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Vorweg als Grundsatz: Das Kuppeln kann man sich nicht immer nach Belieben aussuchen. Da muss man auch immer wissen und beachten, was auf den Nachbargrundstücken gilt bzw. schon besteht. Sondern wie? Hat zum Zeitpunkt, als der Nachbar baute, für sein Grundstück die gekuppelte Bebauungsweise (noch) nicht gegolten?? Und was sagt der Bebauungsplan für das Nachbargrundstück JETZT? Is etwas verwirrend geschrieben. Du meinst offensichtlich einmal den linken Nachbarn und dann gleich wieder den rechten Nachbarn? Da es bei der gekuppelten Bebauungsweise auch immer auf die Regeln auf den Nachbargrundstücken ankommt bzw. auf die dort schon verwirklichten Bebauungen, solltest du uns hier eine Kopie des Bebauungsplanes reinstellen und dazu ein aktuelles Luftbild. |
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