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Garantieansprüche bei Konkurs

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  •  Gast Chris
4.5. - 7.5.2007 1
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Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand aus bzw. hat jemand ähnliche Erfahrungen.
Ich habe ein Fertigteilhaus eines dt. Herstellers welcher in Konkurs gegangen ist. Folglich kann ich allfällige Garantieansprüche nicht gegenüber diesem geltend machen.
Besteht jedoch die Möglichkeit direkt an den Hersteller der einzelnen Komponenten (z.B. Fenster, Türen, Dachziegeln,...) heran zu treten und die Garantie einzufordern?
Bitte um Info.

  •  tuerenshop.at
7.5.2007  (#1)
hallo chris - Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Garantie Ansprüche direkt an den Erzeuger durchzuetzen. allerdings ist dies in der Praxis nur sehr schwer möglich da bereits der Einbau eines Fensters sämtliche Garantieforderungen auflössen kann, zudem fehlt meistens das notwendige interesse des in konkurs gegangenen und der produktionsfirma die notwendigen informationen an den endkunden weiterzuleiten. dh nach dem der Erzeuger als B to B dem Fertigteillieferanten beliefert kann es sein das der Erzeuger sogar den Anwendungsbereich stritig machen kann wenn dir der Fertigteilhauslieferant nicht bestätigt beim erzeuger ein zB Fenster mit der und der Qualifiaktion geliefert zu haben....

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