Hallo
Vorweg, ich habe bereits einige Beiträge gelesen und auch Teile der Ö Norm B 5371 jedoch sind viele Beiträge hier widersrprüchlich.
Ich habe folgendes Problem:
Die Fenster Parapet Höhe darf ja mind. 85 cm unter 12m Absturzhöhe sein, sobald die Brüstung (Mauer) breiter als 20 cm ist.
Nur von wo wird das gemessen? Also von der Fensterbank Oberseite / Stock unterseite wie ihr hier im Forum schreibt oder von der höchsten Stelle des unteren Fensterrahmen ( Quasi die Stock oberkante bei geöfneten Fenster). So deute ich die Skizze im Anhang B zur OIB 4.2.
Ich Frage, da ich eine Altbau Sanierung in der Steiermark mache.
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