Wir haben vor, unsere Garage an die Grundstücksgrenze zu setzen, selbstverständlich ohne Fenster. In Erstgesprächen mit Baumeistern kristallisierte sich heraus, dass zur Herstellung dieser Garage ein Platz rundum von ca. 1,2m benötigt wird, sprich wir müssten Nachbar´s Grund aufbaggern. Von dessen Einverständnis mal abgesehen wurde mir gesagt, dass er diese bauliche Maßnahme auf seinem Grundstück gesetzlich sogar dulden müsse, natürlich vorausgesetzt das anschließend eine Wiederherstellung passiere...
Ist das so? Wo kann ich den Paragraphen nachlesen? Kennt den jemand? Möchte keinen Nachbarsstreit entfachen...
Bitte um Hilfestellung
chris
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