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Ich denke ein Planausschnitt von der Gründung und ein paar Fotos von der Baustelle in der Phase bevor und nachdem die Bodenplatte hergestellt wurde, bringen uns auf eine geeignete Diskussionsgrundlage. Was ich rauslesen kann wurde nur per Bodenplatte gegründet? Oder gab es doch noch irgendwo Streifenfundamente? Was ist mit Hang gemeint? kleines Gefälle, großes Gefälle? Höhenunterschied von vorne bis hinten ? meter |
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Also Streifenfundamente sind nirgends. Unter den vorgelagerten Säulen auf die der Balkon gestützt wird sind Brunnengründungen. Unter dem Plattenfundament ist nichts außer Erde und vielleicht ein paar cm Schotter. Der Kanalabfluss wurde eingegraben und dann wieder mit etwas Schotter und großteils Erde zugeschüttet. Höhenunterschied ist ein Geschoss. Ich hänge mal ein paar Fotos an. |
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Was kommt da einmal in den Bereich hin, wo der Unterbeton herausschaut. Terrasse, oder Traufenpflaster vermutlich? Dann kannst eh eine Schicht GSS ca.15cm schütten, dann hast auch keinen Frost mehr darunter. Kannst beruhigt sein, des kriegen die hin. |
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Ein Streifenfundament (Frostschürze) wurde nicht vielleicht mit der Sauberkeitsschicht mitbetoniert? |
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Bist du dir sicher das nicht das Streifenfundament mit der Sauberkeitsschicht gemacht wurde, war bei uns auch so und wenn ich nicht dabei gewesen wäre hätte ich es nicht mitbekommen außer ich fange zu graben an. Eventuell siehst du es aber bei dem Leitungseingang wie tief der Streifen ist. |
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desweiteren müsste man wissen wieviel Fußbodenaufbau du hast und wie dick die Sauberkeitsschicht eingebracht wurde. Denn alzu viel würde ja nicht mehr übrig bleiben bei angenommener Frosttiefe von 80cm. 20cm FBA 25cm STB-PLATTE 10cm XPS 15cm Sauberkeitsschicht 10cm Schotter ----------------------- 80cm Frostfrei 😉 p.s. Die Frostschürze wie sie im Einreichplan eingezeichnet ist, ist humbug wenn dass Gelände außen auf Fußbobenniveau ist. |
könntest du mal aufklären wie viel ein paar cm sind. ||
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Ist die strichlierte Linie im Schnitt das ursprüngliche Gelände? Ich würde mir hier eher sorgen betreffend der Tragfähigkeit machen sollte das angeschüttete Material nicht dahingehend verdichtet worden sein. Wenn hier kappilarbrechendes und gleichzeitig tragfähiges Material verwendet worden sein ist beides geklärt. Gibt es einen geotechniker? Im schlimmsten Fall hat dieser das Streifenfundament als gleitsicherung vorgesehen und die Baufirma dachte das braucht es nicht weil eh qualifiziert angeschüttet wird. Auch dahingehend nachforschen. 1 |
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Die habe ich garnicht gesehen. Da kann jetzt doch der Wurm drinnen sein. |
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Also zumindest im vorderen Bereich hätte sicher eine Frostschürze hin müssen. Ich würde das mit Planer, Statiker und Baufirma mal abklären. |
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Danke für die hilfreichen Hinweise! Also die strichlierte Linie ist das Urgelände. Laut Bauleiter gibt es ein Bodengutachten, das besagt, dass besagt, dass ich auf "tragfähigem Boden" stehe, außer im vorderen Bereich, weshalb dort angeblich ein "Frostkoffer" hin mußte. Direkt unter der südlichen Mauer wurden also laut ihm 60cm Schotter aufgebracht und entlang der anschließenden 4m nordwärts etwa 20-30cm. Dann kommen 3m wo gar nichts drunter ist und die letzten 2m ganz hinten werden mit Erde zugeschüttet. Der Statiker hat daher gemeint, die Frostschürze brauchen wir nicht und so wäre es "besser". Die Frostschürze hat keinerlei statische Relevanz und Frist könne kein Problem werden. Die Häuser nebenan haben schlechteren Biden, darum wurde eine Schürze ausgeführt. Ich hänge ein Foto vom Polierplan an. Den Frostkoffer hat er rosa eingezeichnet. Ich habe eine Fotodokumentation, den Statikerplan und das Bodengutachten angefordert. Alle die ich frage und alle Bücher die ich finde besagen dass man eine Fristschürze braucht, wenn das Haus nicht unterkellert ist. Ich mache mir wirklich Sorgen und ärgere mich auch sehr, weil ich nicht informiert wurde und sie uns nichtmal eine Mindleistung anrechnen wollen, weil der angeblich ausgeführte Mini-Frostkoffer (den ich nie beauftragt habe) dann gegengerechnet werden würde und dieser dann sogar zu einer Aufzahlung führen könnte. Was meint ihr dazu? |
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Ich dachte UNTER dem Fundament müssen 80cm sein? Zählt da alles oberhalb auch dazu? Rauf bis zum Parkett? Von der FOK haben wir eine 15cm Stufe raus auf die Terrasse die wir mit Stelzlager oder ähnlichem überbrücken müssen um ebenerdig zu sein. Der Sockel ist natürlich auch in eine Wärmedämmung eingepackt. Kann Frist hier ein Problem werden wenn das alles so ausgeführt wurde oder ist das wirklich heute 'state of the art'? |
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Kanal Oben sieht man den Boden gut. Hier wurde der Kanal eingegraben im Norden und vorne sind vier Brunnen für die Balkonsäulen. Am unteren Bild ist das Loch hinten wieder zu und man sieht den aufgebrachten Schotter. |
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hört sich alles schlüssig an. der eingebrachte Schotter erfüllt ja diese Funktion. Castis schrieb: Ich dachte UNTER dem Fundament müssen 80cm sein? Zählt da alles oberhalb auch dazu? Rauf bis zum Parkett? Von der FOK haben wir eine 15cm Stufe raus auf die Terrasse Du musst von deinem anstehenden Gelände außen 80cm frostfreies Material nach unten haben. Ob dass nun Schotter ist,welcher nicht gefrieren kann oder Schalsteine mit Beton befüllt spielt keine Rolle. Wenn ich das richtig verstanden habe wurde nach dem Baugrubenaushub 60cm Schotter aufgebracht. Dann müsste UK Schotter 60+6+10+25+20= -121 von deinem Parkettboden sein. wenn du jetzt ein Stufe nach draußen hast mit 15cm, dann ist dein Schotter immer noch auf -106cm vom Gelände. Oder habe ich was falsch verstanden? |
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1. Dein Haus steht verlässlich auf tragfähigem Boden. 2. Statt Frostschürzen haben sie Frostkoffer eingebracht, geht so, besser wäre Rollierung ohne Feinteil und ein Vlies darüber gewesen, aber ok. 3. Wenn du vom jetztigen Niveau des Unterbetons eine ca. 1m breite und 20 oder 30 cm dicke Schicht GSS schüttest , da wo eigentlich die Frostschürzen gehört hätten, dann hast auch einen 100%igen Frostschutz für deine Fundamentplatte. Damit wäre das Problem komplett aus der Welt, sozusagen eine mit Sicherheit gleichwertige Lösung wie Frostschürzen. |
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Technisch passt die Ausführung wie es mir scheint. Frage wegen einer Preisminderung ist finde ich trotzdem nicht zu vernachlässigen. Viel Unterschied wird's wohl nicht ausmachen aber günstiger ist diese Ausführung in meinen Augen aufjedenfall. Immerhin war die teurere Variante beauftragt. Eventuell über eine +- Liste auszugleichen, vll macht er dir dafür noch etwas anderes dazu?! Aufzahlung sehe ich für die Ausführung hier keine ich nehme an das war ein Schnellschuss um dich abzuwimmeln. |
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Ich gehe jetzt mal davon aus das eine Pauschale vereinbart wurde, wenn nicht wird ja sowieso nach Einheitspreisen und Massen abgerechnet. Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, dann würde ich es jetzt noch nicht beanspruchen sondern erst wenn es zu irgendwelchen Nachträgen kommt, dann würde ich es gegenrechnen lassen. Wenn du jetzt darauf beharrst und den Krieg suchst, dann würde ich mir eine A4 Ordner zulegen wo du dann die nächsten Nachträge ablegen kannst. |
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Die Frostschürze dient ja wie der Name sagt zur Frostsicherung, also gegen Bodenhebungen,- senkungen, wenn dies bei Wasseranstau und Frost möglich ist. Gleichzeitig kann sie- muß aber nicht- als Streifenfundament dienen bzw zur zusätzlichen Verstärkung von Bodenplatten. Nur ein 80 cm tiefes Schotterbett bei ansonstem undurchlässigem Boden könnte komplett mit Wasser volllaufen und wenn dies gefriert natürlich zu Hebungen führen. Notwendig ist bei solchen Ausführungen immer die zuverlässige Wasserableitung. Es gibt noch die Möglichkeit, eine horizontale Wärmedämmung als Dämmschirm um die Außenwand herzustellen (also flach statt vertikal gestellte Dämmplatten außerhalb vom Gebäude). Wärmebrücken werden dadurch ebenfalls vermieden. Das müßte ohnehin mit dem Statiker wegen der notwendigen Abgrabung direkt neben der Bodenplatte abgeklärt werden. Andreas Teich |
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