Hallo liebe Forenmitglieder!
Ich habe ein Anliegen bezüglich des Fundamentes unserer Garage. Wir haben eine Fertigteilgarage mit 3 Teilen. 2 Garagen nebeneinander und eine Garage hinten dran als Werkstatt. Dafür wurde uns ein Streifenfundament empfohlen. Somit wurde vorne ein Streifenfundament gemacht und hinten ein U-förmiges Streifenfundament. Uns wurde gesagt das reicht so. Wir kennen uns ja leider nicht aus. Nun ist es so, dass auf der Seite zum Nachbargrundstück fast 6m nun ein Loch ist, da hier kein Streifenfundament gemacht wurde und die Garage ca. 50cm höher ist als der Nachbargrund. Wir Laien wussten nicht, dass wir die Seite auch zumachen müssen, sonst hätten wir natürlich gleich auf allen Seiten ein Streifenfundament gemacht. Nun wurde uns von der Garagenfirma nach der Aufstellung so nebenbei mitgeteilt, dass die Seite zugemacht gehört.
Hättet ihr nun Tipps für uns, wie wir das am besten anstellen? Wie schaut es hier baurechtlich aus? Warum muss man das eigentlich zumachen (außer weil es schöner ausschaut)?
Vielen Dank für euren Rat!
LG Scully
Gesamten Text anzeigen