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Wo genau steht das? Eine Pergola hat kein "Dach". Und wenn es ein Dach hat, dann ist es keine "Pergola"! |
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Das ist immer mit Vorsicht zu genießen, wenn solche Firmen die Baugesetze erläutern - und das auch noch für ganz Österreich mit 9 Bauordnungen. Vieles von dem, was da auf der Homepage von carportcompany steht ist ganz einfach falsch. Manches auch gar nicht mehr aktuell. Also unterm Strich bitte vergessen. Also: du baust weder ein "Nebengebäude" noch ein "Carport", sondern eine "Pergola". Damit sie nicht bewilligungspflichtig ist, sondern die geplante Errichtung der Baubehörde nur "mitzuteilen" ist, muss sie "freistehend" sein - d.h. an mindestens 3 Seiten vom eigenen Grund aus für die Brandbekämpfung zugänglich. Weiters darf die (Brutto-)Grundfläche max. 20m² betragen. Von einer Höhenbeschränkung von 2m kann ich im Gesetz nichts finden. Und: Nix is fix! Nach Weiterleitung an die Baubehörde kann diese immer noch feststellen (bis 4 Wochen nach Baubeginn auch auf Antrag des Nachbarn), dass ein Bauverfahren durchzuführen ist, falls man der Meinung ist, dass baupolizeiliche Interessen "wesentlich" beeinträchtigt werden. Solche schwammigen und unklaren Bestimmungen muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!? |
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Herzlichen Dank für die Infos LG Danny |
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@Karl10 : ich möchte hier nochmals konkret nachfragen: Lt. Burgenländischer Baugesetz 1.Abschnitt §1(2) 15. steht doch: Vom Geltungsbereich dieses Gesetzes sind ausgenommen...der Gartengestaltung dienende Bauvorhaben wie Zierbrunnen, Gartenteiche, Steingärten, nicht überdachte Pergolen, Hochbeete, Grillkamine und dgl. Wenn der Geltungsbereich des Gesetzes nicht zutrifft, wieso soll dann die Brutto Grundfläche auf einmal doch gelten? Meiner Meinung nach, darf dann die nicht überdachte Pergola auch größer sein als 20m²?? Definition Pergola: Demnach ist unter Pergola „im Allgemeinen ein nicht überdeckter Laubengang in einer Gartenanlage zu verstehen, wobei die auf Stützen liegenden Unterzüge ein Gebälk tragen, das von Pflanzen umrankt ist. Es wird in diesem Zusammenhang auf Koepf, Bildwörterbuch der Architektur, 2. Auflage, Seite 87 f, verwiesen. Weiters wird Pergola (siehe Frommhold - Gareiß, Bauwörterbuch, 2. Auflage, 1978, 195) als offener, meist überrankter Laubengang, bei dem in der Regel lange, beiderseitig auf Pfeilern oder Holzstützen liegende Kanthölzer, die in regelmäßigen Abständen angeordneten Querhölzer tragen, definiert.“ (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_NI_20190904_LVwG_S_1614_001_2019_00/LVWGT_NI_20190904_LVwG_S_1614_001_2019_00.html) Oder bin ich hier auf dem "Holzweg"? lg |
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