|
|
||
mal den kaufvertrag anschauen: normalerweise - erwirbt man "lastenfrei", also ohne belastungen, servitute, etc.. das müsste auch dem notar/rechtsanwalt aufgefallen sein, wenn dort was im grundbuch eingetragen ist. wenn außerbücherliche lasten bestehen (solche, die nicht im grundbuch eingetragen sind), müssten die 30 jahre bestehen, um eingetragen zu werden. daher dann mal am grundbuchgericht (=bezirksgericht) nachschauen, ob da was eingetragen ist. wenn nicht, wird's für's lustige bauamt bzw. den bürgermeister spaßig. den dodel-vorschlag, dass ihr auf eure kosten das korrigieren sollt, würde ich mir zu beweiszwecken schriftlich geben lassen - dann sind die hübsch dran, wenn die konsenslos eine leitung verlegen haben lassen. das darf dann nämlich die gemeide machen - und du hast div. schadenersatzansprüche bzw. kannst auf besitzstörungs- und sogar mit einer eigentumsfreiheitsklage vorgehen. so, wie das ausschaut, sollte man sich auch mal die bewilligten pläne für die leitung anschauen... vielleicht hat auch die ausführende firma damals (mit oder ohne wissen der gemeinde9 das so abweichend verlegt... habt ihr eine rechtsschutzversicherung? |
||
|
||
Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
|
||
Nachbarn hatten das selbe Problem - Bei meinen Nachbarn war es die Ortswasserleitung (Eternitrohr aus den 60igern). Der Grundverkäufer (der ja die Lastenfreiheit garantiert hatte) hat sich dann um die Verlegung gekümmert. Die Kosten wurden/werden ihm aber von der Gemeinde erstattet.
mfg kunzibus |
||
|
||
Die Leitungen wurden damals vom Grundverkäufer angelegt, aber später im Zuge der Parzellierung von der Gemeinde Übernommen (so um 1995).
Hab mir den Kaufvertrag nochmals angesehen, dort ist alles Lastfrei...im Grundbuch ist auch alles Lastfrei. So wie ich das jetzt sehe, wird die Gemeinde sich darum kümmern müssen!? Nur versteh ich das nicht,dass alles von den Behörden genehmigt wurde, obwohl sie von den Leitungen wissen. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden lg Kike |
||
|
||
|
||
oha.. wie geht das denn? - soll das heißen, keiner weiß, wo die grundstücksgrenzen verlaufen? das ist mir ziemlich suspekt. de facto haftet der grundverkäufer auch strafrechtlich, wenn er euch lastenfreiheit zusagt, das aber so nicht stimmt und er das definitiv gewusst, aber verschwiegen hat, um das grundstück teuerer als lastenfrei zu verkaufen!!! damit hat er dem grundstück wissentluch eigenschaften zugeschrieben, die es nicht hat, um mehr geld zu kriegen... und die behörden wissen von allem, klären dich aber falsch auf? de facto kannst ihnen das mittels klage wegräumen lassen oder schön an dem notwendigen servitut verdienen. dann machst ihnen halt ein angebot, das sie nicht ablehnen können. mit dem hintergrund und einem anruf beim bürgeranwalt scheint da eine stange geld drin zu sein... plus genehmigungen natürlich... ab jetzt sollte die gemeinde sehr freundlich sein... doppelt kassieren ist ned verboten: angebot an die gemeinde und verkäufer verklagen... bzw. wegen betrug anzeigen. |
||
|
||
Hallo Kike, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Fremde Leitungen auf meinem Grundstück |
||
|
||
danke für die rasche antwort.
werd nächste woche wohl mal zum anwalt gehen, denn ich will die ganze sache jetzt geklärt haben. |