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Also in OÖ ist es so, Ihr dürft nicht im Grundbuch des Hauses stehen dass Ihr bewohnt. Es wäre auch nicht erlaubt eine andere Wohnimmobilie zu besitzen um die Zinsförderung zu erhalten. |
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Wie Richard sagt ist es kein Problem. Solange du nicht mehr als 50% Eigentümer des Hauses vom Verwandten bist, oder das Haus älter als 20 Jahre ist.
Auszug: Weiters dürfen Förderungswerbende nicht Allein oder zu mehr als 50% Miteigentümerin bzw. Miteigentümer eines Eigenheimes, Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung sein, deren Benützungsfreigabe bzw. Benützungsbewilligung nicht mindestens 20 Jahre zurückliegt. |
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OK - dann bin ich etwas beruhigt(er) :)
Danke |
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