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Meinst du die Ölsammelwanne? - sinnvol eher ned - Vorschrift JA - afaik! |
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In NÖ musst du - egal ob mit einem Schacht oder durch Türschwellen, Torschwellen, etc. dafür sorgen, dass die Flüssigkeiten eines Fahrzeuges (oder mehrerer, wenn es eine große Garage ist) aufgefangen werden können. Pro Fahrzeug werden hier 70 Liter angenommen.
Ich habe in unserer Doppelgarage einen Schacht geschalt und lege einen PKW-befahrbaren Rost drauf. |
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Vorgeschrieben ist der in OÖ nicht. Sinn ist "nur" das Auffangen von z.B. geschmolzenem Schnee im Winter in einem Auffangbehälter. Bin herbei noch unschlüssig. Garage liegt aber im Keller des Hauses. |
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Im Burgenland ist es normal auch ein muss.
Mein Einreichplan wurde ohne genehmigt und daher hab ich auch keinen gemacht. |