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Im § 1 Abs. 4 Zif. 1 geht es um "oberirdische Geschoße" und dann in der Zif. 2 um "Untergeschoße". Das kann in dem Zusammenhang mit dieser Auflistung nur so verstanden werden, dass mit "Untergeschoß" eigentlich "unterirdisches" Geschoß gemeint ist. Bevor du über die Frage der Nutzung nachdenkst, musst du daher klären ob es sich um ein oberirdisches Geschoß oder ein unterirdisches Geschoß handelt. Dazu gibts in der Verordnung sogar eine klare Definition: Jedes Geschoß, dessen Fußboden an irgendeiner Stelle (also auch nur teilweise) über dem angrenzenden Gelände liegt, ist ein oberirdisches Geschoß. Da kommts also nicht auf die Nutzung an und es zählt dieses Geschoß in jedem Fall bei der Verbauungsdichte. Nur wenn der Fußboden überall unter dem angrenzenden Niveau liegt, dann handelt es sich um ein Untergeschoß und dann kommt es noch zusätzlich auf dessen Nutzung an: Bei Nutzung als Aufenthalts- oder Arbeitsraum zählt es bei der Verbauungsdichte, bei jeder anderen Nutzung zählt es nicht. |
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Genau da hackt es ja. Der Herr vom Bauamt meint mit Untergeschoß ist immer das unterste Geschoss gemeint, ganz egal ob Keller oder nicht, oder eingeraben oder nicht. Igendwie ist es sehr frustrierend für so wichitge Fragen von niemanden klare Antworten zu bekommen. Überall wird interprediert und irgendwie macht es dann doch jede Gemeinde anders. Ich habe das Gefühl das man erst wenn man mit dem EInreichplan zur Gemeinde geht verlässlich gsagt wird ja oder nein. Problem ist halt, das wir die Bebauungsdichte ziemlich ausschöpfen müssen um die gewünschte Fläche zu bekommen. |
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Wenn du dein Untergeschoss so plannst, dass du einen hinteren Teil und einen vorderen hast welcher durch einen Gang abgetrennt ist, dann musst du nur noch am EP die hinteren Räume als nicht Wohnräume (also Keller) bezeichnen somit zählen diese hintern Räume nicht mehr zur Bebauungsdichte die Vorderen sehrwohl. Fünf Projekt in den letzten zwei Jahren so erfolgreich gehnemigt bekommen. edit: der Gang ist natürlich nicht notwendig, ergibt sich im Normallfall aber. |
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Interessant und eine weiter Möglichkeit an der Bebauungsdichte zu sparen. Waren die Projekte ebenfalls in der Steiermark? Mal schauen ob es was wird mit dem Grund. Eigenltich haben wir schon einen unterschriebenes verbindliches Angebot. Der Verkäufer ist aber erst jetzt drauf gekommen das wenn er uns das Grundstück so verkauft, probleme mit den anderen bekommt die er dort hat. Jetzt würde er gerne den Teilungsplan zu unseren ungungsten abändern. Wenn es nicht zustande kommt wäre es halt echt schade um die Zeit und Vorfreude die wir investiert haben:( |
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Alles im Raum Graz |
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Ok, wenn es was wird mit dem Grundstück, wird es in Lannach sein. |
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