« Finanzierung  |

fongsgebundene Lebensversicherung...

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  gana
  •   Bronze-Award
3.2. - 10.2.2010
38 Antworten 38
38
...ich habe jetzt eine Frage die nur sehr bedingt mit der Hausfinanzierung zu tun hat.
Ich habe eine fongsgebundene Lebensversicherung von Nürnberger.
Jetzt habe ich Post bekommen, mit folgendem Inhalt:
- "die Aktienbreite wurde von 80-100% auf 0-100% geändert"
- "die Kapitalanlagegesellschaft wird im Fonds zusätzlich eine leistungsbezogene Vergütung von 10% der Nettoperformance der den Vergleichsmaßstab 3-monatgs Euribor übersteigenden Performance einführen"
- "die Kapitalanlagegesellschaft darf zur Absicherung der Vermögenswerte Derivate einsetzen"

Ist das generell positiv, oder soll ich zu einem anderen Produkt wechseln?

danke...

  •  lize
  •   Gold-Award
5.2.2010  (#21)
Das - Fondsbestimmungen manchmal adaptiert werden MÜSSEN ist klar, wobei eine Änderung des minimalen Aktienanteils von 80 % auf 0 % für mich keine Adaptierung mehr darstellt, sondern die Kreation eines neuen Produkts. Ich kann ja auch niemanden einen Aktienfonds verkaufen, und dann werden die Fondsbestimmungen geändert, und alles in Staatsanleihen umgetauscht...


1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo gana,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: fongsgebundene Lebensversicherung...

  •  creator
  •   Gold-Award
5.2.2010  (#22)
ich bin da ganz bei lizeund hab' auch generell nichts gegen banken. natürlich ist mir die am liebsten, wo ich meinen bedarf am billigsten decken kann, keinen unnötigen bedingungen zustimmen muss und trotzdem super betreut werde. ist nirgendswo anders - nona.
gehe ich von gana's text aus "die Aktienbreite WURDE von 80-100% auf 0-100% geändert" scheint mir die information im nachhinein erfolgt und schon daher nicht rechtskonform.
korrekt müsste es im vorhinein mit angemessener frist (meinetwegen mit erklärungsfiktion...) zur reaktion angekündigt werden und bei fehlen von "gleichwertigen alternativen" müsste der vertrag aufgelöst werden - zu fairen bedingungen. genau die sind halt das problem - wenn man evtl. die versprechen oder den prospekt und die bisherige laufzeit hernimmt. blöd, wenn ein anlagehorizont von x jahren empfohlen wird und es deutlich früher zur auflösung kommt...

1
  •  Reinhard
  •   Gold-Award
6.2.2010  (#23)
.hier der akt. fondspropekt vom 7.12.2009:

http://gateway.fundinfo.com/teletrader/?customer=Foonds&inline=true&to=xSd1d8XUiSETVgn2W0rHOvREsXC6LGX4AnRBZWRlsed8EJBll1hzGa7z_OpSkQPUrVrb_5mUpSckJlxbvnobCUWpVTxajXPoHEjLsmmZfQrXSDmJsX5Y9RstjhyuwR9v

seite 29, §15 ... dort steht mind. 80% aktien ...
1) dh man kann davon ausgehen, dass die von gana angesprochenen änderungen noch nicht in kraft sind; weils eben noch keine neuen prospekt gibt ... womit auch die angemessene frist mit erklärungsfiktion wohl gerade im laufen ist ...

2) gleichwertige alternativen: meine freunde, in österreich gibts tausende fonds, die zum vertrieb zugelassen sind; würden 80% davon morgen nicht mehr existieren, würds keinem auffallen; keine angst, eine gleichwertige alternative wird sich zuhauf finden emoji)

ich versteh halt nicht, warum die ganze aufregung, er wurde informiert, die änderung ist noch nicht in kraft; passt ihm die neue ausrichtung, isses gut und er bleibt drin, passt es ihm nicht, dann wechselt er in einen neuen fonds, der ihm passt ...




1
  •  creator
  •   Gold-Award
6.2.2010  (#24)
hier mal die "kschg-keule": §6 - § 6. (1) Für den Verbraucher sind besonders solche Vertragsbestimmungen im Sinn des § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen

5.
dem Unternehmer auf sein Verlangen für seine Leistung ein höheres als das bei der Vertragsschließung bestimmte Entgelt zusteht, es sei denn, daß der Vertrag bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen für eine Entgeltänderung auch eine Entgeltsenkung vorsieht, daß die für die Entgeltänderung maßgebenden Umstände im Vertrag umschrieben und sachlich gerechtfertigt sind sowie daß ihr Eintritt nicht vom Willen des Unternehmers abhängt.

da die 10% weder zu vertragsbeginn vereinbart waren noch irgendwas von einer senkung drinsteht, ist das schlicht gesetzwidrig. ich fang' gar nicht damit an, wann die erklärung wirksam zugegangen ist...

ein paar weitere bestimmungen des §6kschg sehe ich ebenfalls als verletzt an und zwar:

abs. 1 z 10.
der Unternehmer oder eine seinem Einflußbereich unterliegende Stelle oder Person ermächtigt wird, mit bindender Wirkung für den Verbraucher darüber zu entscheiden, ob die ihm vom Unternehmer erbrachten Leistungen der Vereinbarung entsprechen;

da ist die nachträgliche info wurscht...
in absatz (2): Sofern der Unternehmer nicht beweist, daß sie im einzelnen ausgehandelt worden sind, gilt das gleiche auch für Vertragsbestimmungen, nach denen

3.
der Unternehmer eine von ihm zu erbringende Leistung einseitig ändern oder von ihr abweichen kann, es sei denn, die Änderung beziehungsweise Abweichung ist dem Verbraucher zumutbar, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist;

auf den beweis bin ich in zusammenblick mit den anforderungen wegen aufklärungspflichten schon gespannt... und wennst auf zig jahre statt aktien 100& anleihen kriegst, ist das weder geringfügige abweichung noch sachlich gerechtfertigt...
5.
eine Pflicht des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an einer Sache, die er zur Bearbeitung übernommen hat, ausgeschlossen oder beschränkt wird;

... genau das soll mit der aktion ja bewirkt werden...

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40045312&ResultFunctionToken=52e335d2-5aa7-4099-b26b-b2c76e3e21ad&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=KSchG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=6&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=06.02.2010&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=


1
  •  Reinhard
  •   Gold-Award
6.2.2010  (#25)
emoji)) - pkt 5) du kannst es noch zig mal verleugnen, aber es ist nicht die nürnberger, die 10% performance-fee einhebt, es ist der FONDS!! und den hat sich gana ausgesucht und kann bei "nicht-gefallen" kostenlos tauschen ...

die info wurde NICHT nachträglich erbracht ... ich glaube du kannst fondsbestimmungen lesen (siehe link in meinem vorigen posting) ... da steht noch was von mind. 80% aktien; dh die neuen mit 0 bis 100 sind NOCH NICHT in kraft ... aber du kannst auch das leugnen ...

verdreh dir die wirklichkeit wie du willst, mir solls recht sein ... gana's frage ist hoffentlich beantwortet.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
7.2.2010  (#26)
das mit dem lesen ist lustig: - egal aus welcher quelle der prospekt bezogen wird:

http://rdg.ttweb.net/redesign/fondprospekte/VPDE20091207-0000101533.pdf

oder reinhard's version

http://gateway.fundinfo.com/teletrader/?customer=Foonds&inline=true&to=xSd1d8XUiSETVgn2W0rHOvREsXC6LGX4AnRBZWRlsed8EJBll1hzGa7z_OpSkQPUrVrb_5mUpSckJlxbvnobCUWpVTxajXPoHEjLsmmZfQrXSDmJsX5Y9RstjhyuwR9v

da ist immer ganz hübsch zu lesen, ab wann die bestimmungen in kraft treten - steht auch auf jeder seite: "gültig ab 07.12.2009" oder eben

"Dieser Verkaufsprospekt wurde im September 2009 entsprechend den an die Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes (InvFG) 1993 in der Fassung der Novelle 2008 angepassten Fondsbestimmungen erstellt. Hinzuweisen ist darauf, dass die Fondsbestimmungen (Anhang C) am 07.12.2009 in Kraft treten werden. Der Verkaufsprospekt wurde aktualisiert und ist ab dem 07.12.2009 gültig."


aus den fondsbestimmungen seite 29 geht hervor, dass 80-100% aktienanteile möglich sind und neuere versionen liegen nicht vor. wieso jetzt ICH (und ned etwa die von reinhard so beschütze nürnberger) da die wirklichkeit verdrehe, weiß ich nicht: die info an gana ist inhaltlich und semantisch falsch, das wort "wurde" bezeichnet nun mal eindeutig die vergangenheit und kann nicht auf die zukunft gerichtet sein - sonst müsste es ja "wird" (wie für die zusätzliche 10%-fee von c-quadrat) heißen. soweit sollte auch reinhard die deutsche sprache verstehen können. schon deshalb ein fall für den vki.
der beweis, dass c-quadrat KEIN dem "Unternehmer (=nürnberger) oder eine seinem Einflußbereich unterliegende Stelle oder Person" sprich erfüllungsgehilfe ist, obliegt auch der nürnberger. wenn man sich die geschichte des fonds ansieht, wird das eher schwer.

noch dazu ist nicht c-quadrat, sondern eben die nürnberger der vertragspartner von gana, der nach seinem wunsch und interesse gemäß anlegerprofil und vertrag zu veranlagen und rechtzeitig und richtig zu informieren hat...

5%aga sind auch nicht ohne - da sollte man das produkt ned nur wegen der nicht ganz so glanzvollen performance mal hinterfragen.



1
  •  Reinhard
  •   Gold-Award
7.2.2010  (#27)
es ist wertlos ... aber ich versuchs trotzdem nochmal, es dir zu erklären:

1) dieser prospekt (ja, genau der, der mit 7.12.2009 in kraft getreten ist) beinhaltet eine aktienquote von mind. 80% (also nix mit 0-100%) und auch KEINE performance-gebühr von 10% ... keine ahnung, welche fakten du noch brauchst um endlich zu erkennen, dass der AKTUELL GÜLTIGE prospekt nix von den änderungen beinhaltet, die gana angesprochen hat.
fondsprospekte werden öfters mal geändert (meist nur marginale änderungen) und es gibt halt einen per 7.12.09, der aber NIX mit den von gana angeführten änderungen zu tun hat ... wer lesen kann ist im vorteil oder wie geht der lustige spruch ???
2) könnte es denn nicht auch möglich sein, dass gana zwar WURDE geschrieben hat, aber das so gar nicht in seinem schreiben stand? weils ja eben keinen neuen prospekt gibt und die änderungen somit noch gar nicht wirksam sein können ...
wie immer, ein streit um des kaisers bart ...
ps: leute, die sich ständig benachteiligt fühlen, werden irgendwann einmal besachwaltet ... emoji)


1
  •  creator
  •   Gold-Award
8.2.2010  (#28)
@reinhard: danke für den tipp mit der besachwaltung! - beleidigungen sind als argumentation kein taugliches mittel. wenn du nicht verstehst, was ein zivilrechtlicher erfüllungsgehilfe ist oder welche verben für vergangenheit und zukunft verwendet werden, dann lass' es dir von wem anderen erklären- aber poste nicht dauernd fehlinformationen.
wie du darauf kommst, dass ich mich "ständig benachteiligt fühle", interessiert mich nicht wirklich - zumindest entspricht es nicht der realität. kann meine interessen recht gut wahren.

allerdings sollte man darauf hinweisen, dass eine behauptete benachteiligung durchaus auch strategie (im sinne der user) sein kann. das ist nicht nur im bereich des kschg so, sondern auch und vor allem im arbeits- und sozialrecht. vielleicht gibt dir das ja zu denken. wenn ned, macht's aber auch nix.

1
  •  Reinhard
  •   Gold-Award
8.2.2010  (#29)
aja - "allerdings sollte man darauf hinweisen, dass eine behauptete benachteiligung durchaus auch strategie (im sinne der user) sein kann"

na, dann behaupt ma mal alles und irgendwas und überhaupt ... und möglichst an der realität vorbei ... schon mal an eine politische laufbahn gedacht emoji) ?? ...
dachte, dieses forum ist dazu da, um holzwege, missverständnisse aufzuzeigen und aufzuklären ... hab mich offenbar getäuscht

fakt ist trotzdem, dass der aktuell gültige prospekt nix von den o.a. änderungen enthält und damit hat sich für gana bis dato nix geändert; auch wennst es noch hundertmal das gegenteil behaupten willst.

(bewusste) provokation ist ein recht gutes mittel, um ehrliche reaktionen zu erhalten (in zeiten, in denen selbstdarstellern & dampfplauderern ein immer größerer raum geboten wird, ja fast schon notwendig emoji) ... das nur als "karrierehilfe")



1
  •  creator
  •   Gold-Award
9.2.2010  (#30)
ich habe wohl mehr besachwaltungen durchgeführt, - als reinhard und weiß daher auch, dass ich die voraussetzungen nicht erfülle. für reinhard wäre es hingegen wegen mangelnder schuldfähigkeit evtl. vorteilhaft, es zu werden - dann kann er zumindest straffrei weiter provozieren.

zur strategie: vgl. http://www.energiesparhaus.at/forum/16123_2
dann ist nach dem avw-urteil auch klar, wie eine gegenüber der provokation sinnvollere strategie aussieht. in reinhard's augen wohl ein fehlurteil - und trotzdem realität.


1
  •  Reinhard
  •   Gold-Award
9.2.2010  (#31)
avw ist ein - eigenes thema ...

aber auch das hier ist realität:

http://www.fondsprofessionell.at/redsys/searchText.php?offset=&beginDate=2009-11&endDate=2010-02&sort=dDo&kat=&sws=anlegerprofil&sid=264820

kurztext: Wegweisendes Urteil: Anleger muss Beratungsprotokoll sorgfältig lesen
der thread hat halt nix mehr mit dem eigentlichen thema zu tun, aber ich weiß deine rumdumschläge zu werten emoji)


1
  •  creator
  •   Gold-Award
9.2.2010  (#32)
das ist kein rundumschlag, aber für user nicht umsonst - der punkt ist: cui bono - wem nützt es?

wenn ich jetzt reinhards beiträge und anwürfe mit meinen postings vergleiche, kann ich nicht sehen, dass reinhards beiträge gana oder anderen usern nützlich sind. der ratschlag ist schlicht: krot fressen + kuschen.
das erlaube ich mir anders zu sehen.

das spiel ist immer dasselbe: ein unternehmer stellt eine behauptung auf, z.b. dass seine vorgehensweise richtig ist und anerkannt werden muss oder dass die agb super ok sind.
jetzt gibt es 2 möglichkeiten: 1.) die von reinhard - max. ärgern und akzeptieren bzw. verlieren. nutzen für den user =0.
2.) meine - nicht akzeptieren, hinterfragen und gegenbehauptung aufstellen, z.b. klauseln+vorgehen gesetzwidrig, verletzung der warn- und aufklärungspflichten, etc.. das ist bis zu diesem stadium völlig wertfrei, beide seiten können recht haben. es stellt nur gleichstand her. der widerspruch hat aber konsequenzen: vorerst eröffnet er die möglichkeit zum dialog - und einer verhandlungs- oder vergleichslösung. im privatrecht kann niemand zu etwas gezwungen werden - und der, der etwas mehr will, muss sich bemühen, es zu bekommen.
für den unternehmer steht aber einiges auf dem spiel: er bindet ressourcen und muss die konsequenzen seines "streits" kalkulieren. da gerichte langsam arbeiten ist es sinnvoll, eine pragmatische lösung zu finden und es nicht darauf ankommen zu lassen. noch dazu ist für den kunden das risiko durch abgb+kschg+vki und die aktuelle rechtsprechung ziemlich gering, wenn der kunde eine rs-versicherung hat, ist das eh geringe kostenrisiko überhaupt ganz weg. schlimmstenfalls - wenn wirklich alles super-korrekt ist, muss er das, was er nicht wollte, akzeptieren. das 100% korrekte vorgehen ist fast nie gegeben, weil idealzustand. der kunde muss sich also nur wehren - und kann fast nur gewinnen!

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Reinhard
  •   Gold-Award
10.2.2010  (#33)
*schnarch* - ... die gleiche leier ...

vorschlag: mach einen thread auf, dort stellst du deine vorlage rein (also: schriftlich einspruch erheben, nix zahlen, rs-versicherung anrufen, vki kontaktieren, abwarten, wieder rügen, alles abstreiten etc.etc.etc.) und dann machst einfach nur copy&paste und gut ist's ... dann ersparst dir die schreiberei, mir (und hoffentlich anderen) das lesen, das forum wird schlanker und die betreiber sparen sich unmengen an speicherplatz.

wär das nix ??

interessant, wie du mich da in ein eck rückst, wo ich nicht hingehör, aber es sei dir verziehen, da du (wiedermal) in der rhetorischen trickkiste gewühlt hast und offenbar (wiedermal) einen alten hut gefunden hast emoji)
ich hab halt (im gegensatz zu dir) versucht, in der sache zu bleiben und das thema zu beleuchten ... du entfernst dich in deiner kampfrhetorik leider gottes immer weiter davon ...

das hast du schon recht: qui bono?



1
  •  creator
  •   Gold-Award
10.2.2010  (#34)
@reinhard: mahlzeit, trolli! - für dich ist wohl alles latein - davon verstehst auch nix.

pech aber auch.
wennst aus dem troll-eck rauswillst, kannst ja mal deine postings, die irgendeinem user geholfen haben, aufzeigen - ich kenne keines!

ich brauch auch keinen eigenen thread aufmachen - hab's schon öfter gepostet:

http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=24579&pn=2

bin auch sicher, dass mir die betreiber schon mitgeteilt hätten, wenn ihnen meine postings nicht gefallen...

1
  •  Reinhard
  •   Gold-Award
10.2.2010  (#35)
latein - hab ich nicht gelernt, aber ich kenn wikipedia emoji)

http://de.wikipedia.org/wiki/Cui_bono

troll? hab ich bei herr der ringe gesehen ... mächtige dinger emoji) ...

aber wie hast du geschrieben?

"beleidigungen sind als argumentation kein taugliches mittel."



1
  •  creator
  •   Gold-Award
10.2.2010  (#36)
noch immer kein sinnvolles posting und der beweis, - dass richtiges zitieren offenbar eine überforderung darstellt:
"das hast du schon recht: qui bono?"
... und jetzt kurz in den spiegel schauen... %-))



1
  •  Reinhard
  •   Gold-Award
10.2.2010  (#37)
hatte ich dich - wörtlich zitiert?

cui bono = qui bono ... sagt wikipedia ... und denen glaub ich in diesen nicht sehr komplexen dingen.

macht nix, deine verbalen untergriffe lebst du ja eh schon seit jahren hier aus; bin ja nicht der erste, der diesen müll lesen muss; gibt genug alte postings, die das belegen.
ich für meinen teil werde dem forum dann wieder den rücken kehren, wenn ich mit der hütte fertig bin und keine infos mehr brauch; bis dahin schau ich hier vorbei ... du bist halt hängengeblieben ... viel spass noch in deiner welt beim trotzig sein ...

1
  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
10.2.2010  (#38)
ich denke es reicht jetzt allen - und schließe den thread.

1
 1  2 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Endfälliger EUR Kredit