Folgende Frage:
Ich muss meine Garagenwände und Dach (Garage ist in Holzbauweise)lt. OIB Richtlinie 2.2.2 und 2.2.3 ausführen. Heißt zur Grundgrenze hin in REI60 und zum Wohnhaus bzw. Dach in REI30.
Aktuell sind nur 160/160 Steher mit außen einer 19mm Nut/Federschalung geplant. Was wären nun die Möglichkeiten den Brandschutz zu erfüllen.
EI30 kann man mit 2x12,5mm bzw. EI60 mit 2x15mm Feuerschutzplatten erfüllen die ich z.B.: auf der Garageninnenseite aufbringe.
Nicht gerade schön bei einem Holzbau, aber was gibt's für Alternativen?
Und wie erfülle ich die Tragfähigkeit (R)?
Muss ich das überhaupt beachten wenn die Holztragkonstruktion komplett mit Feuerschutzplatten beplankt ist?
Wenn ich es beachten muss, nehme ich an man muss den Abbrand berücksichtigen? Nur wieviel? Muss das z.B.: ein Statiker berechnen?
Danke.
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