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Folgenschwerer Anfängerfehler einer Bauf

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  •  killian
22.6. - 27.6.2017
60 Antworten | 36 Autoren 60
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Im Zuge meines Neubaus habe ich über eine Baufirma meinen Rohbau sowie eine Betonplatte als Terrasse anfertigen lassen.
Beim Rohbau gab es bereits massive Probleme mit der Baufirma u.a. weil der Bauleiter nie auf der Baustelle war, bei der Terrasse bin ich nun draufgekommen dass sie nicht 21m² wie ursprünglich ausgemacht beträgt (3m x 7m; wurde sowohl im Angebot als auch im Einreichplan festgehalten!!), sondern nur 2,80m x 7m.
Die Baufirma hat bei der Planung offensichtlich vom Ziegel weg gerechnet und nicht vom fertigen Putz (bekam noch 20cm VWS!)

Die Schlussrechnung des Rohbaus sowie die gesamte Terrasse wurden von ihr noch nicht in Rechnung gestellt, allerdings haben wir selber bereits eine Terrassenüberdachung aus Holz auf der Betonplatte errichtet die nicht mehr entfernt werden kann, wodurch nun die Baufirma keine Möglichkeit mehr hat, "Schadenswiedergutmachung" zu leisten.....
Ich habe den Chef noch nicht konfrontiert mit dem Fehler, da ich mich zuerst umhören wollte und ich erst vor wenigen Tagen überhaupt drauf gekommen bin. Die Baufirma selber weiß also noch nichts von ihrem Anfängerfehler......

Habe 3 Freunde aus dem Baugewerbe gefragt wie sie als Bauherr reagieren würden:
Der 1. Freund hat gemeint er würde von einer 2. Firma einen Kostenvoranschlag machen lassen über den Abriss und Schuttentsorgung, sowie Neuanfertigung einer 3mx7m-Terrasse und würde diesen Kostenvoranschlag dann der Baufirma zusenden. Begründung: er hätte nie eine 2,8mx7m-Terrasse in Auftrag gegeben und würde demnach auch nichts zahlen dafür. Wenn er einen Golf will dann zahlt er auch für einen Golf und nicht für einen Dacia. Außerdem erwartet er Probleme mit dem Land, da der Einreichplan nicht eingehalten wurde!
Das wäre die heftigste Variante, wodurch wir höchstwahrscheinlich vor Gericht landen würden!!

Der 2. Freund würde lediglich 0,2mx7m beim Beton in Abzug bringen, was mir persönlich aber definitiv zu wenig wäre. Das wären vermutlich nur ca. 100,-!

Der 3. würde für die Terrasse entweder gar nichts bezahlen wollen oder nur einen sehr sehr kleinen Teil.
Was würdet ihr machen und wie sieht es rechtlich in dieser verzwickten Situation aus: Eine Baufirma macht einen offensichtlichen Fehler und hat keine Möglichkeit mehr diesen Fehler zu beheben....?
Würdet ihr den vollen Preis für die Terrasse bezahlen wollen?
Entscheiden Richter in vielen Fällen eigentlich eher für den Konsumenten oder eher für die Baufirma??

  •  Cleudi
  •   Gold-Award
23.6.2017  (#41)

zitat..
killian schrieb: Aufgefallen ist es mir als der Typ von der Terrassenüberdachung die Naturmaße nahm.


DA hättest du reklamieren müssen, wäre wohl leicht zu richten gewesen. Dann hättest deine Überdachung halt etwas später bekommen.
Aber jetzt hinterher jammern ist ehrlich gesagt mehr als seltsam.




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  •  Jelly
  •   Gold-Award
23.6.2017  (#42)

zitat..
killian schrieb: Da nehme ich während dem gesamten Bau ja ständig hunderte von Sachen stillschweigend ab, auch wenn sie gar nicht ordentlich ausgeführt wurden.....?!


öhm kurz und knapp: JA, machst du!

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  •  coisarica
  •   Silber-Award
23.6.2017  (#43)
stell doch mal fotos von der überdachung rein - da muss doch eigentlich nach einer lösung gesucht werden.

eine betonplatte kann man sicherlich verlängern, ohne dass jemals probleme zu erwarten sind.

auf jeden fall würde ich jetzt mal ganz objektiv die sachlage der baufirma mitteilen und entsprechende vorschläge verlangen.



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  •  maider187
23.6.2017  (#44)

zitat..
killian schrieb: Aufgefallen ist es mir als der Typ von der Terrassenüberdachung die Naturmaße nahm.


und spätestens da hättest STOP sagen müssen und den verantwortlichen] die Chance geben müssen sich das ganze anzuschauen!

zitat..
killian schrieb: Aber da wir während dem Rohbau bereits ständig auf taube Ohren gestoßen sind und nie am Telefon jemand abgehoben hat


ist das ein 1-Mann Betrieb???
ich habe mind. 3 mal die Leute heimgeschickt und die Chefs der Firma Antanzen lasen damit wir das Vor Ort klären was da abgeht.
Wenn du schon was verdächtiges siehst dann musst auch reagieren, jetzt Wochen später nachdem der Bau fast fertig ist bzw ein anderes Gewerk (Überdachung) es jetzt eigentlich schon unmöglich macht es auszubessern wirst keine Chance haben. Oder willst dann auch die Verlängerung der Überdachung um 20cm vom Bauleiter einfordern???

zitat..
killian schrieb: die nur 2,80 breit ist, statt 3m. Das kann bei einer mittelgroßen Feier bereits sehr eng werden, da die 3m schon knapp kalkuliert waren!


da hast auch bei fast 40m² schon ein Platzproblem!!! falsch kalkuliert würde ich sagen, dafür ist der Garten um 20cm breiter emoji

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  •  killian
23.6.2017  (#45)
@Jelly: aha! Dh wenn ich eine baufirma beauftrage mein haus zu bauen und alles genau plane und dann habe ich nach der rückkehr einer weltreise oder eines auslandssemesters eine hundehütte dort stehen, dann ist das mein eigenes pech, da ich ihnen jeden tag stillschweigend abgenommen habe....
Interessante theorie! Dann frag ich mich aber, wozu ich eigentlich eine baufirma brauche!?!?

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  •  Flokati
23.6.2017  (#46)
Wie schon öfter hier geschrieben ist der Fehler alles andere als folgenschwer. Die Baufirma mag hier einen Fehler gemacht haben, du hast aber auch einen gemacht. Du hast die Überdachung trotz erkanntem Fehler machen lassen und diese dann sogar auf das falsche Maß angepasst. Hättest du zu diesem Zeitpunkt reklamiert, hätte man das Ganze noch ohne Probleme lösen können. Die Baufirma muss dir hier auch kein Geld zurückgeben. Die Baufirma wird das Ganze ausbessern und wie hier schon öfter beschrieben 20cm dranhängen - das ist gar kein Problem. Dass du dann ein Problem mit der Überdachung hast ist der Baufirma doch egal. Sie hat die Überdachung ja nicht gemacht und du hast sie so wie sie jetzt ist in Auftrag gegeben - trotz zu kleiner Terrasse.
Du willst hier hören, dass du im Recht bist und die Baufirma alles falsch gemacht hat. Bislang hat diese Meinung hier aber noch niemand bestätigt.

Mein Tipp - hack das Ganze ab und kontrollier in Zukunft besser.
Hast halt etwas Lehrgeld bezahlt.
Am Ende des Tages ist es dein Haus - du wohnst darin - nicht der Bauleiter - und auch dieser kann mal einen Fehler machen. Es geht darum wie man mit Fehlern umgeht und zwar auf beiden Seiten und eine Lösung findet.
Wie einige schon geschrieben haben - sei froh wenn das der gröbste Fehler bleibt.
Ich würde die 20cm dazu betonieren lassen, wenn ich der Meinung bin auf die 20 cm kommt es an. Dann sind eben 20 cm der Terrasse nicht überdacht - so what?
Die erwähnten Feiern auf der Terrasse machst du eh nur bei gutem Wetter.

PS: Woher weißt du, dass der Bauleiter nie auf der Baustelle war? Bist du immer auf der Baustelle? Unser Bauleiter war auch nicht ständig anwesend - wie auch - er betreut auch andere Projekte.

zitat..
killian schrieb: Plan kann ich raussuchen, hab ihn aber grad nicht zur Hand. Ist aber ein ganz normaler Einreichplan! Einen genauen Ausführungsplan hat man mir nie ausgehändigt!


Woher weißt du dann überhaupt ob falsch ausgeführt wurde. Einreichplan ist nicht gleich Ausführungsplan - zumindest in der Praxis emoji


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  •  rk515
  •   Gold-Award
23.6.2017  (#47)
also mir wär die ganze geschichte schon beim betonieren der terrasse aufgefallen.
wenn ich schon ein hau baue.. oder in diesem fall bauen lasse, ist es men höchstes interesse, mindestens 1 mal am tag auf der baustelle vorbeizuschaun.
und wenn ich ein auslandssemester oder eine weltreise mache... dann wird das haus entweder davor oder danach gebaut.

echt he... die 20 cm .... hark sie ab..... sch.... drauf.isses jetzt nimma wert. ausser viellicht für dein ego
#20cm,nieimlebenkleinerpeter
*sing*

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  •  BAU2014
  •   Gold-Award
23.6.2017  (#48)
also ich kann deine entrüstung schon verstehen, 20cm können schon mal fehlen und du hast ja einen grund gehab die 300 zu planen. bezüglich abhaken und die 20cm vergessen: mir reichen schon 5cm mit den sesselbeinen in der erde um rücklings durch den garten zu rollen.

leider ist es auch so, dass du spätestens beim ausmessen der überdachung nachweißlich von dem falschen maß wusstest. da hättest du damals sofort die umsetzung der überdachung stoppen müssen und bei der baufirma um nachbesserung fordern. baustress oder nicht. wenn du das nachweißlich gemacht hast (mail, brief) hast du ein bischen bessere karten. auf ein gerichtliches spiel würde ich mich mit den karten allerdings noch immer nicht einlassen. das verlierst du höchstwahrscheinlich.
eine terrasse zu verlängern ist ja keine große sache. der hauptschaden ist die dann unpassende überdachung und die ausgeführung hätte nicht sein müssen.
ich würde mit der baufirma reden. mal das falsche maß zu nehmen ist super ärgerlich aber kein seltener fehler. das passiert immer wieder mal. besonders wenn der einreichplan zu überladen mit bemaßungen ist. aber da ist die schuld eindeutig beim ausführenden.

um die eingentliche schadenssumme zu berechnen muss man die kosten der verlängerung der platte und der überdachung (geht das nicht - die ganze überdachung neu) heranziehen und mit diesen kosten die baufirma konfrontieren. dann hat man eine verhandlungssumme. wo ihr euch dann trefft liegt in deinem verhandlungsgeschick.
gehts hart auf hart, macht er maximal die plattenverlängerung. kostet ihn ein paar kg eisen und beton sowie einen arbeitstag.


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  •  chrismo
23.6.2017  (#49)

zitat..
BAU2014 schrieb: um die eingentliche schadenssumme zu berechnen muss man die kosten der verlängerung der platte und der überdachung (geht das nicht - die ganze überdachung neu) heranziehen und mit diesen kosten die baufirma konfrontieren. dann hat man eine verhandlungssumme.


In dem Fall gibt es ja gar keinen Schaden (der Begriff ist rechtlich genau definiert)! Und die Überdachung wurde trotz Kenntnis der zu kleinen Terrasse gemacht, daher ist das sowieso außerhalb der Verantwortung der Baufirma.

Aber wie man hier zwischen den Zeilen liest, geht es dem Thread Ersteller ohnehin eher darum, den Frust über die schlechte Baubetreuung loszuwerden. Ich glaube, das bringt jetzt aber niemanden etwas. Abhaken, Lösung suchen, sonst wird man die Terrasse nie richtig genießen können.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
23.6.2017  (#50)
Da geht es nur ums Flöhe suchen, um sich Geld rauszuschinden! Unverzüglich nach Bekanntwerden des "schwerwiegenden Fehlers" (???) hätte urgiert werden müssen. Da wäre es noch ein Leichtes gewesen diesen Mangel zu beheben! Vielleicht gefällt ihm die Überdachung jetzt nicht, dass er einen Floh sucht, um die Überdachung neu zu machen auf Kosten des Baumeisters?
Irgendwie ist da eine Ähnlichkeit mit einem User, der auch so ähnliche Faxen hat, um sich was Neues rauszuschinden!
Mich wundert oft nicht, dass so manche Kostenvoranschläge über Leistungen extrem hoch ausfallen! Man hat öfters den Eindruck, der Unternehmer will den Auftrag gar nicht bekommen, und wenn, dann soll für Reklamationen noch genug Polster drinnen sein. Es spricht sich ja in der Branch rum, mit welchen Auftraggeber es oft Probleme gibt, oder gegeben hat. Ein Unternehmer schätzt sehr wohl sein Gegenüber ab, ob er mit ihm ins Geschäft kommen will, oder nicht. Entweder lässt er sich lange Zeit mit einem Anbot, oder schreibt Eines, dass recht hoch ist, um den Auftrag nicht zu bekommen.
Ebenso wundern sich manche, dass sie keinen Kredit bekommen. Dass sie in den Jugendjahren mal einen Kredit nicht zuverlässig zurück gezahlt haben, wird dann gerne verschwiegen. Solche Dinge bleiben auch sehr lange gespeichert und wird immer wieder wo ein Problem geben!

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  •  Richard3007
23.6.2017  (#51)
20cm weniger Terrasse ist sehr ärgerlich. Aber als Bauherr hat man auch die Pflicht, wenn man einen Schaden erkennt, diesen nicht noch größer zu machen. Du hast mit der Beauftragung eine Reparatur der Terrasse auf die 3m unverhältnismäßig teuer gemacht. Daher wirst du Dich mit einem Butterbrot als Entschädigung zufrieden geben müssen.

Beispiel von meiner Baustelle. Riss und Wulst in der Fassade. Bauleiter hat mich gebeten mitm Stanleymesser ein Stück raus zu schneiden. Hab Ihn höflich gesagt das er das selbst machen muss. Als kam er sogar noch am selben Abend und machte auf. Und meinte in 1-3 Tagen kommt der Reparaturtrupp ud macht die Löcher bis zur Behebung provisorisch wieder zu. Nach 4 Tagen war niemand da. Also E-mail mit Fristsetzung, Hinweis Ersatzvorname und meiner Schdensminderungspflicht. Am nächsten Tag der Anruf und am übernächsten der Rep. Trupp da.
Wenn ich das Loch selbst rein geschnitten hätte, das Loch nicht zu gemacht hätte, hätte der GU Munition bekommen die Kosten teilweise auf mich ab zu wälzen.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
26.6.2017  (#52)

zitat..
killian schrieb: Einen genauen Ausführungsplan hat man mir nie ausgehändigt!

Tja, sowas muss man verlangen...

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  •  killian
26.6.2017  (#53)
@All:
Vielen lieben Dank für die vielen gut gemeinten Ratschläge!
Wahrscheinlich habt ihr Recht und meine Abneigung zur Baufirma spiegelt sich etwas in meiner dzt. Haltung wider....

Nichtsdestotrotz bin ich nach wie vor der Meinung: Wenn ich einen Berner Sennenhund bestelle, will ich keinen Zwergpinscher bekommen. Und wenn doch, dann will ich den Zwergpinscher nicht in Rechnung gestellt bekommen! Weshalb ich die Baufirma auch damit konfrontieren möchte, dass ich nicht gewillt bin für die Terrasse Geld zu bezahlen! Oder maximal die Anfahrtspauschale des Mischwagens (die ich ja sowieso bezahlt hätte!)

Dass ich ein Holzgerüst auf der Terrasse errichtete, spielt eigentlich überhaupt keine Rolle! Ich denke nicht dass die Baufirma für 20cm Beton nochmal ihre ganzen Mannen inkl. Abschalung und Eisenbewehrung auf die Baustelle zitiert hätte und noch einmal die Anfahrtspauschale für den Mischwagen gezahlt hätte. Außerdem hätten sie die gesamte 16/32 Schotterung vor der Terrasse händisch wegschaufeln müssen und natürlich auch etwas von der Erde, um die Abschalung verschrauben zu können!
Ganz davon abgesehen, glaube ich dass der dazubetonierte Teil irgendwann sicher an der Kante gebrochen wäre!
Hätte ich die Terrassenüberdachung nicht errichtet, hätte mich der Baumeister somit sicher mit einem Barbetrag abgefunden. Die Frage ist halt jetzt nur, wie hoch dieser Barbetrag gewesen wäre......

Nach Abschluss des Gespräches werd ich es an dieser Stelle im Forum posten! (Wahrscheinlich warten dann schon zig User auf ihre "Ich habs dir ja gesagt"-Sprüche...... emoji ^^ )

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  •  newer
26.6.2017  (#54)
Natürlich spielt die Terrassenüberdachung eine Rolle! Du hast somit der Baufirma die Chance genommen, den Fehler zu beheben. Dass du GLAUBST, dass sie nicht gekommen wären, spielt keine Rolle. Du hättest es gleich reklamieren können nach bekannt werden des Fehlers. Momentan wirkt es eher so, wie wenn du dir eine gratis Terrasse herausschlagen möchtest emoji Warum sollte dir die Firma die Terrasse schenken, wenn du ihnen nicht die Chance gegeben hast, die Terrasse zu richten?

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  •  MRu
  •   Gold-Award
26.6.2017  (#55)

zitat..
killian schrieb: Weshalb ich die Baufirma auch damit konfrontieren möchte, dass ich nicht gewillt bin für die Terrasse Geld zu bezahlen! Oder maximal die Anfahrtspauschale des Mischwagens (die ich ja sowieso bezahlt hätte!)


Du willst wegen 20cm die ganze Terrasse geschenkt? Das ist ja mal echt cool :)

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  •  maider187
26.6.2017  (#56)

zitat..
killian schrieb: dass ich nicht gewillt bin für die Terrasse Geld zu bezahlen!


ganz ohne Kosten wirst nicht durchkommen weil wie oben schon mehrfach erwähnt hättest spätestens bei der Überdachung wo der Fehler aufgellen ist Stopp sagen müssen und ihm die Chance zu geben da er es richtet.

zitat..
killian schrieb: Dass ich ein Holzgerüst auf der Terrasse errichtete, spielt eigentlich überhaupt keine Rolle!


leider doch weil was ist wenn er nun kommt und sagt ich mache die 20cm dazu dann hast a Terrasse die um 20cm zu groß ist oder das Dach um 20cm zu kurz... emoji kommt auf die Sichtweise an emoji

zitat..
killian schrieb: Ganz davon abgesehen, glaube ich dass der dazubetonierte Teil irgendwann sicher an der Kante gebrochen wäre!


nein, habe ich auch schon mal gemacht und das hält mittlerweile schon 15 Jahre. wenn genug Eisen drinnen ist kein Thema. Außerdem kommt ja meistens noch Belag auf die Terrasse, oder?

zitat..
killian schrieb: Hätte ich die Terrassenüberdachung nicht errichtet, hätte mich der Baumeister somit sicher mit einem Barbetrag abgefunden. Die Frage ist halt jetzt nur, wie hoch dieser Barbetrag gewesen wäre......


reine Vermutung... ich hätte einen 30% Nachlass auf die komplette Arbeit verlangt und es gut sein lassen.
Wie gesagt wenn du jetzt schon so viel Energie in eine "Kleinigkeit" verschwendest möchte ich nicht wissen wie dann reagierst wenn mal was wirklich massives Auftritt.
Sicher sind die 20cm ärgerlich aber das ist schon eher was persönliches und nix sachliches mehr.
Außerdem machen Familienfeiern im Garten auf einem weichen Boden mit viel Platz mehr Spaß als auf einer wie du schon selbst erwähnten eigentlich auch bei 3m zu kleinen Terrasse keine spaß.
sind dir die 1,4m² wirklich so einen Aufwand wert?

zitat..
killian schrieb: Ich habs dir ja gesagt"-Sprüche


defintiv :)

schau mal :

https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/einkaufundrecht/Gewaehrleistung.html

zitat..
Preisminderung oder Wandlung

Grundsätzlich können KonsumentInnen nur zwischen Austausch und Reparatur eines mangelhaften Produktes wählen. Unter bestimmten Umständen können Sie aber auch eine Preisminderung oder eine Wandlung (Vertragsaufhebung) fordern, das heißt Sie geben das mangelhafte Produkt zurück und erhalten dafür den Kaufpreis retour.
Preisminderung oder Wandlung können Sie fordern,

wenn Reparatur oder Austausch nicht möglich sind

wenn Reparatur oder Austausch für den Händler mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären

wenn der Händler die Reparatur oder den Austausch in angemessener Frist nicht durchführt oder die Reparatur fehlschlägt

wenn der Händler die Reparatur oder den Austausch verweigert

wenn die Reparatur oder der Austausch für den Käufer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären

wenn dem Käufer die Reparatur oder der Austausch aus triftigen, in der Person des Händlers liegenden Gründen unzumutbar ist.
Sie haben als KonsumentIn ein Wahlrecht zwischen Preisminderung und Wandlung. Die Wandlung ist allerdings bei einem geringfügigen Mangel ausgeschlossen.



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  •  rabaum
  •   Silber-Award
26.6.2017  (#57)

zitat..
killian schrieb: Ich denke nicht dass die Baufirma für 20cm Beton nochmal ihre ganzen Mannen inkl. Abschalung und Eisenbewehrung auf die Baustelle zitiert hätte und noch einmal die Anfahrtspauschale für den Mischwagen gezahlt hätte. Außerdem hätten sie die gesamte 16/32 Schotterung vor der Terrasse händisch wegschaufeln müssen und natürlich auch etwas von der Erde, um die Abschalung verschrauben zu können!


Alles nur Mutmaßungen und was wäre wenn. Fakt ist, dass sie ein Recht darauf haben, den Mangel nachzubessern, auch wenn es für die Firma aufwändig ist. Ob du dir das vorstellen kannst oder nicht ist irrelevant.

Bei mir haben clevere Bauhackler die Seite vom Haus schon verfüllt mit Drainage und Schotter. Blöd nur, dass die XPS Platten nicht drauf waren, weil sie eine Falschmontage neu machen müssen. Kostet ihnen auch einige Hunderter extra. Aber es ist mir wurscht - und wenn er es selbst mit der Hand wegschaufelt - sein Problem. Aber die Firma wird das beheben.

Du hast schon 27 Varianten durchgespielt was alles welchen Ausgang nehmen kann bis zum kompletten Abriss der Terrasse und Gerichtsprozess und wie der vielleicht verlaufen würde. Aber du hast noch kein einziges Mal das Handy in die Hand genommen, den Baumeister auf die Baustelle/Terrasse zitiert um sich das gemeinsam live anzusehen.

Ich persönlich glaube nicht, dass du in der Bauwelt angekommen bist. So wie du agierst, kommst du nicht weit, außer dass du verhärtete Fronten schaffst, alle frustriert sind und die Energie darunter leidet.

Wenn man Mängel feststellt, geht meiner Meinung nach kein Weg an folgendem Prozdere vorbei:
Erkennen, Dokumentieren Foto+Text, Baumeister konfrontieren, Geld einbehalten, Lösung gemeinsam vor Ort besprechen, schriftlich per Mail noch mal protokollieren, Behebung gemeinsam abnehmen.



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  •  Hauslbauer
  •   Gold-Award
26.6.2017  (#58)
ich wohn zwar auf meiner Terrasse, benutze sich auch schon, hab mir eine beschattung darauf gebaut ..... aber weil ich so extrem unzufrieden damit bin will ich gefälligst 0 davon zahlen obwohl ich 94,4% davon nutze und offensichtlich auch zufrieden damit bin?
Kommt mir eher vo wie "ha da kann ich vieleicht was gratis bekommen".
Schon a bissal sehr Frech, und das mit der Begründung das du zu faul/unwissend warst nach zu messen?

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  •  Ferlin
  •   Gold-Award
26.6.2017  (#59)
Mmn bist du einfach schlecht auf die Baufirma zu sprechen und deshalb schlägst du jetzt so hohe Wellen wegen so einer Kleinigkeit...wir hatten ein ähnliches"Problem" waren aber sonst top zufrieden mit der Firma,weisst wie wir das geregelt haben,der Chef hat am Abend mal auf der Baustelle vorbei geschaut,haben ein Bier getrunken und die Sache begutachtet,am nächsten Tag kam er nochmals persönlich mit 3 Kisten Bier vorbei,für mich wäre die Sache erledigt gewesen,er hat uns aber bei der Schlussrechnung nochmals 250€ nachgelassen (bei ~5000€ Auftragssumme)...

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
27.6.2017  (#60)
"Folgenschwerer Anfängerfehler eines Bauherrn" - Gutgemeinter Rat: Akzeptiere 15% Nachlass auf den Terrassenpreis (mehr geht nicht, da du durch dein Weiterarbeiten/Überdachung schwer in Argumentationsnotstand geraten bist) und die Firma wird dir weiterhin behilflich sein. Mit deinem Ansinnen wirst rasch keinerlei Entgegenkommen mehr erwarten können und wenn DU stur bleibst sicher vor Gericht landen (letzte Eskalationsphase). Da ziehst auch deine Familie mit rein.emoji

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