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hallo chris - Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Garantie Ansprüche direkt an den Erzeuger durchzuetzen. allerdings ist dies in der Praxis nur sehr schwer möglich da bereits der Einbau eines Fensters sämtliche Garantieforderungen auflössen kann, zudem fehlt meistens das notwendige interesse des in konkurs gegangenen und der produktionsfirma die notwendigen informationen an den endkunden weiterzuleiten. dh nach dem der Erzeuger als B to B dem Fertigteillieferanten beliefert kann es sein das der Erzeuger sogar den Anwendungsbereich stritig machen kann wenn dir der Fertigteilhauslieferant nicht bestätigt beim erzeuger ein zB Fenster mit der und der Qualifiaktion geliefert zu haben.... |