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Unterschiede nur bezüglich folgendem:
Grundkauf plus Hausneubau ==> höhrer Beleihungswert (weil Liegenschaft mehr wert ist Hauskauf ==> niedrigerer Beleihungswert wegen Abwertung des bestehenden Objektes um das Alter! (zB. Haus ist 10 Jahre alt ==> Abwertung des Gebäudewertes) In Summe ist eine Liegenschaft mit bestehendem Haus weniger wert als eine Liegenschaft (direkt nebenbei) mit einem Neubau Natürlich kommts auf das alter des Objektes an, aber in der Regel isses so. Kondis unterscheiden sich ggf. dann, wenn der zu Finanzierende Betrag nicht in der Belehnungsgrenze der Liegenschaft platz hat. Dann muss ein Risikoaufschlag (ggf.) vergeben werden, sprich höhere Kondis. Kann eher bei einem Hauskauf passieren, Gründe dafür siehe Erklärung oben. Ist jetzt bitte aber alles nur sehr allgemein und vereinfacht dargestellt, gell. Aber so läufts. *g* Grüße und schönes WE |
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Passt! |
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Ja, sowas in der Art dachte ich mir...leuchtet auch ein. Danke!
als ich letztens bei meiner Hausbank mit italienischer Mutter gefragt habe, hieß es für Neubau mit Grund sind 300k möglich bei 3M Euribor+2-3% bei guter Bonität...nachdem ich nachgehakt habe und er sich meine Bonität angesehen hat meinte er 2% gingen. Und das unter der Voraussetzung, dass meine Frau UND ich eine Er+Ablebensvers. abschließen, bei ihm versteht sich...über BAB haben wir dann garnicht mehr gesprochen....gehts noch?? ...und was bedeutet 130% im 2. Rang im Grundbuch? Ich weiß ja, dass eine etwaige Förderung im 1. Rang steht und was das bedeutet...aber warum 130%? Es kann ja doch nur 100% abzüglich prozentualer Abschlag in Höhe des 1. Ranges sein oder wie ist das zu verstehen? |
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er- und ablebensverischerung für 2 personen noch dazu?
gratuliere! is sinnlo. wennschon ne reine risikoversicherung. die tuts auch. im 2ten rang heisst einfach hinter dem landesdarlehen im grundbuch zu stehen. (aus banksicht) im grundbuch herrscht das rangprnzip.. bedeutet, wer zuerst drinnensteht, wird im falle der verwertung als erstes bedient. 130 % ergeben sich aus dem kreditbetrag plus einer nebengebührensicherstellung in höhe von 30 %. bedeutet, dass im falle einer verwertung der liegenschaft die nebenkosten wie klagsgebühren, versteigerungsgebühen, mahngebühren auch noch in dem pfadrecht das eingeklagt wird drinnen enthalten sind. nix unübliches. |
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Hallo rk515, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |