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Frage an alle Haus-Vermieter (Steuern Mieteinnahmen)

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  •  ramschi
2.4. - 21.4.2024
9 Antworten | 5 Autoren 9
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Hello,

ich hätte da eine Frage:

Hatte überlegt in eine Immobilie am Land zu investieren, um diese zu vermieten. Man sagt ja immer, besser das Geld zu investieren als am Konto zu haben.

Jetzt habe ich mich aber etwas in die Materie eingelesen und war etwas perplex: Ich bin bei weitem kein Großverdiener, würde aber dennoch auf einen Steuerstatz von 42% auf die Mieteinnahmen kommen.

D.h., wenn ich das Haus für beispielsweise 500 Euro vermieten würde, würden mir gerade einmal 290 euro bleiben, sehe ich das richtig?

Wenn ja, gibt es Tipps/Tricks die ihr mir empfehlen könnt? Muss man da beim KV bereits etwas beachten/tricksen? Die Sache ist doch weitaus komplizierter als ich dachte.

Und was genau verrechnet ihr den Mietern, bzw. was bleibt beim Vermieter (ich nehme an Gemeindeabgaben etc. zahlt weiterhin der Vermieter)

  •  atma
  •   Gold-Award
2.4.2024  (#1)
jein... du kannst ja noch die AFA, instandhaltungskosten oder hausverwaltung (sofern es diese gibt) gegenrechnen. 
auch bei zb. heizungstausch kannst auf die nächsten jahre was abschreiben.

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  •  ramschi
2.4.2024  (#2)
Ja, das bringt mir beim Steuerausgleich etwas Geld retour. Aber ändert nichts an der Mietenbuße von fast der Hälfte der Mieteinnahmen...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
2.4.2024  (#3)

zitat..
ramschi schrieb: Ja, das bringt mir beim Steuerausgleich etwas Geld retour. Aber ändert nichts an der Mietenbuße von fast der Hälfte der Mieteinnahmen...

Ähmm, deine "Mieteinbuße" (die eigentlich keine sind), besteht ja großteils aus Steuern und einen Teil davon kannst du dir eben beim Steuerausgleich wieder zurückholen.
Jegliche Einnahmen (egal ob durch (un)selbstständige Tätigkeit, Mieteinnahmen usw. müssen logischerweise versteuert werden.

Ich glaub, da bist da ziemlich unbedarft (noch) unterwegs.
Wenn du da wenig/keine Erfahrung hast, ist das sehr schnell zum Scheitern verurteilt und kann zum finanz. Desaster werden...das fängt bei einem ordentlichen Mietvertrag an, geht über Rücklagen, Kenntnis deiner Rechte/Pflichten und die vom Mieter usw.

Ich würde dir empfehlen, dass ganze vorab mit einer guten und seriösen Hausverwaltung und danach mit einem Steuerberater im Detail zu besprechen und vor allem durchrechnen zu lassen.

Oder noch besser, informier dich ev. über Vorsorgewohnungen...da bekommt man das oft schon als Komplettpaket und hat viel geringere Risken als bei einem vermieteten Haus.


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  •  mycastle
  •   Gold-Award
4.4.2024  (#4)
Immobilen am Land erwerben sind nicht die geeigneten Objekte dafür, sondn kleine Egtem WHG Neu mit Vorsteuerabzug aus Anschaffung und 10%igen Wohnungsmiete.
Aber wie zuvor schon geschrieben, da fehlt noch viel Wissen wie so was läuft und wo Hürden sind. Ev. ist auch ein Bauherrnmodell zu checken.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
4.4.2024  (#5)

zitat..
gdfde schrieb: Steuerausgleich

Um exakt zu bleiben => Einkommensteuererklärung => Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung"

zitat..
ramschi schrieb: Steuerstatz von 42% auf die Mieteinnahmen kommen.

Genau, der "Gewinn" aus der Vermietung wird mit deinem Grenzsteuersatz besteuert.

Ganz allgemein ein Tipp von mir, so wie du deine Fragen und Aussagen formulierst (nicht böse gemeint) bist du noch ein gutes Stück davon entfernt, ein Objekt rechtssicher zu vermieten. Da gehört viel Einlesen in komplexe Materie dazu.

Mal schnell in ein Objekt zu investieren und es dann vermieten ist nicht mit einer Sparform bspw. einer Bank zu vergleichen.

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  •  ramschi
17.4.2024  (#6)
Danke für die Warnungen. Ich muss mich natürlich erst in die Materie einlesen :)
 
Dennoch die Frage an alle, die selber vermieten:
Was zieht ihr konkret am Ende des Jahres in eurem Fall ab? Was ist zB letztes Jahr fällig geworden? (Also nicht nur die übliche AFA). Welchen konkreten Instandhaltungen, welche Werbungskosten etc.


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  •  atma
  •   Gold-Award
17.4.2024  (#7)
ich zieh die Kosten der Hausverwaltung, Grundsteuer, etc ab... aliquot die Kosten der Heizungserneuerung (über die nächsten 5 oder 7 Jahre - müsste ich nachschauen), AFA und wenn Kosten für Inserate waren, dann die auch. 
heißt von den 500 EUR einnahmen zieh ich ca 70 EUR pro Monat ab, bleiben 430 EUR übrig und die werden dann versteuert... 

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
17.4.2024  (#8)

zitat..
atma schrieb: Kosten der Hausverwaltung

Welche Kosten meinst du genau? Hausverwaltung zahlt ja der Mieter, das ist ein Durchlaufposten.

Die Rücklage darfst du nicht abziehen, erst wenn aus dieser konkrete Instandhaltungen gemacht wurden.

zitat..
ramschi schrieb: Instandhaltungen, welche Werbungskosten etc.

Versicherung extra für mein vermietetes Hab und Gut, sollten die Mieter aus irgendeinem Grund keine Deckung haben.

Mal die Farbe fürs Ausmalen beim Mieterwechsel. Mal eine kaputte Unterputzarmatur, usw. in Summe ein paar hundert Euro über die Jahre.


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  •  ramschi
21.4.2024  (#9)
Ich hätte bisher
Grunderwerbssteuer
Afa
Farbe fürs ausmalen
Neue infrarotheizung
Neuer vinylboden

Würden anschaffungen wie eine terrasse und carport auch möglichkeiten?

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