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Mindestgefälle - ist in ÖNorm 2501 geregelt, welche Gesetzescharakter hat, also verbindlich ist. Das Mindestgefälle ist vom Durchmesser abhängig, bei 150er Rohr z.B. 1,4% bei 200er 1% und bei 300er 0,67%. 1%gefälle bedeutet 1cm Höhenunterschied auf 1 m Länge. Das Gefälle muss möglichst ohne Knick gleichmäßig durchgehen. Das Höchstgefälle soll 5% nicht überschreiten. |
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Kanal - ...und vorher beim örtlichen Kanalbauamt anfragen. Die haben manchmal ziemlich genaue Vorstellungen wie das aussehen soll, zB Putzschächte an jeder Richtungsänderung, Pfeifen usw. |