« Baurecht  |

Gekuppelte Bauweise NÖ

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Celia
22.2. - 23.2.2023 1
1
Hallo liebe Community! Ich spiele mit dem Gedanken ein Grundstück in Brunn a. Gebirge zu erwerben. Dort gilt die gekuppelte Bauweise. Da das Grundstück schmal ist und etwa 12m Breite aufweist, fällt die Möglichkeit des Einhaltens des Bauwichs von jeweils 3 Metern, weg. Der Nachbar hat nicht gekuppelt gebaut. Meine Frage diesbezüglich wäre, ob ich mein Haus an die Grundstücksgrenze zum Nachbarn bauen kann und auf der dem Nachbarn zugewandten Seite nach Belieben Fenster einbauen kann oder, ob dies nur nach "nachbarlicher" Zustimmung möglich ist.

Danke!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.2.2023  (#1)
Vorweg als Grundsatz: Das Kuppeln kann man sich nicht immer nach Belieben aussuchen. Da muss man auch immer wissen und beachten, was auf den Nachbargrundstücken gilt bzw. schon besteht.

zitat..
Celia schrieb: Der Nachbar hat nicht gekuppelt gebaut.

Sondern wie?  Hat zum Zeitpunkt, als der Nachbar baute, für sein Grundstück die gekuppelte Bebauungsweise (noch) nicht gegolten?? Und was sagt der Bebauungsplan für das Nachbargrundstück JETZT?

zitat..
Celia schrieb: ob ich mein Haus an die Grundstücksgrenze zum Nachbarn bauen kann und auf der dem Nachbarn zugewandten Seite nach Belieben Fenster einbauen kann

Is etwas verwirrend geschrieben. Du meinst offensichtlich einmal den linken Nachbarn und dann gleich wieder den rechten Nachbarn?

Da es bei der gekuppelten Bebauungsweise auch immer auf die Regeln auf den Nachbargrundstücken ankommt bzw. auf die dort schon verwirklichten Bebauungen, solltest du uns hier eine Kopie des Bebauungsplanes reinstellen und dazu ein aktuelles Luftbild.




1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: [Gelöst] Grundbuch