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Bepflanzung an Grundstücksgrenze und Zaun

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  •  HausamSee
3.6. - 8.6.2023
16 Antworten | 10 Autoren 16
16
Hallo liebes Forum,

Wir sind in NÖ zuhause, falls das in diesem Fall relevant ist. Wir haben ein Grundstück an einem Badesee und möchten unseren Garten neu gestalten. Dabei stehen wir vor folgenden Problemen: der Nachbar hat damals mit der Voreigentümerin, quasi meiner Schwiegeroma, ausgemacht, dass er seine Hecke (Kirschlorbeer) genau auf die Grundstücksgrenze setzen kann. Diese Hecke wächst natürlich auch auf unsere Seite, mit mittlerweile recht dicken Trieben und Wurzeln auf unserer Seite. Diese Hecke ist nun im Weg, da wir eine Gartenhütte hinter dem Carport errichten wollen. Außerdem würden wir zum Ufer hin gerne eine Stützmauer errichten, die auch ein, zwei Meter an den Grundstücksgrenzen verlaufen soll (wie ein sehr breites, flaches U), da sind die Hecken ebenfalls im weg. Wir sehen nicht ein, dass wir wegen dieser Hecke auf einige m2 unseres Gartens verzichten sollen, damit der Nachbar selbst mehr Platz hat. Ich möchte zwar keinen Streit mit dem Nachbarn, wüsste aber gerne, ob die Hecke stehen bleiben darf/muss. 
Ein zweites Problem ist der Zaun. Die Hecke steht auf der rechten Seite des Grundstücks und Zaun hat er keinen errichtet. Das würde mich nicht weiter stören, hätten wir nicht auch einen Hund, der dann Katzen, Vögeln, etc. auf die andere Seite folgt. Ich will nicht auf meinem Grund und meine Kosten einen Zaun errichten
müssen. Bin ich trotzdem verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, damit mein Hund nicht auf das Nachbargrundstück gelangt oder muss der Nachbar hier einen Zaun errichten?

Ich will wie gesagt keinen Streit, ich werde auch sobald wir einen fertigen Gartenplan haben, das Gespräch suchen. Ich wüsste nur gerne, wie diese Hecke rechtlich einzuordnen ist.

Danke!

  •  newer
  •   Bronze-Award
4.6.2023  (#1)
Soweit ich weiß, bist du selber verpflichtet dafür zu Sorgen,dass dein Hund das Grundstück nicht eigenmächtig verlassen kann. Es gibt keine Pflicht zur Errichtung eines Zaunes. Das mit dem rechten Nachbarn betrifft eine Einfriedung,die aber nicht zwingend ein Zaun sein muss.
Wurde das mit der Hecke an der Grundstücksgrenze schriftlich vereinbart?

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  •  Bembel
  •   Bronze-Award
4.6.2023  (#2)
"Bin ich trotzdem verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, damit mein Hund nicht auf das Nachbargrundstück gelangt oder muss der Nachbar hier einen Zaun errichten?"

Ist diese Frage jetzt ernst gemeint?

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
4.6.2023  (#3)

zitat..
HausamSee schrieb: Bin ich trotzdem verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, damit mein Hund nicht auf das Nachbargrundstück gelangt oder muss der Nachbar hier einen Zaun errichten?

Dass man sich überhaupt so etwas fragen darf?? Nachbar soll sich vor meinem Hund selbst schützen.....???


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  •  HausamSee
4.6.2023  (#4)
Das war wohl sehr ungeschickt formuliert. Dass mein Hund nur auf meinem Grundstück bleiben soll, ist mir schon klar. Die Frage ist, ob ich jetzt 1m Grund über die ganze Länge der Hecke herschenken muss. Selbst wenn er meint, er möchte keinen Zaun errichten, wäre ich bereit einen zu bauen. Aber muss ich deshalb 1m Grund über die ganze Länge herschenken, weil der Nachbar seine Hecke nicht entfernen will?

Meines Wissens gibt es keine schriftliche Vereinbarung, er hat das laut eigener Aussage "mit der Oma so ausgemacht", diese ist mittlerweile verstorben.

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  •  tekov
  •   Gold-Award
4.6.2023  (#5)
Diese Abmachung besteht anscheinend eine halbe Ewigkeit.

In deinem Text klingt es so als ob du nicht das beste Verhältnis zum Nachbarn hast?
Ich hab Verständnis, geb dir aber ganz klar den Tipp mit dem Nachbarn ein sachliches Gespräch zu führen, da sind die Gedanken über manche Dinge oft schlimmer als sie dann wirklich sind.
Versuch mit ihm gemeinsam eine Lösung zu suchen, erklär ihm die Situation und was du gerne ändern möchtest.

Vergiss nicht, du willst etwas ändern, Recht hin oder her, wenn er sich quer stellt hast du schnell Ärger der es meiner Meinung nach nicht wert ist, ihr sollt euch ja auch in die Augen schauen können.

Rechtlich gibt es bessere Anlaufstellen als mich 😁

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
4.6.2023  (#6)

zitat..
HausamSee schrieb: Aber muss ich deshalb 1m Grund über die ganze Länge herschenken, weil der Nachbar seine Hecke nicht entfernen will?

Ja aber es ist dein Hund der gesichert werden muss! Hecke kann eh zurück geschnitten werden bis zur Grenze! Ob die Hecke dann noch schön ist, ist dem Nachbarn sein Problem!


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  •  HausamSee
4.6.2023  (#7)
Haus und Hecke stehen erst seit 5 Jahren. Im Falle des Rückschnitts ist es wohl eher mein Problem. Einen Zaun kann ich auch nicht errichten ohne die Wurzeln zu beschädigen. Demnach bleibt mir nur, reinzurücken und ihm 20 m2 meines Gartens zu schenken 

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
4.6.2023  (#8)
Muss es ein Massivzaun sein, oder nur ein Zaun, dass der Hund nicht entweichen kann? Gibt da sicher was Einfacheres als einen Massivzaun mit Fundament! Da würde ich halt einen Meter reinrücken, oder 1,5 m und den hinteren Teil als Begehungsstreifen belassen, deswegen ist der Grund ja nicht hergeschenkt. Sollte mal kein Hund mehr da sein, könnte dieser Zaun wieder entfernt werden. Dass die zurück geschnittene Hecke ein kosmetisches Problem für dich darstellt, stimmt, aber wenn nie zurück geschnitten wird, wird sie immer breiter, und beansprucht noch mehr deinen Grund, sowohl überirdisch, als auch unterirdisch.
Komme öfters bei so einer zurück geschnittenen Hecke vorbei, die schon weit in die Gemeindestrasse reichte, die haben auch zu spät reagiert mit dem Rückschnitt, die war schon einen halben Meter (oder auch mehr) drüber, diese musste dann zurück, entsprechend sch..... schaut sie jetzt aus! Alle anderen Hecken dieser Siedlung sehen gut aus auf der Grundgrenze, weil sie halt immer wieder gestutzt wurden.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
4.6.2023  (#9)
Habe mal vor vielen Jahren mal so eine ungepflegte Hecke entfernt, man glaubt ja gar nicht, wie weit die Wurzeln zum Nachbarn hineinreichen!

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  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
4.6.2023  (#10)
Ich würd dem Nachbarn die Situation erklären und die Hecke zurückschneiden, sowie einen Zaun setzen. Falls die Hecke kaputt wird würd ich neuen Kirschlorbeer für den Nachbarn kaufen, aber vlt. will er mittlerweile eh lieber etwas anderes. Solang er kein Geld verliert und keine Arbeit damit hat wird man sich hoffentlich einigen können. Darauf würd ich bauen. 

Auf jeden Fall ist es enorm wichtig, dass man es sich bei der Aktion nicht mit dem Nachbarn verscherzt.

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Hallo HausamSee,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bepflanzung an Grundstücksgrenze und Zaun

  •  atma
  •   Gold-Award
4.6.2023  (#11)
Ich würde auch kräftig zurück schneiden (der Kirschlorbeer treibt schon wieder aus, dauert halt 1-2 Jahre, bis das wieder schön ist). Und dann ganz knapp einen Zaun mit Punktfundamenten. Das kostet dir vl 30cm und ist die ganze Diskussion nicht wert. Ein Stück davor kannst ja ein hübsches Staudenbeet machen, dann ist es dort sogar schön bunt. 

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  •  HausamSee
5.6.2023  (#12)
Danke für die Ratschläge. Leider ist unser Garten hinter dem Haus nicht sehr groß (etwas über 150 m²), weshalb wir da so wenig Platz wie möglich verschenken wollen -  das war vermutlich auch der Grund für den Nachbarn, die Hecke möglichst weit bzw genau auf die Grenze zu setzen. Wir werden sowieso das Gespräch suchen, es muss ja allerhand sonstiges gemacht werden (Umbau der Terasse, Carport, neue Seeterasse und Badesteg,...), insofern werden wir uns sowieso absprechen müssen. Grundsätzlich kommen wir gut mit unseren Nachbarn aus, feiern Geburtstage zusammen, plaudern im Garten und er hat auch überhaupt kein Problem mit unserem Hund und begleiten uns auch mit ihrer Tochter auf Spaziergängen. Eben deshalb möchte ich da nicht unbedingt auf Konfrontation gehen. Deswegen wollte ich auch erst ein paar Meinungen von außerhalb hören. Ich hoffe, wir finden eine gütliche Lösung, die das nachbarschaftliche Verhältnis nicht trübt.


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.6.2023  (#13)
Durchs reden finden die Leute zusammen.

Ist es von der Seite her seine oder deine Einfriedung? Das hab ich irgendwie nicht rausgelesen...

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  •  HausamSee
6.6.2023  (#14)
Es wäre seine

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  •  MartinSt
  •   Gold-Award
7.6.2023  (#15)
Soweit ich weiß gibt es zumindest kein Gesetz das besagt, wer welche Einfriedung zu machen hat.
Zumindest war das die Aussage unseres Bauamtes(Nö).
Es ist praktisch ein ungeschriebenes Gesetz, dass man für seine "rechte" Grenze zuständig ist.
Also wenn du dort eine Einfriedung herstellen willst, dann ist meiner Meinung nach deine Sache, also auch deine Einfriedung.

Aber @altehuette hat recht, man könnte eine Zaun auf Punktfundamenten errichten! Ist auch konstengünstiger!

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  •  Beachflyer77
  •   Gold-Award
8.6.2023  (#16)

zitat..
HausamSee schrieb: Bin ich trotzdem verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, damit mein Hund nicht auf das Nachbargrundstück gelangt oder muss der Nachbar hier einen Zaun errichten?

Nun Ja. Es gibz keine Verpflichtung einen Zaun zu machen, jedoch bist du verpflichtet deinen Hund gesichert zu halten. Wenn er Ein Verbotszeichen respektiert  ists ok. Wenn nicht wirst du einen Zaun brauchen oder einen Zwinger für den Hund der natürlich artgerecht sein muß und dem Tierschutz entspricht.( Zaun wird günstiger sein)


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