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@roland: und was empfiehlst du in meinem konkreten fall? |
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Abgesehen davon, dass bei solchen Entscheidungen nicht nur das eigene Ableben (als Erster) sondern auch das der Ehefrau (als Erster) durchgedacht werden soll, muss man auch die Möglichkeit einer Scheidung mit allen Folgen (getrennter Wohnbedarf, Unterhaltszahlungen für Ex-Partner und ggf. Kinder, usw.) berücksichtigen.
Ich empfehle den Besuch beim Notar (dem man dann alle persönlichen Umstände mitteilen muss - was ich nicht in ein öffentliches Forum schreiben würde) - solche Entscheidungen darf man nämlich nicht aufgrund von "Infos" aus einem Internet-Forum treffen. |
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Schoen, dass es noch leute gibt, die ohne kommerziellem interesse beitraege ohne persoenlicher erregung abgeben
Ein notar ist bei komplizierten familienverhaeltnissen, patchwork, kinder aus alten beziehungen, kinder ausserhalb des haushalts sicher empfehlenswert. Nur bei klaren verhaeltnissen wie o. A. Wuerden sich viele diese eigentumsverhaeltnisse wuenschen. Eine ueberregulierung hilft doch nur der geschuetzten branche der eh schon wissen. Versuche der uebersteuerung des gesetzlichen ansinnens werden idr konkrete gruende haben, davon wuerde ich nicht ausgehen. so wie die Verhältnisse liegen ist jeder weitergehende regulierungsversuch nur mit besonderem wohlwollen zu begruenden. Und birgt keine garantie fuer glueck der hinterbliebenen im ablebensfall und ist auch keine Garantie fuer das beziehungsglueck. Im trennungsfall wirds finanziell dann nur noch schmerzvoller, davon ausgehend dass die kinder idr immer der mutter zugesprochen werden. Wenn die ehefrau nun in der unibibliothek den/die partnerin fuers leben findet kann dir nur passieren, dass das mitunter damit begruendet wird, nIcht im gb eingetragen gewesen zu sein. Dann weisst auch, was dir verlorengeht. |
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Abgesehen davon dass es Erwachsene gibt welche nach einer Trennung die Courage besitzen persönliches im Sinne der Kinder hintanzustellen und respektvoll miteinander umzugehen (oder zumindest nicht jede kleine Chance dem Expartner eins reinzuwürgen nützen), können die Kinder ab 10 Jahre selbst mitreden (ab 14 sogar entscheiden) bei welchem Elternteil sie leben möchten.