|
|
||
Also, - für Toleranzen gibts ÖNORMen - die gilt es einzuhalten. Ich würde einen Bausachverständigen hinzuziehen und stark nachdenken ob ich bis zum Gutachten an das Unternehmen Geld überweise. |
||
|
||
Guten Abend genervter Bauherr! - Das Dämmmaterial des Kamins sollte beim einbauen trocken sein weil man ein nasses Dämmmaterial nicht in den Schornstein des Kamins einbauen kann da er sich aufgrund der Nässe vergrößert und weich wird. Normalerweise müsste man vor der Abdeckplatte den Kamin mit einer Folie abdecken damit kein Regenwasser in den Kamin kommt. Wenn Wasser in den Kamin geraten ist als er noch frisch war verflüssigte sich das Fugenkitt und die Nachfolge ist das der Kamin nicht mehr dicht ist. Die Fenster-Parapethöhen müssen nicht alle gleichmäßig in einer Höhe sein aber die Oberkante aller Fenster muss die gleiche Höhe betragen. Ich verstehe nicht ganz was für einen Träger Sie meinen weil normalerweise darf im Fensterbereich kein Träger sein. Raumhöhe: wenn es einen cm höher oder niedriger ist als es im Plan eingezeichnet ist, ist es kein Problem. Alles was über +/- 2 cm geht hätte die Firma mit Ihnen absprechen müssen um eine Lösung zu finden. Schiefe Wände: nach alter Norm dürfen die Wände bei 10m Höhe eine Abweichung von 2 cm haben. Die Verputzer können nicht alles schön machen aber alles über 1 cm Putzstärke müssen Sie einen Aufpreis zahlen. Ob Ihre Baustelle einen Bausachverständiger benötigt kann ich Ihnen nicht sagen. Was sie aber auf jeden Fall benötigt ist eine Person die sich im Bauen auskennt und entscheidet ob Sie einen gerichtlichen Bausachverständiger brauchen oder nicht. Ich vermute dass es noch weitere Mängel gibt. Mit freundlichen Grüßen
|
||
|
||
mein ewiges mantra: zeitnah dokumentieren, mängelrüge - eingeschrieben, zurückbehaltungsrecht, keine abnahme, keine fälligkeit, automatischer verzug der baufirma und damit verzugszinsen abziehen.
der ursprungsthread: http://www.energiesparhaus.at/forum/13384 zur parapethöhe: die ist in den jeweiligen bauordnungen beschrieben, http://www.bauordnung.at/oesterreich/oib_richtlinie4.php |
||
|