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Warum nicht die Garage zum "kuppeln" nutzen? Haben unsere Nachbran gegenüber auch so gemacht und konnten somit ein Walmdach am Haupthaus realisieren. Die Garage wurde in einer Flachdachvariante ausgeführt, an der dann der Nachbar anschließt. Somit hast du ein "eigenständiges" Haus, das doch in gekuppelter Bauweise erfolgt ist. |
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http://www.noe-gestalten.at/epaper/baurecht-2018/#30 ich glaube, die Frage wäre im Baurecht besser aufgehoben. Da gäbe es dann auch eine klare Aussage von @Karl10. oberes Bild (Satteldach) geht natürlich nicht, die Gebäude sind nicht verbunden/ gekuppelt. Deine Außenwand muss auf der Grundstücksgrenze stehen. Das Dach darf an dieser Seite keinen Überhang haben. Das geht auch mit einem Satteldach. Beide Häuser müssen nicht die gleiche Höhe haben und auch nicht die gleiche Länge. Die Variante mit der Garage funktioniert aus meiner Sicht auch nicht, weils nicht das Hauptgebäude ist. Such mal dein Weg zu deinem Bauamt und frag nach. Bei uns gab es sogar Termine mit dem Bausachverständigen, wo Fragen gestellt werden konnten. |
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Danke euch, für eure Einschätzungen! In's Baurecht hatte ich davor noch nicht geschaut. Stimmt natürlich, dass es da gut erklärt wird. Wir werden uns das mal am Bauamt genau erklären lassen. |
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Der Nachbar bei meiner Schwester hat so eine Mauer (ragt quasi seitlich übers Dach) und darauf oben ein Blech. Das Steht 10cm über. Das muss er jetzt entfernen, weil sie dranbauen müssen. Ist zwar in Wien, aber ähnlich wirds in Nö auch sein. |