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Firma existiert nicht mehr

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  •  zensurierter
23.3.2015
3 Antworten 3
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Hallo!
Ich habe eine LG, die hat vor Jahren mit Hausbau begonnen. Dann Trennung dann kam ich und nun wurde das Haus fertiggestellt. Wir haben alles nach dem Konkurs des ersten Generalunternehmers selber fertigstellen müssen und auch doppelt zahlen :( . Nun haben wir die Fertigstellungsmeldung vom Rathaus und auf der 2, Seite (NÖ) soll der Bauführer firmenmäßig zeichnen. Den gibts nimmer, auch keinen Rechtsnachfolger. Was soll ich nun machen? Hinschreiben "gelöscht aus Firmenbuch, gibts nimmer?"

Hat Jemand so eine Situation schon gehabt?

Vielen Dank

Wolfgang

  •  bautech
  •   Gold-Award
23.3.2015  (#1)
BauführerwechselHier benötigst mWn einen neuen Bauführer - also einen Befugten, der Dir die Fertigstellung wie planlich dargestellt bestätigt!

ng

bautech

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  •  zensurierter
23.3.2015  (#2)
hm danke..als der BAU (bin kein fachmann) FERTIG war, kam von der Firma eine "bescheinigung gemäß §30 abs2 ziff 3 der nö bauordnung 1992
betrifft beilage zur anzeige der fertigstellung."

das hab ich. nur auf dem vom Rathaus kann die firma nichts mehr bestätigen.
kann ich den zettel als beilage stattdessen dazutun?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.3.2015  (#3)

zitat..
Bauführerwechsel...
Hier benötigst mWn einen neuen Bauführer - also einen Befugten, der Dir die Fertigstellung wie planlich dargestellt bestätigt!

Wenn der Bau einmal fertig ist, dann brauchst keinen Bauführerwechsel mehr machen. Einen Bauführer braucht man zwingend nur, solange gebaut wird. Für die Fertigstellungsanzeige braucht man ebenfalls nicht zwingend einen Bauführer bzw. eine Bauführerbescheinigung. Dann macht halt die BAubehörde die Überprüfung, ob alles so gebaut wurde, wie genehmigt. Will man allerdings nicht, dass die Baubehörde nachscheuen kommt, dann kann man natürlich noch schnell vor der Fertigstellungsanzeige einen Bauführerwechsel melden und vom neuen Bauführer eine Baufühererbescheinigung ausstellen lassen. Die wird dann allerdings aber sicher kosten, denn wieso soll der neue Bauführer, der nie auf der Baustelle war, jetzt so ohne weiteres bestätigen, dass ales so gebaut wurde wie genehmigt? Das wird er sich - wenn er seriös ist - schon genauer anscheuen müssen.

zitat..
zensurierter schrieb: als der BAU (bin kein fachmann) FERTIG war, kam von der Firma eine "bescheinigung gemäß §30 abs2 ziff 3 der nö bauordnung 1992

Na, dann hast ja eh eine Bauführerbescheingigung! Laut Gesetz musst DU die Bauführerbescheinigung vom Bauführer einholen und dann DEINER Fertigstellungsanzeige beilegen. Der Vordruck der Gemeinde ist ja nur eine Hilfestellung, weil sie sonst immer nur alles unvollständig bekommen. Du schreibst in den Vordruck bei der BAufühererbescheinigung ganz einfach hinein "siehe Beilage" und legst die Bescheinigung der Firma ganz einfach bei.

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