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Gartenhütte - Hallo du,
in den meisten Gemeinden in Nö ist so eine Hütte, sobald sie ein Fundament hat anzeigepflichtig.Sie darf auch eine Höhe von max 3 m nicht überschreiten.Am besten erkundigst du dich in deiner Gemeinde und sprichst mit den Nachbarn dann hast du keine Schwierigkeiten. |