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nur Interessehalber... wie schafft man es einen Plan um 1 Meter zu überschreiten? Ein paar cm kann ich mir vorstellen, aber 1 Meter? |
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Wann wurde das Projekt gebaut? Erst kürzlich, oder schon Jahrzehnte her? |
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Da haben mehrere Faktoren mitgespielt. Es ist nicht einfach so passiert, aufgrund bautechnischer gegebenheiten war es die logische und beste Lösung. Der Kontakt mit der Gemeinde wurde jedoch nicht vorher bzw. während der Umsetzung aufgenommen. Danach ist das irgendwie in Veregessenheit geraten und eben jetzt beim Nachmessen wieder aktuell geworden. |
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ca 2 Jahre her. |
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Theoretisch, wenn es hart auf hart kommt, kannst es wieder abreißen, weil so nicht bewilligt. |
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is mir natürlich klar das es hart auf hart kommen kann. darum habe ich ja auch gefragt wie man das am besten und für alle beteiligten ins reine bekommt. ich denke das es sicher auch andere gibt wo ein plan nachträglich geändert werden muss. |
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War tatsächlich bei uns der Fall. Unser Haus sollte höher als bewilligt gebaut werden (also höher gesetzt als ursprüngl. geplant). Dazu hab ich vor Ausführung die Gemeinde und die Nachbarn gefragt (wg. vereinfachtem Einreichverfahren), ob das ok wäre, und danach mit geändertem, also richtigem Einreichplan nochmal die Unterschriftenrunde inkl. Einreichung gestartet. Risiko war dank mündlicher Zusagen recht gering (die beteiligten Personen sind da wirklich menschlich und korrekt), aber ehrlich gesagt weiß ich nicht, was ich getan hätte, wenn da wer von der Zusage abgesprungen wäre. Mir war es aber sehr wichtig, dass final das Gebäude zum Einreichplan (zumindest in den Außendimensionen) passt. Schließlich weiß man nie, welche Nachbarn man mal in Zukunft hat. |
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Danke für deine Info. Ich denke ich werde vor Abgabe der Fertigstellung an die Gemeinde herantreten und den "Fehler beichten bzw. Melden" und um Info bzgl. weiterer Vorgehensweise bitten. Is natürlich klar das es zu einer Neubewilligung samt zu tragender Kosten kommen kann. Nachbarn gibts nicht wirklich die was dagegen haben könnten ausser mich selbst :) . Auch laut Bauordnung dürfte es eigentlich kein wirkliches Problem geben was ich gelesen habe. Daher gehe ich halt mal nicht vom schlimmsten Fall aus (hoffentlich). |
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Ich würde unbedingt mit einem Planer reden der dir bestätigt das das was jetzt gebaut wurde bewilligungsfähig ist. Weil wenn nicht und du setzt die Behörde in Kenntnis muss diese handeln und ist gezwungen dich den konsensgemäßen Zustand herstellen zu lassen. 1 |
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Hast du mit der Vergrößerung irgendwelche Limits oder Grenzen überschritten? Beispiel: Abstände zum öffentlichen Grund oder anderen Grundstücken, Bebauungsmaximum der Grundstüncksfläche. Das wären kritische Punkte, jedenfalls solltest du es mit einem Planer abklären wie oben geschrieben. Eine Änderung des Bauplans im Zuge der Fertigstellung ist nicht unüblich sofern es im Rahmen bleibt. Beispiel: Bei uns wurde während dem Bau entschieden den Zugang zum Dachboden zu ändern. Statt der Ausklapp-Dachbodentreppe wurde eine schmale Holzstiege gebaut. Das hatte wiederum die Konsequenz, dass wir eine Brandschutztür + Wand am Dachboden brauchten. War nach Abklärung mit Planer und Gemeinde kein Problem. Es musste allerdings ein neuer Plan gezeichnet werden, den die Gemeinde dann bei der Fertigstellung mit entsprechender Beschreibung bekommen hat. |
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Ihr bringt da teilweise ein bisserl viel Dramaturgie in die Sache 😉 Eines steht fest: Das würd ich auf keinen Fall machen. Denn egal was dir die Gemeinde sagt - deine Abänderung is und bleibt bewilligungspflichtig! D.h. mit anderen Worten: selbst wenn dir die Baubehörde jetzt sagt: "is nicht so schlimm, passt schon" - bleibt es eine bewilligungspflichtige Abänderung. Und das jetzige Augenzudrücken der Gemeinde hilft dir gar nichts, wenn die fehlende Bewilligung in 10 oder 20 Jahren aufgedeckt wird (anderer Bausachverständiger?, anderer Bürgermeister? andere oder neue Nachbarn?). Also: Wichtig wäre mal zu wissen, ob diese Abänderung genehmigungsfähig ist. Was könnte denn dagegen sprechen? Als Geb steht es im Grünland und ist vermutlich ein Einzelobjekt. Bauwich gibts da keinen. Als Hindernis für die nachträgliche Bewilligung könnte bei einem Geb die Frage sein, ob eine zulässige Bruttogeschoßfläche überschritten wird. Sonst fällt mir nicht viel ein... Ich geh mal davon aus, es ist genehmigungsfähig (denn sonst hättest wirklich ein Problem). In diesem Fall ist die einzige Frage, ob man das Ansuchen stellt oder den Kopf einzieht und durchtaucht. Letzteres (das "Durchtauchen") hängt maßgeblich vom Bauführer ab. Bei diesem entscheidet es sich, ob du von ihm überhaupt eine Bauführerbescheinigung bekommst. Nehmen wir mal an, er stellt sie aus. Dann ist die Sache mal erledigt. Da es ein Geb ist, vermute ich, dass es keinen Kanalanschluss und keinen Wasseranschluss an die Ortsnetze gibt. Für die Berechnung dieser Gebühren kommens manchmal ganz gerne zwecks Kontrolle"ausmessen". Ansonsten wird keiner nachmessen kommen und der "nicht ganz 1m" wird auch nicht sofort jedem ins Auge springen. Es wird also lange nichts passieren, viellciht sogar niemals. Und wenn es doch irgendwann auffällt, dann machst halt dann die nachträgliche Bewilligung (wie gesagt: du solltest aber jetzt schon wissen, dass es tatsächlich bewilligungsfähig ist). Das ist der eine Weg. Der andere Weg wäre, hier und jetzt alles ins Reine zu bringen und nie mehr drüber nachdenken müssen. Und das heißt: Ein Bauansuchen für die Bewilligung der Abänderung einbringen. Wichtig dabei: Ansuchen und Plandarstellung zeigen nur die "Änderung" zum bewilligten Einreichplan und nur die Änderung ist Verfahrensgegenstand (und nicht das Ganze nochmal komplett neu bewilligen). D.h dein Bau hat dann 2 Bewilligungen: einmal die ursprüngliche und dazu ergänzend die Bewilligung der Abänderung. Also: ganz entspannt bleiben und mal herausfinden, was dein Bauführter gedenkt zu tun (oder nicht zu tun). Wenn er (korrekterweise) keine Bauführerbescheinigung ausstellt, bleibt dir ohnehin nur der Weg des sofortigen Bauansuchens. Da brauchst was anderes gar nicht mehr überlegen..... Vorsicht mit solchen Aussagen!!! Mag ja sein, dass es das in der Praxis gibt. Genau gesagt: hat es in alten Bauordnungen mal so gegeben. Manche Gemeinden agieren gerne noch in der Vergangenheit (haben wir immer so gemacht!). Wenn es sich um eine bewilligungspflichtige Abweichung handelt, dann ist das gem. heutiger Bauordnung nicht mit der Fertigstellung auf einfachem Wege sanierbar! Und wenn es dennoch so gemacht wird, dann lebst du weiterhin mit einem (teilweise) konsenslosen Bau, was auch in ferner Zukunft zum Problem werden kann. Und? Hast du auch einen Baubewilligungsbescheid bekommen, der sich genau auf diesen Plan bezieht? Wenn nicht, dann ist er nicht bewilligt. Im NÖ Baurecht gilt nur das als bewilligt, wofür es einen Bewilligungsbescheid gibt!! 2 |
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Ich glaub ich sag nie mehr was im Baurechtsforum. 😁 |
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Hallo an alle.Frage an die Profis. Bin aus NÖ,mein Nachbar hat einen Maschendrahtzaun laut Einreichplan nicht so aufgestellt,wo dieser eigentlich stehen sollte,sondern ist mit diesem Zaun von der Grenze Richtung sein Grundstück ca.35cm reingerückt.das hat jetzt auch bei einer vor Ort Besichtigung die BH festgestellt. Merkwürdig,der Zaun muß jetzt nicht rückgebaut werden,wo er eigentlich eingezeichnet und bewilligt wurde,Grund- nachbar meinte,um Berührungspunkte zu vermeiden.nur auch noch ein Problem,vom Nachbar fließt jedesmal von seinem Grund,über denn 35cm breiten streifen( von seinem Zaun bis zur Grenze,der auch ihm gehört)das Regenwasser auf meinen Grund,da er sein Grundstück um ca.45 cmerhöht hatte.da schreibt BH,eine gewisse menge an Regenwasser wird immer zu mir fließen.Unternommen seitens BH oder Gemeinde wurde und wird nichts.der Zaun bleibt stehen.ich hätte schon geglaubt, wenn was bewilligt wurde,im Einreichplan,und es dann aber nicht so gemacht wurde,das die Behörden was dagegen unternehmen. Erbitte um Antworten.Danke |
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Bin jetzt kein Baurechtsprofi aber ich hätte den Sachverhalt so verstanden: Eine Baubewilligung ist je ein Recht und keine Pflicht. Wenn er den Zaun nicht baut, kann man ihn nicht zwingen. Kömmt ja öfters vor, dass z.B. ein Nebengebäude oder Carport miteingereicht wird, aber nicht sofort oder gar nicht gebaut wird. Der neue Maschendrahtzaun wird nicht bewilligungspflichtig sein, bestenfalls anzeigepflichtig, wenn überhaupt. Wenn es bei euch keinen expliziten Bebauungsplan gibt, der vorgibt, dass der Zaun genau auf der Grenze stehen muss, glaube ich nicht, dass du hier irgendeine Chance hast, dass das abgeändert werden muss. |
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