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eine Pergola hat kein Dach. Hat dieses Ding ein Dach, dann ist es keine Pergola. 2 |
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Korrekt, ich bitte um Entschuldigung - also keine Pergola, sondern wir hätten gerne eine überdachte Sitzgelegenheit welche nicht bewilligungspflichtig ist (also < 3m hoch, nur maximal eine Wand). Diese sollte idealerweise gleich mit dem Gartenhaus miterrichtet werden und wir würden gerne das Dach über beide Bauten durchziehen. Wenn dies nicht möglich ist, würden wir diese sowohl statisch als auch konstruktiv trennen. |
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Und woraus schließt du, dass das nicht bewilligungspflichtig ist?? Ein Dach auf Stützen=bauliche Anlage=bewilligungspflichtig gem. § 14 Zif. 2 NÖ Bauordnung! Das hat nichts mit der Höhe oder einer Wand zu tun! ein "Gartenhaus" ist nicht bewilligungsfrei, sondern eine "Gerätehütte"! |
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