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Gekuppelte Bauweise - was dürfen wir?!

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  •  dirtyBird
6.12. - 13.12.2019
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo Community!

Meine Lebensgefährtin und ich haben die Möglichkeit auf einem Grundstück in NÖ zu bauen.
Das Grundstück besteht aus 2 Bauplätzen, einen der beiden könnten wir nutzen.
Die Krux an der Geschichte ist, dass auf diesen Bauplätzen eine gekuppelte Bebauung vorgeschieben wird, da die Maße der beiden Bauplätze jeweils ca. 13x30m betragen.

Ich habe bereits einen Blick auf die NÖ-Bauordnung geworfen bin dort allerdings nicht fündig geworden, was folgende Frage betrifft:

- Wenn eine gekuppelte Bebauung vorgeschrieben wird, dient das ja quasi dem Zweck, dass ein zukünftiger Nachbar direkt an unsere Gebäudefront baut um ebenfalls entlang der seitlichen Grundstücksgrenze entlang zu bauen.

Was bedeutet das aber für die Wahl der Dachform für unser mögliches Haus? 
Sind wir automatisch dazu gezwungen ein Flachdach errichten zu lassen um dem zukünftigen Nachbarn eine gerade Fläche für seinen Anbau zu bieten?
Oder wäre auch ein Dachüberhang bedingt duch ein Satteldach bspw. zulässig?
Falls ein Dachüberhang zulässig ist: Welcher Punkt der Gebäudefront wird für die Bestimmung der gekuppelten bauweise herangezogen? 
Die Front zu seitlichen Grundstücksgrenze selbst? Oder doch der äußerste Punkt des Dachüberhanges?

Vielleicht kennt sich jemand von euch mit der genauen Auslegung der Bauordnung aus, oder hat eine Lösung für solche Fälle.
Ich freue mich über jede Hilfe!

Gruß, dirtyBird

2019/20191206381157_th.jpg

  •  Jacky1905
9.12.2019  (#1)
Warum nicht die Garage zum "kuppeln" nutzen? Haben unsere Nachbran gegenüber auch so gemacht und konnten somit ein Walmdach am Haupthaus realisieren.
Die Garage wurde in einer Flachdachvariante ausgeführt, an der dann der Nachbar anschließt.
Somit hast du ein "eigenständiges" Haus, das doch in gekuppelter Bauweise erfolgt ist.

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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
9.12.2019  (#2)
http://www.noe-gestalten.at/epaper/baurecht-2018/#30


2019/2019120927008_th.jpg
ich glaube, die Frage wäre im Baurecht besser aufgehoben. Da gäbe es dann auch eine klare Aussage von @Karl10.

oberes Bild (Satteldach) geht natürlich nicht, die Gebäude sind nicht verbunden/ gekuppelt. Deine Außenwand muss auf der Grundstücksgrenze stehen. Das Dach darf an dieser Seite keinen Überhang haben. Das geht auch mit einem Satteldach.
Beide Häuser müssen nicht die gleiche Höhe haben und auch nicht die gleiche Länge.
Die Variante mit der Garage funktioniert aus meiner Sicht auch nicht, weils nicht das Hauptgebäude ist. 

Such mal dein Weg zu deinem Bauamt und frag nach. Bei uns gab es sogar Termine mit dem Bausachverständigen, wo Fragen gestellt werden konnten.

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  •  dirtyBird
13.12.2019  (#3)
Danke euch, für eure Einschätzungen!
In's Baurecht hatte ich davor noch nicht geschaut. Stimmt natürlich, dass es da gut erklärt wird.

Wir werden uns das mal am Bauamt genau erklären lassen.

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  •  Dirm
13.12.2019  (#4)
Der Nachbar bei meiner Schwester hat so eine Mauer (ragt quasi seitlich übers Dach) und darauf oben ein Blech. Das Steht 10cm über. Das muss er jetzt entfernen, weil sie dranbauen müssen. Ist zwar in Wien, aber ähnlich wirds in Nö auch sein.

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