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HWB 36 oder weniger war bei uns bedingung.
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@BoZm: Musstest du bei der Eigenheimförderung Rechnungen abgeben? Ich denke mal schon? Wie genau sinds da? Reicht die Rechnung der zB. Wärmepumpe mit Inbetriebnahme oder auch Verlegung der Fußbodenheizung usw.? Hast du unter 130m2 gebaut und wurdest gebührenbefreit? Hatte heute mehrere interessante Gespräche mit Bank, Land Steiermark und Bezirksgericht... Mit dem Effekt das ich jetzt noch weniger Ahnung habe 🙈 Das einzige Wort welches mehrfach betont worden ist war: ENERGIEBERATER :)) |
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Hallo Dawa,
eigentlich gibt es nichts was ich belegen musste, außer den Kaufpreis vom Haus (da wir ein Fertigteilhaus haben von Maba) und dazu noch was ich für eine Heizung habe. Dazu kamen Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise von uns allen. Meldezettel sind (sofern Verheiratet) nicht notwendig gewesen. Energieausweis, Einreichplan, und so Sachen wollten die sehen. Ebenso haben sie sich von sämtlichen Bescheinigungen, Gutachten etc. eine Kopie angefertigt. Ja diese Energieberater. Den musst du besuchen und der stellt dir eine Rechnung aus. Lass dir am besten alles von einem Energieberater ausfüllen, oder fülle es selbst aus, aber lass ihn das abstempeln. Dafür wird er natürlich was verlangen. Diese kosten kannst du aber retour verlangen und auch bekommen. Der Energieberater ist ein Beschäftigungsprojekt vom Land, in meinen Augen. Du zahlst einem Typen Geld und bekommst es dann wieder zurück, es ist irgendwie, wie Geldwäsche. Wir haben 153m²+Keller, da aber ein Satteldach ist, wird nicht alles vergebührt. Bei der Öko-Förderung (Wärmepumpe) , da wollten die einen genauen Auszug, was die Heizung kostet. Bei der Eigenheimförderung, wollten sie lediglich wissen, was alles kostet, wie wir es realisieren wollen (Cash, Finanzierung, etc.) und welche Heizung wir verbauen. Ich hoffe es hilft was, ansonsten einfach melden lg |
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Hallo BoZm, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Danke für deine Hilfe,
Zwecks der Rechnungen müssen wir uns noch genauer erkundigen. Wir bauen so gut wie alles ohne Firma weil unsere Familie sehr gut mit Fachkräften ausgestattet ist. Wir müssen auch ein Satteldach machen. Inwiefern hat das mit Gebührenbefreiung zu tun? Das ist mir neu! Gestern hatte ich noch ein kurzes Gespräch mit der Bank. Im Jahr 2015 hatte unsere nicht eine einzige Eigenheimförderung 😳 |
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Hallo,
Satteldach nimmt dir im OG, etwas Raum. Alles was Kniestockhöhe unter 1,5Meter ist, zählt nicht zu WNFL. Somit wird dieser Bereich nicht versteuert. Wurde mir gesagt und ich hab es in einer Bauordnung oder Baugesetzgebung gelesen. Ich suche heute mal das Teil raus lg |
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Ah ok ... Dann ists für uns hinfällig. Wir haben Raumhöhe >2m im OG
Trotzdem danke :) |
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Im ganzen Raum?
Also hast das Satteldach höher, damit die Raumhöhe nicht im OG abheschrägt wird? lg |