bankmappe


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  •  rk515
  •   Gold-Award
10.12.2015  (#16)

zitat..
urlasu schrieb: die Bank geht mit 130% ins Grundbuch (Pfandurkunde geht in D angeblich nicht, die 130% waren nicht verhandelbar)


versteh ich nicht. wenn die es nicht mit einer pfandurkude gemacht haben, mit was dan? in deutschland heißts nur anders. da heißt es "grundschuld". aber im prinzip isses auch ne eintragung ins grundbuch.

gut gemacht, aber wie gesagt.. zu teuer

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  •  urlasu
10.12.2015  (#17)
Ja, die dt. Bank ist mit 130% im GB.
Mit "Pfandurkunde" meinte ich es geht angeblich nicht diese "nur" zu hinterlegen
also kein Kredit ohne Grundbucheintrag, das geht ja in Österreich bzw. ist zumindest verhandelbar, soweit ich hier im Forum gelesen habe

LG

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
10.12.2015  (#18)

zitat..
urlasu schrieb: das geht ja in Österreich bzw. ist zumindest verhandelbar, soweit ich hier im Forum gelesen habe


schon lange nicht mehr....

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