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Einreichen und schauen ob er dies auch schriftlich belegt. Kann auch nur eine "Einschüchterungstaktik" sein. |
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Viel könnt ihr nicht machen, denn es ist ja noch gar nichts passiert (kein Bescheid) Hier wurde sowas schon mal diskutiert, inkl. ein paar mögl. Vorgehensweisen: https://www.energiesparhaus.at/forum-gemeinde-lehnt-flachdach-ab/58709_1 |
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Der Bürgermeister ist erste Bauinstanz. Das ist leider so. Man kann Beschlüsse anfechten, allerdings ist "in Hinblick auf das einheitliche Stadtbild" oft ein Gummiparagraph. Ob das Land da intervenieren würde, das ist die Frage. Wie sieht die Umgebung aus? Gibt es da Flachdächer? Wenn ja, fotografieren, dokumentieren und den Bürgermeister damit konfrontieren. Ein ganz heisser Tipp sind Gebietsbauämter, die zwar nicht entscheiden, aber den Bürgermeister beratend zur Seite stehen (zumindest in NÖ ist das so). Die Referenten sind fähige Leute vom Fach, (zumindest diejenigen, die ich kennengelernt habe) technisch auf zack und unterstützen in kniffligen baurechtlichen Fragen die Bauwerber und können auch Tipps geben was man bei der Planung berücksichtigen muss um ein Projekt bewilligungsfähig zu bekommen. Jetzt habe ich nochmal das Post gelesen - scheinbar habt ihr schon eingereicht: Habt ihr tatsächlich eine Einreichung abgegeben ohne im Vorfeld im Zuge eines Bausprechtags einmal Rücksprache zu halten? Ideal ist das nicht - besser man bindet das örtliche Bauamt schon im Entwurf ein. Ich persönlich würde den Antrag zurückziehen, bezüglich des Entwurfs einigen und dann erst wenn alles geklärt ist, förmlich einreichen. Spätestens wenn man einmal in Wien gebaut hat, wird einem das Fürchten gelehrt (Baupolizei vs. Schutzzone vs. Denkmalschutz) und man gewöhnt sich an vor Einreichung abzustimmen. |
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Wir bauen in OÖ. Den Einreichplan haben wir nur zur Vorprüfung abgegeben! Im Vorfeld ebenfalls in unserem Bauamt gefragt, welche Dacharten möglich sind. Hier wurde uns gesagt, dass wir das selbst aussuchen dürfen und ein Flachdach in Ordnung ist. Danke für eure Antworten! :) |
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Und ich glaube genau darauf spekuliert der Bürgermeister Man muss sich bei einem Bauverfahren nicht mit dem Bürgermeister einigen, sondern mit den gesetzlichen Vorgaben. Erfüllt man die, dann hat der BM in seiner Funktion als 1. Instanz einen pos. Bescheid auszustellen. Wenn nicht, dann halt einen negativen. In beiden Fällen hat er die Entscheidung dann aber auch entsprechend zu begründen. Bevor man da irgendwas zurückzieht, sollte man erstmal die rechtliche Lage klären. Gibt es da wirklich Einschränkungen bezüglich Flachdächer. Die hätte man aber vom Gemeinderat beschlossen in den Bebauungsplan aufnehmen können und nicht im Einzelfall per Telefon sagen |
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Gibts in der (Sicht)Nähe schon Häuser mit Flachdach od. wird dein Haus der erste/einzige? |
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Was genau meinst du mit "auf dem Bebauungsplan" meinst du damit die planliche Darstellung? Zu jedem Bebauungsplan gibt es eine Verordnung hast du diese gelesen? Für was arbeitet man einen Bebauungsplan aus, wenn man dann nicht die Dachform vorgibt? Ich weiß jetzt nicht was die Mindestanforderungen an einen Bebauungsplan sind, aber die erlaubte Dachform sollte da schon angegeben sein. |
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Es gibt in der Siedlung bereits 1-2 Häuser mit Flachdach. Der größte Teil der Siedlung besteht jedoch aus Satteldächern Ja, natürlich haben wir ALLES was den Bebauungsplan betrifft gelesen, die Dachform wird nicht erwähnt! Wir haben nun im Laufe des Tages noch folgende (schriftliche) 'Stellungnahme' von der Gemeinde bzw. unterzeichnet vom Sachverständiger erhalten: "Flachdach nicht üblich in Siedlung! Lt. Bebauungsplan aber nicht verboten. Ein Satteldach ist zu errichten!!" Somit ein Widerspruch in sich.... |
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Schreibs ins Baurecht - da meldet sich sicher Karl - der kennt sich aus |
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Uns wurde erklärt, dass wenn es bereits Häuser mit Flachdach gibt, ein weiteres nicht abgelehnt werden kann. Steht euer Haus im Ortskern, wo ein einheitliches Ortsbild erhalten bleiben muss? Falls nicht würde ich nachfragen, warum es bei den bestehenden Häusern möglich war, bei euch aber nicht. ||
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Bundesland wäre mal wichtig. |
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Hat sie weiter oben geschrieben: OÖ |
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Danke, Überlesen Dann regelt §30 Vorprüfung, dass die Gemeinde die Einreichung prüfen muss und da auch Fragen des Orts und Landschaftsbilds zu klären/prüfen sind. Das steht auch, dass ihr Parteiengehör habt und dass die Gemeinde einen Ortsbildbeirat zu Rate ziehen kann (kann, d.h. die Gemeinde kann auch selbst einen Gutachter bestellen). Aber der springende Punkt ist: die Gemeinde muss das schon ordentlich begründen (Ortsbildgutachten) warum das Flachdach nicht geht. Nur am Telefon oder in einem Zweizeiler zu sagen: "Flachdach nein, machts ein Satteldach!!" geht so nicht. Die Frage ist, wie lange ihr Zeit habt und ob ihr euch den Aufwand antun wollt. Das hängt auch stark von den Erfolgsaussichten ab. Wenn wirklich in der direkten Umgebung schon Flachdächer sind und man davon ausgeht, dass das Gutachten somit positiv für einen ausgeht, ist es wohl überschaubar (bei uns hat die Gemeinde auch ein Ortsbildgutachten eingeholt, was aber nur ca. 3 Wochen gedauert hat). Wenn die Sache nicht so klar ist, kann sich das aber hinziehen (Gutachten, Gegengutachten, Instanzenzug...). |
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aus rechtlicher Sicht gebe ich dir die besseren Karten als dem Bürgermeister. Aber wenn du dem Bürgermeister seine Vorgaben erfüllst ersparst dir sicher in den kommenden Jahren viel Ärger. Und zwar nicht wegen der Rechtsfrage, sondern wegen der Ausführung. Mag sein daß dir zur Zeit die Optik eines Flachdaches über alles geht. Spätestens wenn es aber undicht wird - und das werden viele - wärst heilfroh Bürgermeisters Forderung eines Satteldaches erfüllt zu haben. |
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so ein schwachsinn - tut mir leid |
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Jo, immer schön devot bleiben vorm Herrn Bürgermeister, der jat ja immerhin 8 Jahre studiert um Bürgermeister zu werden. Kann sein, dass er dann Ruhe gibt, kann sein, dass ihm danach was anderes nicht passt, weil ihm das Bauvorhaben aus irgendwelchen ganz anderen Gründen nicht passt. Mal ganz davon abgesehen, dass das hier Offtopic ist, ist das der größte Schwachsinn, den ich hier seit langem gelesen habe. Wenn ein Dach richtig ausgeführt ist, ist es dicht. Wenn nicht, dann nicht. Völlig unerheblich welche Dachform es ist. Solche Generalisierungen zeugen einfach nur von Unwissenheit, völlig egal um welches Thema es geht. |
Niemand hat hier bessere Karten als jemand anderes - entweder ist der Einwand des Bürgermeisters berechtigt oder er ist es nicht. ||
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Der Bürgermeister hat hier garnichts zu entscheiden. Der Bürgermeister hat wenn nichts dem Fläwi, dem Bebaungsplan oder sonstigen baurechtlichen Vorschriften widerspricht die Baubewilligung zu erteilen. In Flächenwidmungsplänen gibt es keine Vorschriften für Dachformen, im Bebauungsplan wurde nichts vorgeschrieben und eine baurechtliche Vorschrift über Dachformen gibt es nicht. Wenn der Bürgermeister nun meint dass das Flachdach nicht ins Ortsbild passt dann kann er beratend einen Ortsbildsachverständigen zuziehen. Dieser Ortsbildsachverständige, der im gegensatz zum Bürgermeister Sachverstand in der Frage ob ein Flachdach dem Ortsbild schadet oder nicht hat, wird das dann beurteilen und ein Gutachten erstellen. Diesem Gutachten muss dann der Bürgermeister folge leisten. 2 |
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Ob so eine Aussage in diesem Forum gscheit ist sei dahingestellt 🤦 |
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Ich weiß nicht wie groß die Gemeinde ist und ob du jemanden von der Gemeinde (idealerweise vom Gemeinderat) gut kennst, aber oft ist es nützlich mit jemand anderen zu sprechen und einfach zu fragen wie er vorgehen würde. Ob er Tips hat und natürlich ist es eher anzuraten die selbe Partei zu nehmen. Mit Druck versuchen sehe ich eher als letztes Mittel und sollte wirklich gut abgewogen/überlegt werden. |
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Auch sollte man sich fragen welchen Preis man bereit ist zu zahlen um Recht zu bekommen. Es kann ja gut sein das 1-2 Leute ein Flachdach gebaut haben und der Bürgermeister nun Druck von den Mitbürgern/Wählern bekommen hat das in Zukunft, mit allen zu verfügung stehenden Mitteln, zu verhindern. Selbst wenn er also rechtlich verpflichtet ist dem Flachdach zuzustimmen, wird er (für seine Wiederwahl) zumindest versuchen müssen das euch so schwer wie möglich zu machen. Wenn man sich also keine Probleme mit der Nachbarschaft (und der Verwaltung) einhandeln will, sollte man die Meinung zu Flachdächern, vor Ort, ergründen und dann entscheiden ob man das auch gegen evtl vorhanden Wiederstand, durchsetzen will. |
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Ich hoffe nicht dass ihr das auch tatsächlich glaubt was ihr da schreibt, denn das wäre nicht nur traurig sondern auch recht gefährlich wenn man bedenkt dass so ein Mist vermutlich in einigen Köpfen wahlberechtigter Österreicher ist. Da steigt mir die Ganslhaut auf,wenn ich daran denke, dass so ein Gedankengut in den Köpfen der Österreicher ist. 3 |
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