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Ist das nicht irgendwo definiert. Ungefähr so: 80kg Person aus 1m seitlich drauf fallend. (seitliche Kräfte von 1kN) Find es gerade nicht an.
Glaub verbiegen darf sich das Geländer schon. |
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ÖN EN 1991-1-1 (2011)
Tragfähigkeit: Wenn es sich um ein Wohnhaus handelt (Kategorie A), muß das Geländer für eine Horizontallast am Holm (oben) für 0,5 kN/m (50 kg) ausgelegt sein. Gibt mittlerweile eine neuere Version (2011), die 0,5 kN sind gleichgeblieben. http://bauherrenhilfe.org/wp-content/uploads/2011/04/Haas_Auszug-B1991_1_1_-Nutzungskategorien_Horizontallasten-bei-Absturzsicherungen.pdf Gebrauchstauglichkeit (Durchbiegung) ... dazu kann ich nichts sagen --> ob die 3 cm (Link nachstehen) tatsächlich maßgebend sind, weiß ich nicht (üblicherweise wird die Durchbiegung in "l/..." angegeben) http://derledhandlauf.de/informationen/richtlinien-gelaenderbau ... nur daß mir ein Alu-Geländer generell zu weich ist (ich weiß von einem Prozess, den ein österreichischer Geländer-Hersteller verloren hat ... höchstgefährliche Angelegenheit bei einem Hotel (wie sich herausstellte)) |