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Gartenhaus und Pergola verbinden NÖ

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  •  angelag
14.2.2021
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Wir möchten auf unserem Grundstück in NÖ ein Gartenhaus mit 10m² errichten (max 3m hoch und daimt bewilligungsfrei). Am liebsten hätten wir daneben ein Vordach für eine überdachte Sitzgelegenheit mit ebenfalls ca 10m². Wir haben jedoch schon erfahren, dass die gesamte überbaute Fläche nicht mehr als 10m² betragen darf um noch bewilligungsfrei zu bauen.

Wäre es jedoch möglich, eine statisch eigenständige Pergola neben dem Gartenhaus zu errichten und beide nur mit einem Dach zu verbinden?
Oder müssen Pergoal und Gartenhaus komplett voneinander getrennt sein, wenn diese gemeinsam mehr als 10m² aufweisen und wir uns die Bewilligung ersparen möchten?

  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.2.2021  (#1)

zitat..
angelag schrieb: und beide nur mit einem Dach zu verbinden?

eine Pergola hat kein Dach. Hat dieses Ding ein Dach, dann ist es keine Pergola.

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  •  angelag
14.2.2021  (#2)
Korrekt, ich bitte um Entschuldigung - also keine Pergola, sondern wir hätten gerne eine überdachte Sitzgelegenheit welche nicht bewilligungspflichtig ist (also < 3m hoch, nur maximal eine Wand). Diese sollte idealerweise gleich mit dem Gartenhaus miterrichtet werden und wir würden gerne das Dach über beide Bauten durchziehen. Wenn dies nicht möglich ist, würden wir diese sowohl statisch als auch konstruktiv trennen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.2.2021  (#3)

zitat..
angelag schrieb: wir hätten gerne eine überdachte Sitzgelegenheit welche nicht bewilligungspflichtig ist (also < 3m hoch, nur maximal eine Wand).

Und woraus schließt du, dass das nicht bewilligungspflichtig ist??
Ein Dach auf Stützen=bauliche Anlage=bewilligungspflichtig gem. § 14 Zif. 2 NÖ Bauordnung! Das hat nichts mit der Höhe oder einer Wand zu tun!

zitat..
angelag schrieb: in NÖ ein Gartenhaus mit 10m² errichten

ein "Gartenhaus" ist nicht bewilligungsfrei, sondern eine "Gerätehütte"!

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