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CHF - Kredit und Barreserve - Hallo,
sollte mit "ausgleichen" die einkommensteuerrechtliche Thematik gemeint sein: M.E: NEIN Im übrigen: Kredit ist in CHF und Barreserve ist in CHF. Sollten beide Beträge gleich hoch sein, verändert sich nichts. Bei ungleichen Beträgen von Kredit und Barreserve verändert sich der Saldo aus beiden im Verhältnis der jeweiligen +/- Veränderung des CHF. fg |
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CHF - Kredit und Barreserve - Hallo fg,
ja, Kredit und Barreserve sind beide in CHF, beide Beträge gleich hoch ('gehedged'). Dein erster Satz scheint mir im Widerspruch zum letzten zu sein, verstehe ich da etwas falsch? Wenn sich nichts verändert (erfolgreich gehedged), bräuchte ich die Währungsgewinne in der Barreserve CHF beim Finanzamt nicht angeben?? Keks |
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ESt - Veränderungen am Vermögensstamm (abgesehen von Spekulation) sind nicht steuerbar, daher braucht man auch nichts ausgleichen. |
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CHF - Kredit und Barreserve - Wie kann man zwischen Vermögensstamm und Spekulation unterscheiden?
Konkret habe ich den CHF Hedge bei einem Online-Broker als "short EURCHF" laufen. Keks |
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Hallo,
ich ging ursprünglich davon aus, dass das Darlehen für den Hausbau verwendet wird. Sollte man jedoch der Ansicht sein, dass die Währungsspektulation erwerbsmäßig betrieben wird, könnte man natürlich die beiden Positionen gegenverrechnen (Verluste/Gewinne). fg |
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CHF - Kredit und Barreserve - Das Darlehen IST für den Hausbau.
Und was den Hedge angeht, ist das erwerbsmässig? Damit sehe ich nur nicht so alt aus wie mancher Häuslbauer der bei einem billigen Franken einstiegen ist und jetzt unter dem Anstieg leidet. Es geht also um die Verrechnung der Verteuerung eines Frankenkredits gegen Gewinne aus einer Währungsposition, um ebenjene Verteuerung zu kompensieren. Keks |
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Hallo,
nochmal zur Problematik: Der (in Euro umgerechnete) nunmehr höhere Wert der Barreserve ist erst dann steuerpflichtig, wenn die Realisierung erfolgt, d.h. der Betrag in Euro gewechselt wird. Nach derzeitiger Lage ist bei Verkauf nach 1 Jahr dann noch steuerfrei. Sinngemäß gilt das gleiche auch bei möglichen Fremdwährungsgewinnen. Auch hier die Steuerpflicht erst bei Umwechslung in Euro (sofern kleiner als ein Jahr gehalten - derzeit). Das alles läuft unter § 30 EStG - Spekulationsgeschäfte. Verluste und Gewinne aus diesem Titel lassen sich aufrechnen. fg |
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@keks - Dein Fall ist leider etwas kompliziert. Zuerst muss man beurteilen ob dein Short, ein Optionschein oder ein Termingeschäft ist. Wenn Optionnschein, dann ist der Gewinn steuerpflichtig, wenn innerhalb eines Jahres erwirtschaftet. Bei Termingeschäft ist der Gewinn immer steuerpflichtig. Beides sind Einkünfte iSd. § 30 EStG. Den Kredit musst du extra beurteilen, wenn du einen Verlust innerhalb eines Jahres durch die tatsächliche Konventierung machst, dann sind das Verluste iSd. § 30 EStG, die gegengrechnet werden. Eine reine rechnerische Veränderung, oder eine Konventierung später als nach einem Jahr ist nicht steuerpflichtig und daher auch nicht als Verlust berücksichtigbar. In deinem Fall wird es wahrscheinlich so sein, dass du den Gewinn versteuern musst, aber nichts gegenrechnen kannst. Versteuert wird zum persönlichen Grenzsteuersatz. |