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hi,
in NÖ bist du bei WNF < 130m2 von allen gebühren befreit. BGDL weiss ich leider nix, könnte mir aber vorstellen, dass das ähnlich is. und nein, ich glaube es gibt zum notar keine alternative - leider...evt. bezirksgericht, aber dort wird's im endeffekt auch ein notar sein lgc |
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Notar - Um die Kosten für die notarielle Beglaubigung wirst nicht herumkommen. Die Abwicklung kannst aber selber machen. Heißt selber zum Bezirksgericht/Grundbuch fahren und eintragen lassen. Wenn nicht unter den jeweiligen m² bist, fallen trotzdem wieder die 1,2% Eintragunsgebühr an.
Das einzige was du dir also sparen kannst ist die Dienstleistung der Abwicklung. lg, |
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@kalki80 - da muss ich dir widersprechen, wenn du gebührenbefreit bist, zahlst du keinen cent - auch nicht für die eingragung. hab mir da gut EUR 800 beim BG erspart! |
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@fateish - Notar aber dennoch, oder wird der nicht benötigt?
Hat das in NÖ mit den <130 m² eigentlich einen Zusammenhang mit der Landesförderung oder erspart man sich die Eintragungsgebühr auch wenn man auf die Förderung verzichtet und 100% mit der Bank finanziert? |
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Du brauchst um gebührenbefreit zu sein eine offizielle Förderungszusage. Hast Du diese nicht ober zu spät (für die Eintragung des Bankkredites) musst Du zahlen. |
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@fateish - ähhh...hab ich das den nicht geschrieben:
lg, |
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@kalki8ß - sorry ;) |
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.ich werde in kürze in nö einreichen-bungalow mit 124m2 wfl. vollunterkellerung, wobei keller reines lager ist.
beantage zum einen eine landesförderung und nehme zum anderen einen bankkredit. wie gehe ich vor, dass ich mir in beiden fällen die eintragungsgebühren erspare? wer kann mir verlässlich auskunft geben...bsp: wie weit darf ich den keller ausbauen (fliesen,...??) schriftliche zusage v land wäre super! hat hier wer einen tipp für mich? bis dato kam ich zu keiner vernünftigen stelle. danke! |