Hallo!
Ich möchte gerne in dem auf dem Foto eingezeichneten grünen Bereich eine neue Gartenhütte errichten. Die kleinen Holzschupfen werden weichen. Im Zuge dessen soll das gelbe Häuschen (im Familienbesitz, aber anderes Grundstück) ebenfalls neu errichtet werden, da mittlerweile in die Jahre gekommen. Auf der anderen Nachbarseite (lila markiert) existieren auch zwei kleinere Gebäude.
Im Vermessungsplan eingezeichnet ist die Situation derzeit so, Bauplatz A sind wir:
Auf wien.gv.at siehts so aus:
Meine Fragen diesbezüglich sind:
1) Gilt diese Bauweise mit dem "lila" Nachbarn bereits als gekuppelte Bauweise und würde, im Falle eines Grundstückverkaufs, dort ein Wohnhaus gekuppelt gebaut werden dürfen?
2) Fremder Nachbarschuppen und meine kleinen Hütten hängen zusammen (sehr alter Bestand), tlw. gemeinsame Rückwände bzw. Dachverblechungen...was muss ich da beachten beim Wegreißen? Geht das so einfach (mit oder ohne Nachbareinverständnis)
Hallo
Ich kann dir nur empfehlen, dich von der Baupolizei beraten zu lassen. Es kann durchaus sein, dass du Altbestand nicht abreißen und neu bauen darfst, wohl aber diesen "sanieren" darfst. Die haben je nach Bezirk Sprechstunden an einem bestimmten Wochentag.
MfG Sektionschef
Das mit den Bebauungsbestimmungen weiß ich nun endlich, nachdem ich die weitere Planung etwas verschleppt habe. Ich darf an die kleinen Schupfen vom Nachbarn dranbauen, Firsthöhe bis zu 3,50 Meter.
Wie gestaltet sich das in der Praxis? Mauer hochziehen mit zB 20 cm Abstand zum Nachbarn hin, um später, wenn einmal der Nachbar wegreißen sollte, Dämmung und Putz anbringen zu können und bis dahin eine ungeschützte Wand zu haben... ODER: während des Aufmauerns gleich Dämmplatten in den Zwischenraum stecken/kleben/, um dann irgendwann einmal nur mehr auf Nachbars´Seite zu verputzen?