Ich hab irgendwo etwas gelesen und finde es nun nicht mehr. Vielleicht weis von euch jemand was:
Wenn man bei einem Neubau eine Wohnflache von unter 130m2 hat und das Objekt Gefördert wird muss man eine Gebühr beim Gericht für die eintragung nicht bezahlen. Oder so Ähnlich...
Ich glaube es ging um 3000.- oder so.
Weis da jemand genaueres?
Ich würde das bei mir dann beim Plan berücksichtigen weil wir sowieso ungefähr so gross bauen wollen.
nagel mich bitte nicht fest aber soweit ich weiß ist es so: Wenn man eine Wohnbauförderung bekommt und den Annuitätenzuschuss (also nicht die Einmalzahlung) wählt, gibt es die Möglichkeit einer Befreiung der Grundbucheintragungsgebühr. Genaue Infos habe ich dazu auf der Seite der AK gefunden. (Allerdings Tirol)
Hatte mal genau die selbe Frage. Habe mich dann beim Land direkt erkundigt. Aber die sagen auch nicht ja oder nein, sondern "grundsätzlich ja".(Die haben mich aber sehr gut beraten, kann ich nur empfehlen) Das heißt die können Keller oder sonstiges dazuzählen, die haben ihre eigenen Richtlinien. Wenn du die Befreiung bekommst ist das kein Fixbetrag, sondern prozentuell. zb.: Landesdarlehen =48.000€ davon 1,1% Grundbucheintragungsgebühr = 528€ (da das land zu 100% von der Summe ins Grundbuch geht)und dann noch die prozentzahl von deiner Bank. Die gehen dann 50% 100% 130% usw ins Grundbuch (Verhandlungssache. Und das ganze wieder nur bis zu einem gewissen Betrag, dann mußt du für die weitere Summe schon für die Eintragung bezahlen.