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das ist im 7. teil der wiener bauordnung ab §60 geregelt.. - https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrW&Dokumentnummer=LRWI_B020_000&ResultFunctionToken=20dcb9a2-56ee-4eea-8971-49123fd6fa18&Position=1&Titel=&Typ=&Index=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Bauordnung
so, wie's geschildert wurde, ist das ein bewilligungspflichtiges bauvorhaben, denn gartenhütten sind laut §62a abs. 1 z5 nur bis 12m²/2,50m höhe bewilligungsfrei mit bauanzeige zu errichten. die subjektiv-öffentlichen rechte sind in §134 geregelt - abweichungen bei bewilligungen müssen laut §69 begründet werden. so, wie's geschildert wurde, sind sowohl höhe wie abstand problematisch, licht, luft und brandschutz zu thematisieren. nur so nebenbei: wennst krieg führen willst, ist eine besitzstörungsklage nach §364ff abgb auch zivilrechtlich einzubringen, wenn z.b. das fundament wasserabfluss oder standsicherheit deines grundes beeinträchtig oder brandgefahr besteht. interessant ist halt, was das für ein grundstück ist und welche vorschriften gelten - z.b. kleingartenverein, gemeinschaftsgrundstück, bebauungspläne, etc.. |
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Also es ist ein normales Grundstück in Wien Essling!
Es unterliegt keinen Bestimmungen eines Kleingartenvereins oder dergleichen. Licht hab ich jetzt keines Mehr, früher bis 20:00 Uhr , jetzt bis 16:00 Uhr. Die Länge der der Holzhauswand erstreckt sich über 2/3 meines Gartens. Vom Brandschutz möcht ich gar nicht reden, von meiner Hausmauer ist es 5 Meter entfernt, Somit ist ein Übergreifen der Flammen nicht auszuschließen. Kann man auch auf Wertminderung meines Grundstücks klagen? Ich habe eine 4 monate alte Tochter, die Bauarbeiten für fundament usw. dauern nun schon fast 5 Wochen. Erst als ich das Dach gesehen habe, hab ich bei der zuständigen Baupolizei eine Meldung gemacht, welche die Bauarbeiten sofort einstellen ließen. Man muss noch dazu sagen, soviel ich weiß, wird dieses Haus dazu verwenden die Technik eines 40.000 Liter großen Swimmingpools zu steuern, d.h. Lärmbelästigung durch die Wasseraufbereitung. Bitte helft mir, ich weiß nicht mehr weiter |
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zumindest dürfte er eine baubewilligung bekommen - http://www.baurecht.at/baurecht.asp?r=REC0001060001170008484181
lg |
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das versteh ich jetzt nicht, Wie kann er das bekommen wenn er gegen so viele Gesetzesregelungen verstosst ? |
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creator hats ja richtig gesagt:: - einige Punkte sind "problematisch" bzw. wären zu "thematisieren". Ein definitiver Verstoß gegen gesetzliche Regelungen (ausgenommen, dass die Baubewilligung fehlt) ist aus dem bisher geschilderten Sachverhalt noch nicht zwingend abzuleiten; ist aber auch nicht auszuschließen. D.h. da geht´s auch noch um etliche Details. |
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Weiß jemand wie teuer ein Sachverständiger ist, der ein Gutachten erstellt, dass bei der Bauverhandlung vorgezeigt werden kann?
Muss mein Nachbar dafür sorgen, dass das Regenwasser abgeleitet wird? Weil das Dach ja Recht groß ist, hab ich bedenken, dass mein Garten überschwemmt wird. |
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Gutachten - kostet im Normalfall zwischen 200 und 800 Euro. |
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...Gutachten eines Sachverständigen um € 200.-!!! Wo gibts das??? |
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Zubau eines Eingangs-Vorbaues - Ich möchte bei meinem Kleingartenwohnhaus den alten Eingangs-Vorbau
der nur aus Dach und Seitenwänden offen- besteht, demontieren und einen Vorbau -samt Vorsetzen der Eingangstüre- machen (lassen). Habe derzeit 49 m² verbaut, es kämen ca. 2 m² dann dazu, somit über der 50 m²-Grenze. - - Wie ist das mit der Kubatur, die dürfte in meinem Fall 265 m³ ausmachen, die ich lange nicht erreiche. Hat da wer schon Erfahrung in der Praxis, wie das gehandhabt wird?! |
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Gutachter vielleicht 200 Euro pro Stunde :) Wenn ich mir irre bitte um Tel des guten Herren, brauch eh hier und a einen :)
@ lehner: kann man mim nachbar nicht reden ... durch das reden kommen die leut zam und ist meist das einfachste ... zb dachstuhl flacher oder pultdach oder haus um ein paar cm niedriger (zwei holzbalken raus tun) oder so ... lg! |
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Gartenhütte ist das keine mehr (und wird nie wieder eine) - weil a.) siehe Creator (sic) b.) wg. Fundament
Gartenhütte mit Beton-Fundament ist keine bewilligungsfreie Gartenhütte! Der Nachbar hat´s halt probiert...... Wichtig Höhe (0-Punkt): das ist das Erdniveau (Fotos machen, bevor´s verändert wird und vom Nachbarn als höher behauptet wird), bei Hanglage die höchste Ecke des Gebäudes. Beispiel: d.h. bei 40 cm aufgesetztem Fundament ist das Gebäude bereits 40 cm + Hüttenhöhe!). Ganz ruhig: Bausperre war schon gut, nun dokumentieren (Fotos wg. Erdniveau), Flächenplan besorgen (wg. Widmungen) und dann mal den allgemeinen Auskunftsdienst der MA 37 besuchen. Die sagen, was geht oder nicht geht. Danach irgendwann mit dem zuständigen Baureferenten für diesen Fall reden. Und Abriß beantragen. Wahrscheinlich wird der Nachbar um nachträgliche Bewilligung ersuchen (auf Nebengebäude, wenn´s mit dem Hautgebäude quasi verbunden ist). Da ist an sich Ihre Zustimmung notwendig (+ Platz für alle sonstigen Einwendungen). Ganz ruhig und viel Glück |