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jein... du kannst ja noch die AFA, instandhaltungskosten oder hausverwaltung (sofern es diese gibt) gegenrechnen. auch bei zb. heizungstausch kannst auf die nächsten jahre was abschreiben. |
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Ja, das bringt mir beim Steuerausgleich etwas Geld retour. Aber ändert nichts an der Mietenbuße von fast der Hälfte der Mieteinnahmen... |
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Ähmm, deine "Mieteinbuße" (die eigentlich keine sind), besteht ja großteils aus Steuern und einen Teil davon kannst du dir eben beim Steuerausgleich wieder zurückholen. Jegliche Einnahmen (egal ob durch (un)selbstständige Tätigkeit, Mieteinnahmen usw. müssen logischerweise versteuert werden. Ich glaub, da bist da ziemlich unbedarft (noch) unterwegs. Wenn du da wenig/keine Erfahrung hast, ist das sehr schnell zum Scheitern verurteilt und kann zum finanz. Desaster werden...das fängt bei einem ordentlichen Mietvertrag an, geht über Rücklagen, Kenntnis deiner Rechte/Pflichten und die vom Mieter usw. Ich würde dir empfehlen, dass ganze vorab mit einer guten und seriösen Hausverwaltung und danach mit einem Steuerberater im Detail zu besprechen und vor allem durchrechnen zu lassen. Oder noch besser, informier dich ev. über Vorsorgewohnungen...da bekommt man das oft schon als Komplettpaket und hat viel geringere Risken als bei einem vermieteten Haus. |
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Immobilen am Land erwerben sind nicht die geeigneten Objekte dafür, sondn kleine Egtem WHG Neu mit Vorsteuerabzug aus Anschaffung und 10%igen Wohnungsmiete. Aber wie zuvor schon geschrieben, da fehlt noch viel Wissen wie so was läuft und wo Hürden sind. Ev. ist auch ein Bauherrnmodell zu checken. |
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Um exakt zu bleiben => Einkommensteuererklärung => Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" Genau, der "Gewinn" aus der Vermietung wird mit deinem Grenzsteuersatz besteuert. Ganz allgemein ein Tipp von mir, so wie du deine Fragen und Aussagen formulierst (nicht böse gemeint) bist du noch ein gutes Stück davon entfernt, ein Objekt rechtssicher zu vermieten. Da gehört viel Einlesen in komplexe Materie dazu. Mal schnell in ein Objekt zu investieren und es dann vermieten ist nicht mit einer Sparform bspw. einer Bank zu vergleichen. |
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Danke für die Warnungen. Ich muss mich natürlich erst in die Materie einlesen :) Dennoch die Frage an alle, die selber vermieten: Was zieht ihr konkret am Ende des Jahres in eurem Fall ab? Was ist zB letztes Jahr fällig geworden? (Also nicht nur die übliche AFA). Welchen konkreten Instandhaltungen, welche Werbungskosten etc. |
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ich zieh die Kosten der Hausverwaltung, Grundsteuer, etc ab... aliquot die Kosten der Heizungserneuerung (über die nächsten 5 oder 7 Jahre - müsste ich nachschauen), AFA und wenn Kosten für Inserate waren, dann die auch. heißt von den 500 EUR einnahmen zieh ich ca 70 EUR pro Monat ab, bleiben 430 EUR übrig und die werden dann versteuert... |
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Welche Kosten meinst du genau? Hausverwaltung zahlt ja der Mieter, das ist ein Durchlaufposten. Die Rücklage darfst du nicht abziehen, erst wenn aus dieser konkrete Instandhaltungen gemacht wurden. Versicherung extra für mein vermietetes Hab und Gut, sollten die Mieter aus irgendeinem Grund keine Deckung haben. Mal die Farbe fürs Ausmalen beim Mieterwechsel. Mal eine kaputte Unterputzarmatur, usw. in Summe ein paar hundert Euro über die Jahre. |
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Hallo rabaum, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Ich hätte bisher Grunderwerbssteuer Afa Farbe fürs ausmalen Neue infrarotheizung Neuer vinylboden Würden anschaffungen wie eine terrasse und carport auch möglichkeiten? |
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