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Gebührenentfall bis zu welcher qm-Zahl?

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  •  Lax
6.1. - 7.1.2009
5 Antworten 5
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Hallo,

wir haben unseren Einreichplan fast fertig. Es sind momentan 152 qm Wohnnutzfläche (zählt eigentlich der Raum unter einer Stiege, wenn dieser genutzt wird zur Wohnnutzfläche, oder nicht?). Weiß jemand von Euch, wie die Regelung bezüglich Gebührenentfall beim Landesdarlehen/Baudarlehen/Bankdarlehen ausschaut? Wir sind 2 Erwachsene und 2 Kinder und zusätzlich noch mein Schwiegervater, also 5 Personen, falls das relevant ist. Es ist nämlich die Frage, ob wir uns die 2 qm (falls die Grenze bei 150 qm liegt) nicht noch einsparen sollen.

Vielen Dank für Eure Beiträge.

Lg Lax

  •  xenchen
6.1.2009  (#1)
bundesland? - bundesland ist vermutlich auch noch interessant. (kanns dir zwar nicht beantworten, aber für jemanden, der sich auskennt, wird das wichtig sein ;))

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  •  Lax
6.1.2009  (#2)
@xenchen - Bundesland ist NÖ! Hab ich vergessen - sorry!

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  •  Häuslbauerin
6.1.2009  (#3)
Ich glaub in dem Fall ist das Bundesland egal.

Bis zu 130m2 Wohnnutzfläche kannst du dir die 1,2% Grundbucheintragung bei einem Kredit sparen.

Bis 150m2 Wohnnutzfläche die 0,8% Kreditsteuer.

ABER:
- Keller zählt zu Wohnfläche (außer der Heizraum)
- Ich glaub es werden nur an die 130.000€ befreit (Wohnbauförderung ist da dazugezählt)
- Du musst die Zusage für die Wohnbauförderun haben, bevor du den Kreditvertrag unterschreibst.
- Bei einem Bauspardarlehen sparst dir die 0,8% sowieso

Zu der 130m2 Grenze kann dir dein zuständiges Bezirksgericht mehr Auskunft geben.

Für die 0,8% bei der 150m2 Grenze ist dein Finanzamt und die Wohnbauförder-Stelle zuständig.



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  •  Steff
7.1.2009  (#4)
seit wann - zählt ein Keller zur Wohnnutzfläche?

Ich dachte immer wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind z.B. geringe Fensterfläche dann zählt das nicht dazu?

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  •  Häuslbauerin
7.1.2009  (#5)
Bei der Berechnung der oben genannten m2 Grenzen zählt er dazu. Zumindest behauptet das mein Finanzamt und mein Bezirksgericht.



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