Hallo!
Habe eine rechtliche Frage. Meine Eltern bewohnen eine 3er Reihenhausanlage und besitzen dabei das letzte Haus. Es besteht eine gemeinsame Zufahrt, welche zu je 3 Teilen den Eigentümern gehört. Wie es oft so ist, wurden die ersten beiden Häuser bereits verkauft. Der Haus 1 Besitzer benötigt natürlich nur das erste Stück der Einfahrt um zu seinem Parkplatz zu gelangen. Meine Eltern müssen über die gesamte Zufahrt fahren, um an ihr Haus zu gelangen.
Lt. Plan wurde die Zufahrt von der Hausmauer weg 4,5 Meter eingezeichnet. Es befinden auch Zugangstreppen zu den Häusern auf der Zufahrt. Dies wurde damals so vereinbart und stellt auch kein Problem bei der Zufahrt dar. Es bleiben immer noch ca. 3 Meter Zufahrt über. Hausbesitzer 1 stellte jedoch immer riesige Topfpflazen vor sein Haus auf die Zufahrt, welche meist noch ca. 1 Meter weiter als die Treppen in die Zufahrt ragen. Somit wird die Zufahrt mit dem PKW für Hausbesitzer 2 und 3 deutlich erschwert. Beim rückwärtigen Ausfahren mit dem PKW geht es oft sehr knapp her. Mit dem Wohnwagen ist es so nicht mehr möglich, normal aus der Zu- bzw. Ausfahrt zu fahren. Wir müssen also immer die Pflanzen zurückschieben, um normal ausfahren zu können. Sobald wir wieder zurückkommen, stehen die Pflanzen natürlich wieder in der Zufahrt. Es ist deutlich ersichtlich, da die Pflanzen direkt in der Spurrinne (Reihenhausanlage ist 23 Jahre) stehen.
Dies ist seit ca. 1 Jahr so Standard. Ein Gespräch mit dem Nachbarn ist nicht möglich bzw. bringt so gut wie gar nichts.
Hätte jemand einen Tipp für uns, wie wir weiter vorgehen sollen?
MfG
GeSander
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