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Lese mal unter folgendem Link nach..... Gesetz vom 7. Juli 1976 über die Wasserversorgung aus Gemeindewasserleitungen (Salzburger Gemeindewasserleitungsgesetz). StF: LGBl. Nr. 78/1976 Im Detail Paragraph 3 und 4. Der Gemeinde gehört die Leitung bis inkl. Wasserzähler. Ab Wasserzähler bis ins Haus gehört die Leitung dir. Da wäre mein Vorgehen folgendes: 1. Schieber hausseitig nach der Wasseruhr schließen und meine Leitung entleeren 2. die Gemeinde schriftlich darauf hinweisen, dass Frostgefahr besteht und die Gemeinde der Erhalter bis inkl. Wasserzähler ist. Und alles weitere entscheidet der liebe Gott wie kalt es wird...... dann ist die Leitung eben abgefroren und es wird endlich der Mangel beseitigt. Lt. Salzburger Gemeindewasserleitungsgesetz hättest du sogar ganzjährig Anspruch auf die Wasserversorgung. Ist deine Leitung ab Wasserzähler in frostfreier Tiefe verlegt? https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000255 |
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Danke für den Link, ich werde den Bürgermeister damit konfrontieren. Die Leitung ab dem Wasserzähler verläßt den Schacht auf gleicher Ebene, aber der Grund steigt steil an und die Wasserleitung hat damit rasch die frostfreie Tiefe erreicht. |